Wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?

Hallo,

kann die Lohnsteuererklärung für 2006 auch noch jetzt oder z.B. erst in 2008 abgegeben werden und muss überhaupt eine Lohnsteuererklärung abgegeben werden? Ich habe gelesen, dass man normalerweise nur bis Ende Mai Zeit hat und dass man, wenn ein Ehepartner Lohnsteuerklasse fünf hat verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben. Stimmt das?
Würde man vom Finanzamt eine Ermahnung bekommen, wenn man noch keine Steuererklärung abgegeben hat?

Gruß,

Susanne

Hallo,

kann die Lohnsteuererklärung für 2006 auch noch jetzt oder
z.B. erst in 2008 abgegeben werden

Wenn man zur Abgabe verpflichtet ist, war der Termin der 31.5.2007, sonst der 31.12.2008

und muss überhaupt eine Lohnsteuererklärung abgegeben werden?

Nicht unbedingt, alles aufzuzählen überlasse ich den Experten.

Ich habe gelesen, dass
man normalerweise nur bis Ende Mai Zeit hat und dass man, wenn
ein Ehepartner Lohnsteuerklasse fünf hat verpflichtet ist,
eine Steuererklärung abzugeben. Stimmt das?

Stimmt, ein Steuerberater kann aber formlos eine Fristverlängerung beantragen. Aber auch das sollte umgehend erfolgen.

Würde man vom Finanzamt eine Ermahnung bekommen, wenn man noch
keine Steuererklärung abgegeben hat?

Eine Ermahnung bekommt man nicht, da man sich selbst darum zu kümmern hat seinen Steuerpflichten nachzukommen. So wird man, wenn man 3/5 eintragen läst darauf hingewiesen (und sei es durch ein Merkblatt), daß man eine Steuererklärung machen muß.

Cu Rene

Danke für Deine Antwort, das ganze ist jetzt doch etwas klarer für mich geworden. Hab da aber noch eine kleine Frage: Was passiert denn, wenn man verpflichtet wäre (z.B. wegen 3/5), seine Steuererklärung abzugeben, sie aber zu spät oder gar nicht abgibt?

Gruß,

Susanne

Hallo,

kann die Lohnsteuererklärung für 2006 auch noch jetzt oder
z.B. erst in 2008 abgegeben werden

Wenn man zur Abgabe verpflichtet ist, war der Termin der
31.5.2007, sonst der 31.12.2008

falsch, die antragsfrist gibt es nicht mehr - es gilt jetzt die festsetzungsfrist (grob 7 jahre)

und muss überhaupt eine Lohnsteuererklärung abgegeben werden?

Nicht unbedingt, alles aufzuzählen überlasse ich den Experten.

bei kombination 3/5 ganz klar: ja

es heisst aber mittlerweile enkommensteuererklärung

Ich habe gelesen, dass
man normalerweise nur bis Ende Mai Zeit hat und dass man, wenn
ein Ehepartner Lohnsteuerklasse fünf hat verpflichtet ist,
eine Steuererklärung abzugeben. Stimmt das?

Stimmt, ein Steuerberater kann aber formlos eine
Fristverlängerung beantragen. Aber auch das sollte umgehend
erfolgen.

jo, bis 31.12.2007 - macht aber wenig sinn die paar tage, darüberhinaus gibt es keine fristverlängerung mehr - zumindest nicht im normalfall

gruß inder

Danke für Deine Antwort, das ganze ist jetzt doch etwas klarer
für mich geworden.

…das bezweifle ich :wink:

Hab da aber noch eine kleine Frage: Was
passiert denn, wenn man verpflichtet wäre (z.B. wegen 3/5),
seine Steuererklärung abzugeben, sie aber zu spät oder gar
nicht abgibt?

zu spät kostet verspätungszuschlag und u.u. 6% zinsen bei nachzahlung

bei „gar nicht“ passiert gar nix, wenns keiner merkt…

guß inder

kann die Lohnsteuererklärung für 2006 auch noch jetzt oder
z.B. erst in 2008 abgegeben werden

Wenn man zur Abgabe verpflichtet ist, war der Termin der
31.5.2007, sonst der 31.12.2008

falsch, die antragsfrist gibt es nicht mehr - es gilt jetzt
die festsetzungsfrist (grob 7 jahre)

Welche von diesen beiden Fristen meinst Du jetzt?
Gilt Deine Aussage für Beide?

Gruß JoKu

sonst der 31.12.2008

falsch, die antragsfrist gibt es nicht mehr - es gilt jetzt
die festsetzungsfrist (grob 7 jahre)

Welche von diesen beiden Fristen meinst Du jetzt?
Gilt Deine Aussage für Beide?

nein, es bezog sich nur auf die ehemalige antragsfrist

gruß inder

Danke,

sonst der 31.12.2008

falsch, die antragsfrist gibt es nicht mehr - es gilt jetzt
die festsetzungsfrist (grob 7 jahre)

Welche von diesen beiden Fristen meinst Du jetzt?
Gilt Deine Aussage für Beide?

nein, es bezog sich nur auf die ehemalige antragsfrist

habe ich so aus der „Anleitung zur Einkommensteuererklärung“ Ausgabe 2006 abgeschrieben. Dann hat sich das entweder zwischenzeitlich rückwirkend geändert oder das BayLfSt informiert die Steuerpflichtigen falsch.

Cu Rene

Antragsveranlagung
Hi,

falsch, die antragsfrist gibt es nicht mehr - es gilt jetzt
die festsetzungsfrist (grob 7 jahre)

das stimmt so „noch“ nicht, siehe Verfügung der OFD Frankfurt vom 30.1.2007 S 2270 A 11 St 216

Z.Z. sind zwei Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Einsprüche ruhen deshalb, siehe
http://209.85.135.104/search?q=cache:hdyTJB4YnTsJ:ww…

Schöne Grüße
C.

Hi,

falsch, die antragsfrist gibt es nicht mehr - es gilt jetzt
die festsetzungsfrist (grob 7 jahre)

das stimmt so „noch“ nicht, siehe Verfügung der OFD Frankfurt
vom 30.1.2007 S 2270 A 11 St 216

moin, die ofd-verfügung ist „in arbeit“ und kommt mitte januar - von daher ist die sache durch, wird nur noch nicht angewandt

gruß inder