Verlustvortrag bei Studium an einer privaten Uni

Guten Tag,

wenn man (in einem fiktiven Fall) jetzt noch keinen Verlustvortrag machen kann, da man erst ab 2005 studiert und der BGH das mit den Werbungskosten ja ausgehebelt hat (außerdem hat man kein Einkommen) - wie schaut es dann aus wenn man an einer privaten Universität studiert (also dafür auch Geld bezahlt)? Ist es nicht so, dass wenn man entgeltlich studiert (Berufsakademie o.Ä) einen Verlustvortag anmelden kann? Außerdem ist das Studium ein Masterstudiengang. Heißt das, man könnte das Studium schon als Zweitstudium ansehen? Könnte man die Studiengebühren jetzt vortragen?

Danke für Eure Hilfe!

Bloße Entgeltlichkeit des Studiums begründet keinen Anspruch auf Verlustvortrag.
Das Zauberwort lautet hier „Ausbildungsdienstverhältnis“. Dafür brauch man aber in der Regel einen Arbeitsvertrag (z.b. während BA) der das Studium beeinhaltet. Dann ist das als Werbungskosten problemlos. Hat man keinen muss man hinreichend nachweisen dass es sich um vorweggenommene Werbungskosten handelt. Gilt meines Wissens auch für einen Master. Der berufliche Zusammenhang muss immer irgendwo erkennbar sein.

Danke für die schnelle Antwort! Aber wie genau werden denn Werbungskosten definiert? Denn natürlich besteht mit der Uni keine Arbeitsverhältnis, schließlich ist es ein Master für den man bezahlen muss. Wissen Sie, wie man diese Gebühren also als Werbungskosten ansetzen könnte?

Beste Grüße!

hallo,

Als Werbungskosten (Abk. WK) nach Einkommensteuergesetz werden Aufwendungen oder Ausgaben bezeichnet, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Diese Kosten sind bei der steuerrechtlichen Ermittlung der Überschusseinkünfte zwecks Berechnung der Einkommensteuer von den Einnahmen abzuziehen.

Dein Zusatzstudium dürfte zum Erwerb von Einnahmen (vermutlich Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit) später dienen.

Zur Ermittlung der steuerlich relevanten Einkünfte sind die Werbungskosten von den Einnahmen abzuziehen, bei denen sie entstanden sind. Entscheidend dabei ist ein objektiver Zusammenhang mit der Einkunftsart und nicht etwa eine subjektive Notwendigkeit. Liegen keine oder nur geringe Einnahmen vor (z.B. wegen Arbeitslosigkeit oder Wohnungsleerstand) so ist dennoch (mit Einschränkungen) der Abzug der Werbungskosten zulässig und auch die Entstehung von Verlusten (negative Einkünfte) denkbar. Entsteht bei einer einzelnen Einkunftsquelle ein Verlust, so ist zuerst ein horizontaler oder unechter Verlustausgleich innerhalb der jeweiligen Einkunftsart vorzunehmen. Ergibt sich dann aus der jeweiligen Einkunftsart ein Verlust, so ist dieser mit positiven Einkünften aus den anderen Einkunftsarten im Entstehungsjahr zu verrechnen (vertikaler oder echter Verlustausgleich).
Ergibt sich nach bei Berechnung des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Satz 1 EStG) ein negativer Betrag, so ist nach § 10d Abs. 1 EStG ein Verlustrücktrag und nach § 10d Abs. 2 EStG ein Verlustvortrag möglich.

Die Werbungskosten könnest Du zunächst mit anderen Einkünften (z.B. Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit, z.B. Arbeit in den Semesterferien verrechnen, soweit Steuern anfallen würden oder falls dies nicht vorliegt mit anderen Einkunftsarten z.B. aus Kapitalvermögen (= Zinsen).
Wenn dies auch nicht möglich ist, dürfte der Verlust vorgetragen werden.

Hoffe Dir geholfen zu haben.
Viel Erfolg beim Studium.

Guten Tag,

vielen Dank für die schnelle Antwort! Aber ist das was Du
geschrieben hast nicht genau der Fall, den der BGH nun abgeschafft
hat? (also Verlustvortrag im Studium) Oder ist das nun wieder
möglich, weil es ein Masterstudiengang ist? Oder ist es möglich weil
man dafür bezahlt?

Beste Grüße

Studium Verlustvortrag Master
Hi,

Aber ist das was Du
geschrieben hast nicht genau der Fall, den der BGH nun
abgeschafft
hat? (also Verlustvortrag im Studium)

BGH ???
Meinst du den Bundesfinanzhof? Die gesetzliche Regelung wurde geändert, also ist der Gesetzgeber verantwortlich.

Oder ist das nun wieder
möglich, weil es ein Masterstudiengang ist?

Wird in einem Zug studiert, so ist das ein Erststudium.

Oder ist es
möglich weil
man dafür bezahlt?

Studium an privater Uni wird gleich behandelt wie an öffentlicher Uni.

/t/verlustvortrag-fuer-erststudium-beantragen/5151412/2

Schöne Grüße
C.