Hallo,
ich habe einige Fragen zu folgender Annahme:
Herr X absolviert im Anschluss an eine Berufsausbildung ein Bachelor-Studium und befindet sich derzeit im Master.
Frage: Könnten die Kosten, die im Rahmen des Studiums entstehen als vorweggenommene Werbungskosten, später wenn nach dem Studium positive Einkünfte vorliegen, geltend gemacht werden?
Wenn ja, für welchen Zeitraum könnte rückwirkend die Werbungskosten geltend gemacht werden. Müsste während des Studiums eine Steuererklärung mit den Werbungskosten eingereicht werden und so etwas wie ein Verlustvortrag beantragt werden?
Oder wäre es auch rückwirkend für die Zeit des Studiums (5 Jahre) möglich?
Welchen Ausgaben könnten als Werbungskosten angesetzt werden? Zählen dazu auch die Studiengebühren (500€) und der Sozialbeitrag?
Wie sieht die Situation aus, wenn über die Höhe der Studiengebühren (500€) ein Darlehen über eine Landesbank aufgenommen wurde. (Rückzahlung nach dem Studium, aber Deckelung der Rückzahlung auf 10.000 € für Studiengebührendarlehen und Darlehensanteil Bafög)
Könnte in diesem Fall trotzdem die Studiengebühren angesetzt werden?
Sorry, ist ein wenig umfangreicher geworden- ich freue mich auf Antworten.
Vielen Dank.
Henry