Studium
Hi,
Frage: Könnten die Kosten, die im Rahmen des Studiums
entstehen als vorweggenommene Werbungskosten, später wenn nach
dem Studium positive Einkünfte vorliegen, geltend gemacht
werden?
nur noch als Sonderausgaben, max 4.000 und die wirken sich nur im jeweiligen Jahr aus, also kein Verlustvortrag
/t/verlustvortrag-fuer-erststudium-beantragen/5151412/2
zur Höhe bzw. welche Aufwendungen
/t/steuererklaerung-studienabsolvent/5110569
Oder wäre es auch rückwirkend für die Zeit des Studiums (5
Jahre) möglich?
nein
Welchen Ausgaben könnten als Werbungskosten angesetzt werden?
Zählen dazu auch die Studiengebühren (500€) und der
Sozialbeitrag?
ja, aber nur als Sonderausgaben
Wie sieht die Situation aus, wenn über die Höhe der
Studiengebühren (500€) ein Darlehen über eine Landesbank
aufgenommen wurde. (Rückzahlung nach dem Studium, aber
Deckelung der Rückzahlung auf 10.000 € für
Studiengebührendarlehen und Darlehensanteil Bafög)
Könnte in diesem Fall trotzdem die Studiengebühren angesetzt
werden?
Abfluss der Aufwendungen ist jeweils bei Bezahlung. Rückzahlung Darlehen ist egal.
Schöne Grüße
C.