Hallo,
mal angenommen A hat seit z.B. 2001 studiert und in 2008 sein Studium abgeschlossen. Bisher hat A keine Steuererklärung gemacht/machen müssen. Für die Steuererklärung für 2008 will A die Kosten des Erststudiums geltend machen.
- Wie geht es am elegantesten?
funktioniert z.B.:
- Steuererklärung für 2007:
mit Angabe evtl. geringfügiger Einnahmen und der Ausgaben -> Verlust
- Angabe der Negativeinkünfte auf Pauschaler Basis für die Jahre 2001-2006
- Antrag auf Verlustvortrag
- Eingabe des genehmigten Verlustvortrags in die Steurerklärung 2008
Weitere Detailfragen:
- Lassen sich die Kosten der Vorjahre überhaupt pauschal angeben oder müssen die Kosten einzeln aufgelistet und nachgewiesen werden
- Welche Kosten lassen sich dabei ansetzen (Studiengebühren, Unterhalt?, Miete o. Arbeitszimmer?, Fahrtkosten, Fachbücher/Studienmaterial)?
- gibt es einen Deckelbetrag pro Jahr bzw. insgesamt?
Randbedingung: A ist nicht deutscher Staatsbürger und seit 2008 deutsch verheiratet -> d.h. tatsächlich Gesamtveranlagung in 2008; die Ausgaben, Unterhalt und Miete wurden jeweils vom jetzigen Partner gezahlt (ich geh mal davon aus, dass dies keine Auswirkungen auf die Ausgangsfragen hat?).
Danke und viele Grüße,
Dirk