Hallo,
anknüpfend an die untenstehende Diskussion nochmal eine Nachfrage zu Werbungskosten aus Studium und Bewerbungen:
Angenommen, eine Person hat bis Anfang 2005 studiert (Erststudium). Mitte 2005 hat sie dann ein Angestelltenverhältnis angetreten.
Nun möchte sie die Ausgaben aus dem Studium in den Vorjahren und aus dem Bewerbungsmarathon gern steuerlich absetzen.
Einkommensteuererklärungen wurden bisher keine gemacht.
Von den Fristen her dürften noch die Jahre 2003+2004 in Betracht kommen, oder?
Bitte korrigiert mich, wenn ich bei den folgenden Überlegungen etwas falsch oder unvollständig mache:
Wenn ich es recht verstanden habe, gehören Ausgaben für das Erststudium in 2003 aufgrund eines BGH (oder BFH?) Entscheids zu den vorweggenommenen Werbungskosten. D.h. alle in diesem Jahr angefallenen Studienkosten könnten per Einkommensteuererklärung noch bis 31.12.05 dem Finanzamt gemeldet werden und dann per Verlustvortrag zunächst auf 2004 und von dort auf 2005 vorgetragen werden und würden dort mit dem Arbeitseinkommen verrechnet. Oder mache ich hier einen Denkfehler?
Was ist, wenn für 2003 keine Belege über Werbungskosten vorliegen, sondern Pauschbeträge angesetzt würden (Fahrten zwischen Wohnung und Uni bzw. WOhnung und Praktikumsplätzen, VMA bei mehrtägiger Abwesenheit wg. Praktikum etc.)? Wären die dennoch vortragbar? Und die Kosten für das „häusliche Arbeitszimmer“? (Bei einer 2 ZKB Wohnung, wobei ein Zimmer als Wohn-/Schlafzimmer und ein Zimmer als Studierzimmer genutzt wurde).
Fachbücher und Arbeitsmittel gehen wohl nicht pauschal, sondern nur gegen Nachweis, oder? (Leider hat die Person solche Belege niemals gesammelt).
In 2004 wären Studienkosten Sonderausgaben, von daher wäre kein Verlustvortrag daraus möglich. Oder?
Und in 2005 sind Studienkosten und Bewerbungskosten angefallen. Die Studienkosten wäre auch hier Sonderausgaben (bis 4.000 Euro möglich?) und somit von den in 2005 verdienten Einkünften absetzbar?
Die Bewerbungskosten wären Werbungskosten? Was wäre hier aber ansetzbar - die Person hat eine Liste, an welche Adressen sie Bewerbungsmappen geschickt hat und wann sie wo zu einem Gespräch war. Für die Gespräche kann sie Fahrtkosten aus km-Pauschalen und VMA geltend machen. Übernachtungskosten nicht pauschal (nur bei Ausland), sondern nur mit Rechnung.
Wie sieht es mit den Kosten für Bewerbungsmappen, Fotos und Porto aus? Hier hat die Person dummerweise keine Kaufbelege, gibt es da Pauschalen? Die waren ganz schön teuer, da sehr hochwertige Mappen, jeweils mit Foto und vielen Farbkopien auf sehr gutem Papier.
Noch eine letzte Frage wg. 2003: In diesem Jahr hatte die Person in der vorlesungsfreien Zeit einen Mini-Job ohne Sozialabgaben. Hierzu musste sie die Lohnsteuer-Karte abgeben. Dummerweise hat sie keine Unterlagen mehr, wie hoch die Einnahmen waren. Davon würden doch die Werbungskosten zuerst abgezogen werden, oder? Kann man noch rausbekommen, wieviel das war?
Hui, das ist ja ein ganzer Batzen Text geworden. Über Antworten und Tipps würde ich mich sehr freuen!
Danke
und viele Grüße
Frank