Kosten während Studium nachträglich geltend machen

Nach verschiedenen Aussagen ist es möglich, dass man in das Jahr seines Dienstantrittes nach langem (entbehrungsreichen) Studium sozusagen mit einem Negativbetrag starten kann, der dann steuerlich absetzbar ist.

Ist es also möglich (auch rückwirkend) beispielsweise für 2006 und 2007 eine Einkommenssteuererklärung anzufertigen, in der Notebook (anteilig) Umzugskosten zu Praktikumsort, Kosten für Pendeln etc. angegeben werden, um diese Kosten dann in 2008 steuerlich geltend zu machen?

Wenn ja, wie ist das dann „anzugehen“, sollte man das jetzt schon tun oder besser bis zur Erklärung für 2008 (angefertigt dann bis Mitte 2009) abwarten?

Vielen Dank und viele Grüße.

Studium Student
Hi,

Nach verschiedenen Aussagen ist es möglich, dass man in das
Jahr seines Dienstantrittes nach langem (entbehrungsreichen)
Studium sozusagen mit einem Negativbetrag starten kann, der
dann steuerlich absetzbar ist.

das gabs mal, aber ist nicht gültiges Recht

Ist es also möglich (auch rückwirkend) beispielsweise für 2006
und 2007 eine Einkommenssteuererklärung anzufertigen, in der
Notebook (anteilig) Umzugskosten zu Praktikumsort, Kosten für
Pendeln etc. angegeben werden, um diese Kosten dann in 2008
steuerlich geltend zu machen?

nein

/t/verlustvortrag-durch-praktikum-und-diplomarbeit/4…

Schöne Grüße
C.

Aber für in 2008 angeschaffte Sachen bzw. geleistete Ausgaben müsste es doch möglich sein. (?)

Schöne Grüße
JoKu

Studium Student Einzelkosten
Hi,

Aber für in 2008 angeschaffte Sachen bzw. geleistete Ausgaben
müsste es doch möglich sein. (?)

ja

Grundsätzlich, was abziehbar ist, siehe
/t/est-steuererklaerung-bei-studenten/3254615

wobei zu beachten ist, dass die Aufwendungen für das Studium ab 2004 vom Gesetzgeber als Sonderausgaben eingestuft wurden.

Schöne Grüße
C.

Danke für die Info!

Schöne Grüße
JK