Guten Tag an Alle,
darf man die Kosten für ein Studium in der Steuererklärung steuermindernd aufführen - selbst dann, wenn mit dem Studium keine späteren Berufspläne verbunden sind (wenn man z. B. bereits einen Beruf erlernt hat und dabei auch bleiben möchte)? Sollte die Terminologie ungenau sein, so bitte um Entschuldigung, bin nicht sehr bewandert auf diesem Gebiet.
Ich bedanke mich für die Antworten
semele