Tag zusammen
verlustvortrag ist wenn in einem geschÀftsjahr kein gewinn
sondern ein verlust eingefahren wurde. dies wird dann in der
bilanz als verlustvortrag eingetragen. wenn ein gewinn
entstanden ist wird der gewinnvortrag in der bilanz
eingetragen. zurĂŒck zahlen muss man das nicht. aber wenn man
einen verlust gemacht hat, sollte man im nÀchsten jahr zu
sehen mit gewinnen das wieder auszugleichen.
Ich versuche das mal zu prÀzisieren.
Wenn ein GeschĂ€ft Verlust macht fallen keine Steuern an. Ist schon mal gut nĂŒtzt aber wenig weil man davon nicht leben kann. Fallen Gewinne an mĂŒssen Steuern bezahlt werden. Durch Gewinn/Verlust VortrĂ€ge kann man Gewinne verteilen und die Steuern mindern.
Ein Verlustvortrag sollte immer gemacht werden, wenn spÀter Gewinne zu erwarten sind, da der Verlust diese schmÀlert und weniger Steuern anfallen. Da der Sinn einer GeschÀftstÀtigkeit im Erzielen von Gewinn liegt sollte man einen Verlustvortrag immer machen wenn möglich.
Beim Gewinnvortrag sieht die Sache anders aus. Ein Vortrag macht nur Sinn wenn in Zukunft weniger Gewinn oder Verluste zu erwarten sind, da diese mit dem erzielten Gewinn verrechnet werden. Dadurch können die Steuern reduziert werden da der Gewinn auf mehrere Jahre verteilt wird. In Verbindung mit Investitionen kann man das Steueraufkommen deshalb gezielt steuern.
Gruss vonsales