[ESt] Vorab entstandene Werbungskosten bei Student

Student S möchte in Anlage N seine Werbungskosten (Studiengebühren, Literatur, Semesterbahnticket, …) als sog. vorabentstande Werbungskosten geltend machen. Dieses Thema wurde ja die letzten Monate durch verschiedene Magazine (z.B. Wirtschaftswoche Nr. 15/10.04.2006; Karriere 05/2006) immer wieder dargestellt.

Nun ist S aber im Veranlagungszeitraum einem Nebenjob nachgegangen, hatte also positive Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit. Jedoch lagen diese innerhalb des Freibetrages, d.h. es wurde keine Lohnsteuer abgeführt (z.B. TEUR 5). Gleichwohl handelt es sich jedoch um grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte.

Macht es für S Sinn eine Steuererklärung abzugeben um die angefallenen Ausgaben als vorweggenommene Werbungskosten geltend zu machen?

M.E. nur wenn die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit geringer sind als die Werbungskosten, weil ja nur dann negative Einkünfte entstehen, die auf zukünftige Jahre vorgetragen werden können.

Florian

Hi,

kommt auf die Situation an. Ist das Studium ein Erststudium ohne Ausbildungsdienstverhältnis, dann dürfte § 12 Nr. 5 Einkommensteuergesetz einschlägig sein. Das heisst es liegen keine vorweggenmommenen Werbungskosten vor, sondern nur Sonderausgaben.
Diese können nicht wie Verluste in spätere Jahre vorgetragen werden.
Sofern es sich nicht um ein Erststudium handelt oder der Student S befindet sich in einem Ausbildungsdienstverhältnis, liegen Werbungskosten vor. Sofern jedoch die Werbungskosten die Einnahmen nicht übersteigen, lohnt sich eine Einkommensteuererklärung auch nicht, da es nicht zu Verlusten kommt. Denn nur eine negative Summe der Einkünfte kann gem. § 10 d Einkommensteuergesetz entweder vor- oder zurückgetragen werden.

Hoffe geholfen zu haben.
Stephan H. Schmidt

[MOD] Komplettzitat entfernt

Hi,

soweit ersichtlich ist die letzte Diskussion dazu vom Mai 2006
/t/est-verfahren-wg-studium-2004-werbungskosten/3486348

und zum Verlustrücktrag
/t/est-1-werbungskosten-duales-studium-2-zinsen/3516158

zu den abziehbaren Aufwendungen
/t/est-steuererklaerung-bei-studenten/3254615
bitte beachten, die Rechtslage hat sich ab 2004 geändert!

Schöne Grüße
C.