Wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?

Von: , Frage gestellt am So, 16. Dez 2007

Hallo,

kann die Lohnsteuererklärung für 2006 auch noch jetzt oder z.B. erst in 2008 abgegeben werden und muss überhaupt eine Lohnsteuererklärung abgegeben werden? Ich habe gelesen, dass man normalerweise nur bis Ende Mai Zeit hat und dass man, wenn ein Ehepartner Lohnsteuerklasse fünf hat verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben. Stimmt das?
Würde man vom Finanzamt eine Ermahnung bekommen, wenn man noch keine Steuererklärung abgegeben hat?

Gruß,

Susanne

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wann muss eine Steuererklärung abgegeben werde

    Hallo,
    kann die Lohnsteuererklärung für 2006 auch noch jetzt oder
    z.B. erst in 2008 abgegeben werden
    Wenn man zur Abgabe verpflichtet ist, war der Termin der 31.5.2007, sonst der 31.12.2008 und muss überhaupt eine Lohnsteuererklärung abgegeben werden?
    Nicht unbedingt, alles aufzuzählen überlasse ich den Experten. Ich habe gelesen, dass
    man normalerweise nur bis Ende Mai Zeit hat und dass man, wenn
    ein Ehepartner Lohnsteuerklasse fünf hat verpflichtet ist,
    eine Steuererklärung abzugeben. Stimmt das?
    Stimmt, ein Steuerberater kann aber formlos eine Fristverlängerung beantragen. Aber auch das sollte umgehend erfolgen. Würde man vom Finanzamt eine Ermahnung bekommen, wenn man noch
    keine Steuererklärung abgegeben hat?
    Eine Ermahnung bekommt man nicht, da man sich selbst darum zu kümmern hat seinen Steuerpflichten nachzukommen. So wird man, wenn man 3/5 eintragen läst darauf hingewiesen (und sei es durch ein Merkblatt), daß man eine Steuererklärung machen muß.

    Cu Rene

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Wann muss eine Steuererklärung abgegeben wer

      Danke für Deine Antwort, das ganze ist jetzt doch etwas klarer für mich geworden. Hab da aber noch eine kleine Frage: Was passiert denn, wenn man verpflichtet wäre (z.B. wegen 3/5), seine Steuererklärung abzugeben, sie aber zu spät oder gar nicht abgibt?

      Gruß,

      Susanne

      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Wann muss eine Steuererklärung abgegeben wer

        Danke für Deine Antwort, das ganze ist jetzt doch etwas klarer
        für mich geworden.
        ...das bezweifle ich ;-) Hab da aber noch eine kleine Frage: Was
        passiert denn, wenn man verpflichtet wäre (z.B. wegen 3/5),
        seine Steuererklärung abzugeben, sie aber zu spät oder gar
        nicht abgibt?
        zu spät kostet verspätungszuschlag und u.u. 6% zinsen bei nachzahlung

        bei "gar nicht" passiert gar nix, wenns keiner merkt....

        guß inder

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Wann muss eine Steuererklärung abgegeben wer

      Hallo,
      kann die Lohnsteuererklärung für 2006 auch noch jetzt oder
      z.B. erst in 2008 abgegeben werden
      Wenn man zur Abgabe verpflichtet ist, war der Termin der
      31.5.2007, sonst der 31.12.2008
      falsch, die antragsfrist gibt es nicht mehr - es gilt jetzt die festsetzungsfrist (grob 7 jahre) und muss überhaupt eine Lohnsteuererklärung abgegeben werden?
      Nicht unbedingt, alles aufzuzählen überlasse ich den Experten.
      bei kombination 3/5 ganz klar: ja

      es heisst aber mittlerweile enkommensteuererklärung Ich habe gelesen, dass
      man normalerweise nur bis Ende Mai Zeit hat und dass man, wenn
      ein Ehepartner Lohnsteuerklasse fünf hat verpflichtet ist,
      eine Steuererklärung abzugeben. Stimmt das?
      Stimmt, ein Steuerberater kann aber formlos eine
      Fristverlängerung beantragen. Aber auch das sollte umgehend
      erfolgen.
      jo, bis 31.12.2007 - macht aber wenig sinn die paar tage, darüberhinaus gibt es keine fristverlängerung mehr - zumindest nicht im normalfall


      gruß inder

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Wann muss eine Steuererklärung abgegeben wer

        kann die Lohnsteuererklärung für 2006 auch noch jetzt oder
        z.B. erst in 2008 abgegeben werden
        Wenn man zur Abgabe verpflichtet ist, war der Termin der
        31.5.2007, sonst der 31.12.2008
        falsch, die antragsfrist gibt es nicht mehr - es gilt jetzt
        die festsetzungsfrist (grob 7 jahre)
        Welche von diesen beiden Fristen meinst Du jetzt?
        Gilt Deine Aussage für Beide?

        Gruß JoKu

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Wann muss eine Steuererklärung abgegeben wer

          sonst der 31.12.2008

          falsch, die antragsfrist gibt es nicht mehr - es gilt jetzt
          die festsetzungsfrist (grob 7 jahre)
          Welche von diesen beiden Fristen meinst Du jetzt?
          Gilt Deine Aussage für Beide?
          nein, es bezog sich nur auf die ehemalige antragsfrist

          gruß inder

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: Wann muss eine Steuererklärung abgegeben wer

            Danke, sonst der 31.12.2008

            falsch, die antragsfrist gibt es nicht mehr - es gilt jetzt
            die festsetzungsfrist (grob 7 jahre)
            Welche von diesen beiden Fristen meinst Du jetzt?
            Gilt Deine Aussage für Beide?
            nein, es bezog sich nur auf die ehemalige antragsfrist
            habe ich so aus der "Anleitung zur Einkommensteuererklärung" Ausgabe 2006 abgeschrieben. Dann hat sich das entweder zwischenzeitlich rückwirkend geändert oder das BayLfSt informiert die Steuerpflichtigen falsch.

            Cu Rene

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            Antragsveranlagung

            Hi, falsch, die antragsfrist gibt es nicht mehr - es gilt jetzt
            die festsetzungsfrist (grob 7 jahre)
            das stimmt so "noch" nicht, siehe Verfügung der OFD Frankfurt vom 30.1.2007 S 2270 A 11 St 216

            Z.Z. sind zwei Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Einsprüche ruhen deshalb, siehe
            http://209.85.135.104/search?q=cache:hdyTJB4YnTsJ:ww...

            Schöne Grüße
            C.

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re: Antragsveranlagung

              Hi, falsch, die antragsfrist gibt es nicht mehr - es gilt jetzt
              die festsetzungsfrist (grob 7 jahre)
              das stimmt so "noch" nicht, siehe Verfügung der OFD Frankfurt
              vom 30.1.2007 S 2270 A 11 St 216
              moin, die ofd-verfügung ist "in arbeit" und kommt mitte januar - von daher ist die sache durch, wird nur noch nicht angewandt

              gruß inder

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