hallo,
Als Werbungskosten (Abk. WK) nach Einkommensteuergesetz werden Aufwendungen oder Ausgaben bezeichnet, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Diese Kosten sind bei der steuerrechtlichen Ermittlung der Überschusseinkünfte zwecks Berechnung der Einkommensteuer von den Einnahmen abzuziehen.
Dein Zusatzstudium dürfte zum Erwerb von Einnahmen (vermutlich Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit) später dienen.
Zur Ermittlung der steuerlich relevanten Einkünfte sind die Werbungskosten von den Einnahmen abzuziehen, bei denen sie entstanden sind. Entscheidend dabei ist ein objektiver Zusammenhang mit der Einkunftsart und nicht etwa eine subjektive Notwendigkeit. Liegen keine oder nur geringe Einnahmen vor (z.B. wegen Arbeitslosigkeit oder Wohnungsleerstand) so ist dennoch (mit Einschränkungen) der Abzug der Werbungskosten zulässig und auch die Entstehung von Verlusten (negative Einkünfte) denkbar. Entsteht bei einer einzelnen Einkunftsquelle ein Verlust, so ist zuerst ein horizontaler oder unechter Verlustausgleich innerhalb der jeweiligen Einkunftsart vorzunehmen. Ergibt sich dann aus der jeweiligen Einkunftsart ein Verlust, so ist dieser mit positiven Einkünften aus den anderen Einkunftsarten im Entstehungsjahr zu verrechnen (vertikaler oder echter Verlustausgleich).
Ergibt sich nach bei Berechnung des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Satz 1 EStG) ein negativer Betrag, so ist nach § 10d Abs. 1 EStG ein Verlustrücktrag und nach § 10d Abs. 2 EStG ein Verlustvortrag möglich.
Die Werbungskosten könnest Du zunächst mit anderen Einkünften (z.B. Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit, z.B. Arbeit in den Semesterferien verrechnen, soweit Steuern anfallen würden oder falls dies nicht vorliegt mit anderen Einkunftsarten z.B. aus Kapitalvermögen (= Zinsen).
Wenn dies auch nicht möglich ist, dürfte der Verlust vorgetragen werden.
Hoffe Dir geholfen zu haben.
Viel Erfolg beim Studium.