Ja, interessanter Gedanke - Danke ! Aber mir war so, als wenn wir die Frage nach der Absetzbarkeit der Aufwendungen für ein Studium schon auf einem etwas abstrakterem Niveau besprochen haben und es somit generell um eine Abziehbarkeit solcher Aufwendungen ging. Also auch für die Fälle, wo Studenten Einnahmen haben.
Und, um das nochmal klar zu machen: Die 4.000 Euro pro Jahr in § 10 (1) Nr. 7 EStG dir hier ja schon von einigen angesprochen wurden, reichen lange nicht aus, um die Aufwendungen für ein Studium abzudecken.
In der steuerrechtlichen Diskussion in diesem Sachverhalt geht es aber um die Einschränkung bzw. Verletzung des obj. Nettoprinzips, weil eben nicht alle (!) Aufwendungen erfasst werden dürfen.
eingedenk der Tatsache, dass der Herr Studiosus keine
Einnahmen hat, versteuert er nichts. …, dass er auch keine gezahlten Steuern zurückbekommt.
Hier liegt ja die eigentliche Ungerechtigkeit. Dadurch das Studenten oft wenig oder nichts verdienen, kommen sie gar nicht zu der Gelegenheit, ihre Aufwendungen abziehen zu können. Jedoch erhöht sich ihre Leistungsfähigkeit durch solch ein Studium, was sich nach der Studienzeit in aller Regel in höheren Gehältern ausdrückt, wo man dann allerdings seitens des Staates die (Steuer)Hand wiederum sehr gerne aufhällt.
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