Hallo,
weiß jemand von Euch etwas über den aktuellen Stand?
In 2004 wurden doch in Reaktion auf die damalige BFH Rechtsprechung die Aufwendungen für ein Erststudium zu Sonderausgaben erklärt.
Hiergegen hieß es, liefen mittlerweile mehrere Verfahren vor den FGs, eines mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler, das schnell vor den BFH gebracht werden soll.
Wie weit ist das schon?
Ein Steuerpflichtiger müsste ja nicht unbedingt sich selbst und den FA-Sachbearbeitern viel Arbeit machen, indem er jetzt für 2004 eine St.erkl. mit Studienkosten als Werbungsausgaben abgibt, nur um dann Einspruch gegen die Nichtanerkennung einzulegen, falls es eh so gut wie aussichtslos sein sollte
Viele Grüße
Frank