Studiengebühren für Wintersemester absetzbar?

Studium Steuer
Hi,

Nehmen wir nun an, jemand schließt zum Ende eines
Wintersemesters ab. Es gilt ja bekanntlich das
Zufluss-/Abflussprinzip.

schau dir mal das Thema „Verlustvortrag“ an:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verlustvortrag

da steht nichts zu Aufwendungen für ein Studium

Das ist dafür da, dass negative Einkünfte nicht einfach
„verpuffen“, sondern mit positiven in folgenden
Veranlagungszeiträumen verrechnet werden können.

soweit § 10d EStG anwendbar wäre.

Nach der jetzigen Rechtslage werden die Aufwendungen für das Studium bis maximal 4.000€ als Sonderausgaben anerkannt und Sonderausgaben lassen sich nicht auf ein anderes Jahr übertragen, da in § 10d EStG nur vom negativen Gesamtbetrag der Einkünfte die Rede ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html

Steuerrecht ist schnelllebig…

Schöne Grüße
C.