Student S möchte in Anlage N seine Werbungskosten (Studiengebühren, Literatur, Semesterbahnticket, …) als sog. vorabentstande Werbungskosten geltend machen. Dieses Thema wurde ja die letzten Monate durch verschiedene Magazine (z.B. Wirtschaftswoche Nr. 15/10.04.2006; Karriere 05/2006) immer wieder dargestellt.
Nun ist S aber im Veranlagungszeitraum einem Nebenjob nachgegangen, hatte also positive Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit. Jedoch lagen diese innerhalb des Freibetrages, d.h. es wurde keine Lohnsteuer abgeführt (z.B. TEUR 5). Gleichwohl handelt es sich jedoch um grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte.
Macht es für S Sinn eine Steuererklärung abzugeben um die angefallenen Ausgaben als vorweggenommene Werbungskosten geltend zu machen?
M.E. nur wenn die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit geringer sind als die Werbungskosten, weil ja nur dann negative Einkünfte entstehen, die auf zukünftige Jahre vorgetragen werden können.
Florian