Kosten Studium als vorweggenommene Werbungskosten?

Hallo,

ich habe einige Fragen zu folgender Annahme:

Herr X absolviert im Anschluss an eine Berufsausbildung ein Bachelor-Studium und befindet sich derzeit im Master.

Frage: Könnten die Kosten, die im Rahmen des Studiums entstehen als vorweggenommene Werbungskosten, später wenn nach dem Studium positive Einkünfte vorliegen, geltend gemacht werden?
Wenn ja, für welchen Zeitraum könnte rückwirkend die Werbungskosten geltend gemacht werden. Müsste während des Studiums eine Steuererklärung mit den Werbungskosten eingereicht werden und so etwas wie ein Verlustvortrag beantragt werden?
Oder wäre es auch rückwirkend für die Zeit des Studiums (5 Jahre) möglich?

Welchen Ausgaben könnten als Werbungskosten angesetzt werden? Zählen dazu auch die Studiengebühren (500€) und der Sozialbeitrag?
Wie sieht die Situation aus, wenn über die Höhe der Studiengebühren (500€) ein Darlehen über eine Landesbank aufgenommen wurde. (Rückzahlung nach dem Studium, aber Deckelung der Rückzahlung auf 10.000 € für Studiengebührendarlehen und Darlehensanteil Bafög)
Könnte in diesem Fall trotzdem die Studiengebühren angesetzt werden?

Sorry, ist ein wenig umfangreicher geworden- ich freue mich auf Antworten.

Vielen Dank.

Henry

Studium
Hi,

Frage: Könnten die Kosten, die im Rahmen des Studiums
entstehen als vorweggenommene Werbungskosten, später wenn nach
dem Studium positive Einkünfte vorliegen, geltend gemacht
werden?

nur noch als Sonderausgaben, max 4.000 und die wirken sich nur im jeweiligen Jahr aus, also kein Verlustvortrag
/t/verlustvortrag-fuer-erststudium-beantragen/5151412/2

zur Höhe bzw. welche Aufwendungen
/t/steuererklaerung-studienabsolvent/5110569

Oder wäre es auch rückwirkend für die Zeit des Studiums (5
Jahre) möglich?

nein

Welchen Ausgaben könnten als Werbungskosten angesetzt werden?
Zählen dazu auch die Studiengebühren (500€) und der
Sozialbeitrag?

ja, aber nur als Sonderausgaben

Wie sieht die Situation aus, wenn über die Höhe der
Studiengebühren (500€) ein Darlehen über eine Landesbank
aufgenommen wurde. (Rückzahlung nach dem Studium, aber
Deckelung der Rückzahlung auf 10.000 € für
Studiengebührendarlehen und Darlehensanteil Bafög)
Könnte in diesem Fall trotzdem die Studiengebühren angesetzt
werden?

Abfluss der Aufwendungen ist jeweils bei Bezahlung. Rückzahlung Darlehen ist egal.

Schöne Grüße
C.

@cirwalda : Erstmal vielen Dank für die Antwort.

Bei meiner Recherche habe ich aber allerdings heraus gefunden, dass die Kosten für ein Erststudium nach einer Ausbildung als Werbungskosten angestezt werden können. Es gab diesbezüglich wohl einer BGH Entscheidung.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,6548…

Vielen Dank für weitere Antworten.

Studium nach Ausbildung Rechtsprechungsänderung
Hi,

sorry, da hatte ich die Ausbildung ganz überlesen und mich gleich auf das Studium gestürzt.

Also Berichtigung:
Ein Erststudium ist ein Studium gleich nach der allgemeinbildenden Schule. Dann gilt die Abzugsbegrenzung von 4.000€ bei den Sonderausgaben.

Die Kosten des Erststudiums im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses oder des Erststudiums nach abgeschlossener Berufsausbildung sind Werbungskosten und nicht betragsmäßig begrenzt.

Mit dem Bachelorsgrad erreicht man einen berufsqualifizierenden Abschluss. Ein nachfolgendes Studium wie z.B. zum Master ist als weiteres Studium anzusehen. Entsprechend können Aufwendungen hierfür im Zusammenhang mit der beabsichtigten Berufstätigkeit als Werbungskosten abgezogen werden.

http://www.jurablogs.com/de/bfh-aufwendungen-sog-ers…

Schöne Grüße
C.