Nach verschiedenen Aussagen ist es möglich, dass man in das Jahr seines Dienstantrittes nach langem (entbehrungsreichen) Studium sozusagen mit einem Negativbetrag starten kann, der dann steuerlich absetzbar ist.
Ist es also möglich (auch rückwirkend) beispielsweise für 2006 und 2007 eine Einkommenssteuererklärung anzufertigen, in der Notebook (anteilig) Umzugskosten zu Praktikumsort, Kosten für Pendeln etc. angegeben werden, um diese Kosten dann in 2008 steuerlich geltend zu machen?
Wenn ja, wie ist das dann „anzugehen“, sollte man das jetzt schon tun oder besser bis zur Erklärung für 2008 (angefertigt dann bis Mitte 2009) abwarten?
Vielen Dank und viele Grüße.