Wohnung studiender Tochter absetzbar ?

Hallo,

zu „Unterstützung bedürftiger Personen“ aus meinem

Bei einer Tochter, die noch studiert, ist davon auszugehen, dass der Vater Kindergeld erhält. Dann ist eine Unterstützung bedürftiger Personen nicht anzuerkennen.

Es kommt nur ein Ausbildungsfreibetrag in Betracht
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__33a.html

dort § 33a Abs. 2 EStG

Schöne Grüße
C.