Studium Verlustvortrag Rechtslage
Hi,
spasseshalber fange ich bald an, wie oft Studenten nicht in der Lage sind, die Rechtslage zu recherchieren…
/t/kosten-waehrend-studium-nachtraeglich-geltend-mac…
/t/verlustvortrag-durch-praktikum-und-diplomarbeit/4…
/t/est-student-und-verlustvortrag/3455134
mal angenommen A hat seit z.B. 2001 studiert und in 2008 sein
Studium abgeschlossen. Bisher hat A keine Steuererklärung
gemacht/machen müssen. Für die Steuererklärung für 2008 will A
die Kosten des Erststudiums geltend machen.
- Steuererklärung für 2007:
mit Angabe evtl. geringfügiger Einnahmen und der Ausgaben ->
Verlust
nein, das sind Sonderausgaben max 4.000,-€
/t/studiengebuehren-fuer-wintersemester-absetzbar/51…
- Angabe der Negativeinkünfte auf Pauschaler Basis für die
Jahre 2001-2006
ab 2004 jeweils Sonderausgaben max. 4.000,-€, wobei sich Sonderausgaben nicht auf ein anderes Jahr übertragen lassen (darum hat der Gesetzgeber es ja so geregelt)
2001 - 2003 sind Antragsveranlagungen
zeit dafür jeweils 4 Jahre, z.B.
2001: ab 31.12.2001 - 31.12.2005
also ist Festsetzungsverjährung eingetreten und nichts mehr zu machen
- Antrag auf Verlustvortrag
nee, is nicht
- Eingabe des genehmigten Verlustvortrags in die
Steurerklärung 2008
nee, nur die Aufwendungen für 2008 direkt
Weitere Detailfragen:
- Lassen sich die Kosten der Vorjahre überhaupt pauschal
angeben oder müssen die Kosten einzeln aufgelistet und
nachgewiesen werden
schlüssig sollten sie schon sein, also glaubwürdig (und wahrscheinlich)
- Welche Kosten lassen sich dabei ansetzen (Studiengebühren,
Unterhalt?, Miete o. Arbeitszimmer?, Fahrtkosten,
Fachbücher/Studienmaterial)?- gibt es einen Deckelbetrag pro Jahr bzw. insgesamt?
siehe
/t/kosten-waehrend-studium-nachtraeglich-geltend-mac…
Randbedingung: A ist nicht deutscher Staatsbürger
egal, das Einkommensteuergesetz gilt für alle. Entscheidend ist der Wohnsitz hier
und seit
2008 deutsch verheiratet -> d.h. tatsächlich Gesamtveranlagung
in 2008; die Ausgaben, Unterhalt und Miete wurden jeweils vom
jetzigen Partner gezahlt (ich geh mal davon aus, dass dies
keine Auswirkungen auf die Ausgangsfragen hat?).
Zusammenveranlagung mit Ehepartner
Bezahlung ist steuerlich egal
Schöne Grüße
C.