Verlustvortrag für Erststudium beantragen

Hallo,

mal angenommen A hat seit z.B. 2001 studiert und in 2008 sein Studium abgeschlossen. Bisher hat A keine Steuererklärung gemacht/machen müssen. Für die Steuererklärung für 2008 will A die Kosten des Erststudiums geltend machen.

  • Wie geht es am elegantesten?

funktioniert z.B.:

  1. Steuererklärung für 2007:
    mit Angabe evtl. geringfügiger Einnahmen und der Ausgaben -> Verlust
  • Angabe der Negativeinkünfte auf Pauschaler Basis für die Jahre 2001-2006
  • Antrag auf Verlustvortrag
  1. Eingabe des genehmigten Verlustvortrags in die Steurerklärung 2008

Weitere Detailfragen:

  • Lassen sich die Kosten der Vorjahre überhaupt pauschal angeben oder müssen die Kosten einzeln aufgelistet und nachgewiesen werden
  • Welche Kosten lassen sich dabei ansetzen (Studiengebühren, Unterhalt?, Miete o. Arbeitszimmer?, Fahrtkosten, Fachbücher/Studienmaterial)?
  • gibt es einen Deckelbetrag pro Jahr bzw. insgesamt?

Randbedingung: A ist nicht deutscher Staatsbürger und seit 2008 deutsch verheiratet -> d.h. tatsächlich Gesamtveranlagung in 2008; die Ausgaben, Unterhalt und Miete wurden jeweils vom jetzigen Partner gezahlt (ich geh mal davon aus, dass dies keine Auswirkungen auf die Ausgangsfragen hat?).

Danke und viele Grüße,
Dirk

Studium Verlustvortrag Rechtslage
Hi,

spasseshalber fange ich bald an, wie oft Studenten nicht in der Lage sind, die Rechtslage zu recherchieren…
/t/kosten-waehrend-studium-nachtraeglich-geltend-mac…

/t/verlustvortrag-durch-praktikum-und-diplomarbeit/4…

/t/est-student-und-verlustvortrag/3455134

mal angenommen A hat seit z.B. 2001 studiert und in 2008 sein
Studium abgeschlossen. Bisher hat A keine Steuererklärung
gemacht/machen müssen. Für die Steuererklärung für 2008 will A
die Kosten des Erststudiums geltend machen.

  1. Steuererklärung für 2007:
    mit Angabe evtl. geringfügiger Einnahmen und der Ausgaben ->
    Verlust

nein, das sind Sonderausgaben max 4.000,-€
/t/studiengebuehren-fuer-wintersemester-absetzbar/51…

  • Angabe der Negativeinkünfte auf Pauschaler Basis für die
    Jahre 2001-2006

ab 2004 jeweils Sonderausgaben max. 4.000,-€, wobei sich Sonderausgaben nicht auf ein anderes Jahr übertragen lassen (darum hat der Gesetzgeber es ja so geregelt)

2001 - 2003 sind Antragsveranlagungen
zeit dafür jeweils 4 Jahre, z.B.
2001: ab 31.12.2001 - 31.12.2005
also ist Festsetzungsverjährung eingetreten und nichts mehr zu machen

  • Antrag auf Verlustvortrag

nee, is nicht

  1. Eingabe des genehmigten Verlustvortrags in die
    Steurerklärung 2008

nee, nur die Aufwendungen für 2008 direkt

Weitere Detailfragen:

  • Lassen sich die Kosten der Vorjahre überhaupt pauschal
    angeben oder müssen die Kosten einzeln aufgelistet und
    nachgewiesen werden

schlüssig sollten sie schon sein, also glaubwürdig (und wahrscheinlich)

  • Welche Kosten lassen sich dabei ansetzen (Studiengebühren,
    Unterhalt?, Miete o. Arbeitszimmer?, Fahrtkosten,
    Fachbücher/Studienmaterial)?
  • gibt es einen Deckelbetrag pro Jahr bzw. insgesamt?

siehe
/t/kosten-waehrend-studium-nachtraeglich-geltend-mac…

Randbedingung: A ist nicht deutscher Staatsbürger

egal, das Einkommensteuergesetz gilt für alle. Entscheidend ist der Wohnsitz hier

und seit
2008 deutsch verheiratet -> d.h. tatsächlich Gesamtveranlagung
in 2008; die Ausgaben, Unterhalt und Miete wurden jeweils vom
jetzigen Partner gezahlt (ich geh mal davon aus, dass dies
keine Auswirkungen auf die Ausgangsfragen hat?).

Zusammenveranlagung mit Ehepartner
Bezahlung ist steuerlich egal

Schöne Grüße
C.