kann die Lohnsteuererklärung für 2006 auch noch jetzt oder z.B. erst in 2008 abgegeben werden und muss überhaupt eine Lohnsteuererklärung abgegeben werden? Ich habe gelesen, dass man normalerweise nur bis Ende Mai Zeit hat und dass man, wenn ein Ehepartner Lohnsteuerklasse fünf hat verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben. Stimmt das?
Würde man vom Finanzamt eine Ermahnung bekommen, wenn man noch keine Steuererklärung abgegeben hat?
kann die Lohnsteuererklärung für 2006 auch noch jetzt oder
z.B. erst in 2008 abgegeben werden
Wenn man zur Abgabe verpflichtet ist, war der Termin der 31.5.2007, sonst der 31.12.2008
und muss überhaupt eine Lohnsteuererklärung abgegeben werden?
Nicht unbedingt, alles aufzuzählen überlasse ich den Experten.
Ich habe gelesen, dass
man normalerweise nur bis Ende Mai Zeit hat und dass man, wenn
ein Ehepartner Lohnsteuerklasse fünf hat verpflichtet ist,
eine Steuererklärung abzugeben. Stimmt das?
Stimmt, ein Steuerberater kann aber formlos eine Fristverlängerung beantragen. Aber auch das sollte umgehend erfolgen.
Würde man vom Finanzamt eine Ermahnung bekommen, wenn man noch
keine Steuererklärung abgegeben hat?
Eine Ermahnung bekommt man nicht, da man sich selbst darum zu kümmern hat seinen Steuerpflichten nachzukommen. So wird man, wenn man 3/5 eintragen läst darauf hingewiesen (und sei es durch ein Merkblatt), daß man eine Steuererklärung machen muß.
Danke für Deine Antwort, das ganze ist jetzt doch etwas klarer für mich geworden. Hab da aber noch eine kleine Frage: Was passiert denn, wenn man verpflichtet wäre (z.B. wegen 3/5), seine Steuererklärung abzugeben, sie aber zu spät oder gar nicht abgibt?
kann die Lohnsteuererklärung für 2006 auch noch jetzt oder
z.B. erst in 2008 abgegeben werden
Wenn man zur Abgabe verpflichtet ist, war der Termin der
31.5.2007, sonst der 31.12.2008
falsch, die antragsfrist gibt es nicht mehr - es gilt jetzt die festsetzungsfrist (grob 7 jahre)
und muss überhaupt eine Lohnsteuererklärung abgegeben werden?
Nicht unbedingt, alles aufzuzählen überlasse ich den Experten.
bei kombination 3/5 ganz klar: ja
es heisst aber mittlerweile enkommensteuererklärung
Ich habe gelesen, dass
man normalerweise nur bis Ende Mai Zeit hat und dass man, wenn
ein Ehepartner Lohnsteuerklasse fünf hat verpflichtet ist,
eine Steuererklärung abzugeben. Stimmt das?
Stimmt, ein Steuerberater kann aber formlos eine
Fristverlängerung beantragen. Aber auch das sollte umgehend
erfolgen.
jo, bis 31.12.2007 - macht aber wenig sinn die paar tage, darüberhinaus gibt es keine fristverlängerung mehr - zumindest nicht im normalfall
Danke für Deine Antwort, das ganze ist jetzt doch etwas klarer
für mich geworden.
…das bezweifle ich
Hab da aber noch eine kleine Frage: Was
passiert denn, wenn man verpflichtet wäre (z.B. wegen 3/5),
seine Steuererklärung abzugeben, sie aber zu spät oder gar
nicht abgibt?
zu spät kostet verspätungszuschlag und u.u. 6% zinsen bei nachzahlung
bei „gar nicht“ passiert gar nix, wenns keiner merkt…
falsch, die antragsfrist gibt es nicht mehr - es gilt jetzt
die festsetzungsfrist (grob 7 jahre)
Welche von diesen beiden Fristen meinst Du jetzt?
Gilt Deine Aussage für Beide?
nein, es bezog sich nur auf die ehemalige antragsfrist
habe ich so aus der „Anleitung zur Einkommensteuererklärung“ Ausgabe 2006 abgeschrieben. Dann hat sich das entweder zwischenzeitlich rückwirkend geändert oder das BayLfSt informiert die Steuerpflichtigen falsch.