Studium Steuer
Hi,
Im Archivbeitrag „Studium Antragsveranlagung“
(/t/studium-ekst-2007/4514861/2
wobei der Artikel mir nicht mehr in allen Einzelheiten gefällt, obwohl ich ihn selbst geschrieben habe
Ich habe das zum Mehraufwand für Verpflegung wohl etwas zu salopp geprüft, zum einen nur die zeitliche Grenze => ja, mehr als 8 h
und in alten Jahren gab es auch noch ein abweichendes Reisekostenrecht, so dass oft 6 e anzuerkennen waren…
Kurzum, Mehraufwand für Verpfleung würde ich jetzt nicht mehr pauschal als absetzbar einstufen.
Aber jetzt zu deinen Fragen:
Person Y hat Mitte 2008 sein Studium abgeschlossen und danach
eine nichtselbstständige Tätigkeit aufgenommen.
Im Wintersemester 07/08 hat Y regulär an der Hochschule
studiert (Zeitabschnitt 1), im Sommersemester 2008 hat Y seine
Diplomarbeit in einem Betrieb geschrieben und dafür auch ein
„Gehalt“ bekommen (Zeitabschnitt 2).Er möchte nun die in 2008 angefallenen Kosten für das Studium
als Ausbildungskosten unter Sonderausgaben angeben:
dafür max 4.000 €
Semesterbeiträge
Person Y hat die Überweisungsbelege aufgehoben und wird die
Kosten voll ansetzten.
ja
Entfernungspauschale und Verpflegungsmehraufwendungen
Für Zeitabschnitt 1 wird Y die Entfernungspauschale und
Verpflegungsmehraufwendungen für die Abwesenheit von zu Hause
ansetzen.
Das klingt nach doppeltem Haushalt und bei ledigen Studenten, die zuhause nur ihr Kinderzimmer bewohnt haben, wird kein doppelter Haushalt anerkannt. Steuerrecht ist leider schnelllebig und der Gesetzgeber ist aktiv wie ein Rasender…
Aber wie sieht es für Zeitabschnitt 2 aus? Können hier auch
Verpflegungsmehraufwendungen für die Abwesenheit von zu Hause
geltend gemacht werden, oder nur die Entfernungspauschale von
zu Hause zu dem Betrieb, wo die Diplomarbeit geschrieben
wurde?
Fahrten von der Wohnung zum Betrieb sind mit der Entfernungspauschale begünstigt. Es wird wohl weiterhin kein doppelter Haushalt vorliegen.
Sonstige Ausgaben
Person Y hat in 2008 verschiedene kleinere Ausgaben für
Schreibmaterialien, Taschenrechner, Druckpatronen, Binden der
DA und Fachliteratur gehabt. Diese möchte Y voll ansetzten.
Anteilig fürs Studium und anteilig als Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Lohn
Dann hat sich Y noch ein Notebook für das Verfassen seiner
Diplomarbeit gekauft. Wie wird dieses angesetzt? Müssen die
Kosten (ca. 900€) auf mehrere Jahre verteilt werden?
3 Jahre verteilt ist normal
Es ist besonders zu begründen, wenn mehr als 50% dieser Abschreibung abgesetzt werden sollen. Also ein paar Sätze, wozu man den Laptop gebraucht hat.
Schöne Grüße
C.