Kapitalertragssteuer beim Umzug ins Ausland

Hallo, werte Forumsteilnehmer.

Ich weiss, dass Personen mit Wohnsitz im Ausland keine Kapitalertragssteuer zahlen müssen. Gilt dies allerdings auch im Jahr des Umzugs ins Ausland? Zumindest einen Teil des Jahres ist man ja noch in Deutschland gemeldet.

Ist der Wohnsitz also zum Zeitpunkt der Zinszahlung entscheidend oder ist nur der für das Steuerjahr relevante Wohnsitz wichtig? Anders ausgedrückt, braucht man keine Kapitalertragssteuern zu zahlen, wenn alle Zinszahlungen erst nach dem Umzug anfallen?

Danke für Eure Antworten,

Henning

Hallo,

Ich hab heute recherchiert…

Bei Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht, der durch Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland (alle Zelte abbrechen, auch kein "Rest"Wohnsitz) erreicht wird, werden zwei Veranlagungen, nämlich beschränkte und unbeschränkte, durch einen Bescheid zusammengefasst. Nach § 2 Abs. 7 EStG ist insgesamt eine unbeschränkte Steuerpflicht durchzuführen. Dabei werden aber ab der beschränkten Steuerpflicht die Spielregeln für diese Steuerpflicht angewendet, um die Höhe der Einkünfte z.B. zu berechnen.

Zinsen werden bei beschränkter Steuerpflicht nicht angesetzt (§ 49 Abs. 1 Nr. 5, § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Zinsen, die nach dem Wegzug zufließen, sind deshalb nicht mehr anzusetzen.

Ist der Wohnsitz also zum Zeitpunkt der Zinszahlung
entscheidend

ja

Anders ausgedrückt, braucht man keine
Kapitalertragssteuern zu zahlen, wenn alle Zinszahlungen erst
nach dem Umzug anfallen?

nein, aber nur, wenn die Bank über den Umzug rechtzeitig informiert wurde

leider habe ich dazu aber keinen Erlass oder ein Urteil gefunden…

Schöne Grüße
C.

Herzlichen Dank !!