Studium Steuer
Hi,
Nehmen wir nun an, jemand schließt zum Ende eines
Wintersemesters ab. Es gilt ja bekanntlich das
Zufluss-/Abflussprinzip.schau dir mal das Thema „Verlustvortrag“ an:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verlustvortrag
da steht nichts zu Aufwendungen für ein Studium
Das ist dafür da, dass negative Einkünfte nicht einfach
„verpuffen“, sondern mit positiven in folgenden
Veranlagungszeiträumen verrechnet werden können.
soweit § 10d EStG anwendbar wäre.
Nach der jetzigen Rechtslage werden die Aufwendungen für das Studium bis maximal 4.000€ als Sonderausgaben anerkannt und Sonderausgaben lassen sich nicht auf ein anderes Jahr übertragen, da in § 10d EStG nur vom negativen Gesamtbetrag der Einkünfte die Rede ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html
Steuerrecht ist schnelllebig…
Schöne Grüße
C.