Hallo,
Aufwendungen für Erststudium (u.a. Studigebühren) sind grundsätzlich steuerlich absetzbar bis 4.000 EUR pro Jahr, soviel weiß ich, steht auch in anderen Threads hier.
Nehmen wir nun an, jemand schließt zum Ende eines Wintersemesters ab. Es gilt ja bekanntlich das Zufluss-/Abflussprinzip. Studigebühren für ein WS zahlt man i.d.R. vor Sep. Anfangen zu arbeiten (und damit steuerpflichtig werden) tut man aber meist erst ab März des Folgejahres. Heißt das, dass man die Studigebühren für das letzte WS nicht absetzen kann, da der Abfluss ja schon im Vorjahr war?