Antragsveranlagung
Hi,
falsch, die antragsfrist gibt es nicht mehr - es gilt jetzt
die festsetzungsfrist (grob 7 jahre)
das stimmt so „noch“ nicht, siehe Verfügung der OFD Frankfurt vom 30.1.2007 S 2270 A 11 St 216
Z.Z. sind zwei Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Einsprüche ruhen deshalb, siehe
http://209.85.135.104/search?q=cache:hdyTJB4YnTsJ:ww…
Schöne Grüße
C.