Studium EkSt 2007

Hallo zusammen.

Person X hat in 2007 studiert und im august 2007 das studium beendet und angefangen zu arbeiten.

nun möchte X in seiner EkSt folgende punkte geltend machen:

  1. Ausbildungskosten
    Als Sonderausgaben möchte X Kosten die während des Studiums 2007 angefallen sind absetzten: Studiengebühren und Unibeiträge, sowie Entfernungspauschale und die 6€ am Tag, weil er an einigen Tagen länger als 8h (oder war die grenze 10h???) von zu Hause weg war

  2. Werbungskosten
    Im Jahr 2002 hat X studiert und kein einkommen gehabt. Deshalb will X hier Werbungskosten absetzten (nach alter gesetzeslage scheinbar noch für 2001-2003 möglich). X hat wieder Unigebühren, Entfernungspauschale und 6€ für die Tage an denen er länger als 8h weg von seiner Wohnung war angesetzt.
    –> Jetzt muss X ja eine Steuererklärung für 2002 mit einreichen oder? geht das überhaupt noch? wie verhält sich das wenn X über ELSTER und dig. Signatur seine EkSt einreicht???

  3. Sparerfreibetrag 801€
    Ist X nicht darüber - benötigt er hierfür Nachweise von der Bank etc?

VIELEN DANK

Studium Antragsveranlagung
Hallo,

Person X hat in 2007 studiert und im august 2007 das studium
beendet und angefangen zu arbeiten.

nun möchte X in seiner EkSt folgende punkte geltend machen:

  1. Ausbildungskosten

ja als Sonderausgaben absetzbar, bis zu 4.000,-€

Als Sonderausgaben möchte X Kosten die während des Studiums
2007 angefallen sind absetzten: Studiengebühren und
Unibeiträge, sowie Entfernungspauschale und die 6€ am Tag,
weil er an einigen Tagen länger als 8h (oder war die grenze
10h???) von zu Hause weg war

ja, alles absetzbar, Grenze ist „mehr als 8 h“

  1. Werbungskosten
    Im Jahr 2002 hat X studiert und kein einkommen gehabt. Deshalb
    will X hier Werbungskosten absetzten (nach alter gesetzeslage
    scheinbar noch für 2001-2003 möglich).

ja, richtig

X hat wieder
Unigebühren, Entfernungspauschale und 6€ für die Tage an denen
er länger als 8h weg von seiner Wohnung war angesetzt.

ja

–> Jetzt muss X ja eine Steuererklärung für 2002 mit
einreichen oder? geht das überhaupt noch?

§ 46 Abs. 2 Nr 8 EStG wurde geändert, so dass keine Antragsfrist mehr besteht.
Es sind aber noch nicht alle Musterfälle vom Bundesfinanzhof entschieden und das Bundesfinanzministerium hat noch keinen Erlass rausgegeben, wie es zu handhaben ist.

Es schadet jedoch nichts, derartige Steuererklärungen mal abzugeben und dann zu sehen, was draus wird (2002 und 2003).

wie verhält sich das
wenn X über ELSTER und dig. Signatur seine EkSt einreicht???

Mit Elster mache ich nichts, sorry. Ich würde es versuchen und falls es nicht klappt, die Anträge auf normalen Steuererklärungen abgeben. Man kann das vorgedruckte Jahr manuell ändern.

  1. Sparerfreibetrag 801€
    Ist X nicht darüber - benötigt er hierfür Nachweise von der
    Bank etc?

nee
Man kann doch irgendwo angeben, dass man Zinsen unter dem Freibetrag hatte. Das genügt.

ach und eine Zusammenstellung, was zu Studium und Antragsveranlagung bzw. Verlustvortrag hier im Forum geschrieben wurde:
Antragsveranlagung
/t/wann-muss-eine-steuererklaerung-abgegeben-werden/…

Antragsveranlagung Verlustfeststellung
/t/antragsveranlagung-ohne-ende/4039189

Ausbildungsdienstverhältnis Verlustvortrag
/t/est-1-werbungskosten-duales-studium-2-zinsen/3516158

Student Studium
/t/uebersicht-pauschbetraege/4322130/2

Student Verlustvortrag
/t/est-student-und-verlustvortrag/3455134

Kosten Studium
/t/wann-sind-kosten-fuer-studium-absetzbar/2479834

Steuererklärung Student
/t/est-steuererklaerung-bei-studenten/3254615

Student ohne Einkünfte
/t/est-sollte-student-eine-steuererklaerung-machen/3…

Ausbildungskosten
http://www.steuerlexikon-online.de/Ausbildungskosten…

Wohnung studierende Tochter
/t/wohnung-studiender-tochter-absetzbar/4341996/3

Studium Rechtslage ab 2004
/t/est-vorab-entstandene-werbungskosten-bei-student/…

Die Postings sind im großen und ganzen noch aktuell. Wenn sich dann weitere Fragen ergeben, kannst du ja nachfragen.

Schöne Grüße
C.