Studium berufsbegleitend 2008
Hi,
ich habe einige allgemeine Fragen zu berufsbegleitenden
Studiengängen.
http://www.studium-studieren.de/fernstudium/wie-setz…
allgemein zum Studium
/t/est-student-und-verlustvortrag/3455134
/t/verlustvortrag-fuer-erststudium-beantragen/5151412/2
Je nachdem sind es also Sonderausgaben mit max 4.000 € oder Werbungskosten wenn ein Arbeitsverhältnis besteht wie z.B. bei Berufsakademie =duale Hochschule.
Wenn die Anwesenheit beim Studium an 2 aufeinanderfolgenden
Tagen (Am
ersten Tag von Mittags bis Abends und am zweiten Tag von
Morgens bis
Nachmittags) wäre und man dort in einer Unterkunft (z.B.
Jugendherberge) übernachtet, würde man die
Verpflegungsmehraufwendung angerechnet bekommen, da man länger
als 24
Stunden abwesend ist, quasi den Pauschbetrag von 24 Euro??
Update für 2008
Ab 2008 wird nicht mehr Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit oder Dienstreise unterschieden. Alles ist Auswärtstätigkeit.
Merkmal ist regelmäßige Arbeitsstätte und da man regelmäßig zum Studium fährt, ist das nur mit einfacher Entfernungspauschale zu berücksichtigen.
Aber!! hier sind es nur 2 Tage pro Woche, so dass keine regelmäßige Arbeitsstätte daraus wird.
Auswärtstätigkeit wird pro Tag berechnet. Ausnahme, wenn diese nach 16:00 begonnen und vor 8:00 beendet wurde und dann auch noch ohne Übernachtung, so wird die Zeit über Mitternacht zusammengerechnet.
Gilt die Verpflegungsmehraufwendung bei einem Studium?
ja, beim Beispielsfall schon, da die 3-monats-Frist nicht eingreift (immer neue Auswärtstätigkeit, da nur 2 Tage pro Woche).
Kann dann für einen solchen Block die Fahrtstrecke, die
Übernachtungsgebühr und der Pauschbetrag für die
Verpflegungsmehraufwendung addiert und angegeben werden?
ja, soweit Werbungskosten, d.h. bei Erststudium als Sonderausgaben maximal 4000€.
Wird die Strecke eigentlich nur einfach, oder der Hin- und
Rückweg
angerechnet?
normaler Student nur Entfernungskm
hier wie Dienstreise, Hin- und Rückfahrt je 0,30€
Ach und besorg dir die Steuersparerklärung, da da ein ausführliches Handbuch zum Steuerrecht beiliegt.
http://www.amazon.de/Akademische-Arbeitsgemeinschaft…
Schöne Grüße
C.