2-tes Studium von der Steuer absetzen

Guten Tag an Alle,

darf man die Kosten für ein Studium in der Steuererklärung steuermindernd aufführen - selbst dann, wenn mit dem Studium keine späteren Berufspläne verbunden sind (wenn man z. B. bereits einen Beruf erlernt hat und dabei auch bleiben möchte)? Sollte die Terminologie ungenau sein, so bitte um Entschuldigung, bin nicht sehr bewandert auf diesem Gebiet.

Ich bedanke mich für die Antworten
semele

Theoretisch schon,
was ist denn in deinem Beispielsfall das Erststudium, was arbeitet die Person und was wird jetzt studiert?

Studium
/t/verlustvortrag-fuer-erststudium-beantragen/5151412/2

wieder ein Student

Schöne Grüße
C.

Hallo AnnikaG,

das Erststudium war Werbedesign, das aktuelle, zweite ist Soziologie/Psychologie. Die Person arbeitet als selbstständige Werbe-Grafikerin. Rein theoretisch liesse sich ein Nutzen des Zweitstudiums reininterpretieren. Aber eine Änderung/Erweiterung etc. des Arbeitsumfanges/-Aufgabe etc. ist erstmal ausdrücklich nicht beabsichtigt. Das Studium dient in diesem Fall in erster Linie der Absicherung (zweites Standbein für alle Fälle) und entspricht den persönlichen Interessen.

Hallo,
also sollte es in diesem fiktiven Fall so sein, das gegenüber dem Finanzamt genau erläutert wird, dass das Zweitstudium der aktuellen Aufgabe dient, sind die Kosten für das Studium auf jeden Fall als Werbungskosten zu berücksichtigen. Einfach standhaft bleiben und im Notfall auch Einspruch einlegen, sollte durchkommen.
Die danach genannten Gründe, also private Interessen sollten dabei möglichst nicht genannt werden.

Vielen Dank!!! Laie, der ich bin, hätte ich angenommen, dass eine Weiter-,Fort-, Was-auch-immer-Bildung per se von der Steuer absetzbar wäre.
Liebe Grüße
semele