Steuererklärung Studienabsolvent

Hallo

Im Archivbeitrag „Studium Antragsveranlagung“ (/t/studium-ekst-2007/4514861/2

Person Y hat Mitte 2008 sein Studium abgeschlossen und danach eine nichtselbstständige Tätigkeit aufgenommen.
Im Wintersemester 07/08 hat Y regulär an der Hochschule studiert (Zeitabschnitt 1), im Sommersemester 2008 hat Y seine Diplomarbeit in einem Betrieb geschrieben und dafür auch ein „Gehalt“ bekommen (Zeitabschnitt 2).

Er möchte nun die in 2008 angefallenen Kosten für das Studium als Ausbildungskosten unter Sonderausgaben angeben:

Semesterbeiträge
Person Y hat die Überweisungsbelege aufgehoben und wird die Kosten voll ansetzten.

Entfernungspauschale und Verpflegungsmehraufwendungen
Für Zeitabschnitt 1 wird Y die Entfernungspauschale und Verpflegungsmehraufwendungen für die Abwesenheit von zu Hause ansetzen.
Aber wie sieht es für Zeitabschnitt 2 aus? Können hier auch Verpflegungsmehraufwendungen für die Abwesenheit von zu Hause geltend gemacht werden, oder nur die Entfernungspauschale von zu Hause zu dem Betrieb, wo die Diplomarbeit geschrieben wurde?

Sonstige Ausgaben
Person Y hat in 2008 verschiedene kleinere Ausgaben für Schreibmaterialien, Taschenrechner, Druckpatronen, Binden der DA und Fachliteratur gehabt. Diese möchte Y voll ansetzten.
Dann hat sich Y noch ein Notebook für das Verfassen seiner Diplomarbeit gekauft. Wie wird dieses angesetzt? Müssen die Kosten (ca. 900€) auf mehrere Jahre verteilt werden?

Hat Person Y noch etwas vergessen? :wink:

Viele Grüße

Studium Steuer
Hi,

Im Archivbeitrag „Studium Antragsveranlagung“
(/t/studium-ekst-2007/4514861/2

wobei der Artikel mir nicht mehr in allen Einzelheiten gefällt, obwohl ich ihn selbst geschrieben habe :wink: Ich habe das zum Mehraufwand für Verpflegung wohl etwas zu salopp geprüft, zum einen nur die zeitliche Grenze => ja, mehr als 8 h
und in alten Jahren gab es auch noch ein abweichendes Reisekostenrecht, so dass oft 6 e anzuerkennen waren…

Kurzum, Mehraufwand für Verpfleung würde ich jetzt nicht mehr pauschal als absetzbar einstufen.

Aber jetzt zu deinen Fragen:

Person Y hat Mitte 2008 sein Studium abgeschlossen und danach
eine nichtselbstständige Tätigkeit aufgenommen.
Im Wintersemester 07/08 hat Y regulär an der Hochschule
studiert (Zeitabschnitt 1), im Sommersemester 2008 hat Y seine
Diplomarbeit in einem Betrieb geschrieben und dafür auch ein
„Gehalt“ bekommen (Zeitabschnitt 2).

Er möchte nun die in 2008 angefallenen Kosten für das Studium
als Ausbildungskosten unter Sonderausgaben angeben:

dafür max 4.000 €

Semesterbeiträge
Person Y hat die Überweisungsbelege aufgehoben und wird die
Kosten voll ansetzten.

ja

Entfernungspauschale und Verpflegungsmehraufwendungen
Für Zeitabschnitt 1 wird Y die Entfernungspauschale und
Verpflegungsmehraufwendungen für die Abwesenheit von zu Hause
ansetzen.

Das klingt nach doppeltem Haushalt und bei ledigen Studenten, die zuhause nur ihr Kinderzimmer bewohnt haben, wird kein doppelter Haushalt anerkannt. Steuerrecht ist leider schnelllebig und der Gesetzgeber ist aktiv wie ein Rasender…

Aber wie sieht es für Zeitabschnitt 2 aus? Können hier auch
Verpflegungsmehraufwendungen für die Abwesenheit von zu Hause
geltend gemacht werden, oder nur die Entfernungspauschale von
zu Hause zu dem Betrieb, wo die Diplomarbeit geschrieben
wurde?

Fahrten von der Wohnung zum Betrieb sind mit der Entfernungspauschale begünstigt. Es wird wohl weiterhin kein doppelter Haushalt vorliegen.

Sonstige Ausgaben
Person Y hat in 2008 verschiedene kleinere Ausgaben für
Schreibmaterialien, Taschenrechner, Druckpatronen, Binden der
DA und Fachliteratur gehabt. Diese möchte Y voll ansetzten.

Anteilig fürs Studium und anteilig als Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Lohn

Dann hat sich Y noch ein Notebook für das Verfassen seiner
Diplomarbeit gekauft. Wie wird dieses angesetzt? Müssen die
Kosten (ca. 900€) auf mehrere Jahre verteilt werden?

3 Jahre verteilt ist normal
Es ist besonders zu begründen, wenn mehr als 50% dieser Abschreibung abgesetzt werden sollen. Also ein paar Sätze, wozu man den Laptop gebraucht hat.

Schöne Grüße
C.

Hallo Cirwalda.

Schonmal vielen Dank für deinen Beitrag.

Nochmal zur Klarstellung, wie das Szenario gemeint war:

Entfernungspauschale und Verpflegungsmehraufwendungen
Für Zeitabschnitt 1 wird Y die Entfernungspauschale und
Verpflegungsmehraufwendungen für die Abwesenheit von zu Hause
ansetzen.

Das klingt nach doppeltem Haushalt und bei ledigen Studenten,
die zuhause nur ihr Kinderzimmer bewohnt haben, wird kein
doppelter Haushalt anerkannt. Steuerrecht ist leider
schnelllebig und der Gesetzgeber ist aktiv wie ein
Rasender…

Ja, bei meinem Szenario hat Person Y während des Studiums zu Hause gewohnt und ist täglich zur Hochschule gependelt.
Da habe ich wohl den alten Beitrag falsch verstanden, ich dachte die einzige Voraussetzung wäre die studienbedingte Abwesenheit von mehr als 8 Stunden vom Wohnort.

Sonstige Ausgaben
Person Y hat in 2008 verschiedene kleinere Ausgaben für
Schreibmaterialien, Taschenrechner, Druckpatronen, Binden der
DA und Fachliteratur gehabt. Diese möchte Y voll ansetzten.

Anteilig fürs Studium und anteilig als Werbungskosten im
Zusammenhang mit dem Lohn

Das stünde alles im Zusammenhang mit dem Studium.

Dann hat sich Y noch ein Notebook für das Verfassen seiner
Diplomarbeit gekauft. Wie wird dieses angesetzt? Müssen die
Kosten (ca. 900€) auf mehrere Jahre verteilt werden?

3 Jahre verteilt ist normal
Es ist besonders zu begründen, wenn mehr als 50% dieser
Abschreibung abgesetzt werden sollen. Also ein paar Sätze,
wozu man den Laptop gebraucht hat.

Was für einen Anteil kann man hier als Faustwert annehmen?

Während der Diplomarbeit ist ein Rechner ja fast ausschließlich dem Studium zuzuordnen, ist das Studium aber erstmal abgeschlossen, kann dieser natürlich nur noch privat verwendet werden.

Hi,

Ja, bei meinem Szenario hat Person Y während des Studiums zu
Hause gewohnt und ist täglich zur Hochschule gependelt.

also ist Entfernungspauschale anzuerkennen

Da habe ich wohl den alten Beitrag falsch verstanden, ich
dachte die einzige Voraussetzung wäre die studienbedingte
Abwesenheit von mehr als 8 Stunden vom Wohnort.

du hast recht, mein Beitrag war nicht gerade genial, sorry, kann halt passieren
Bei Fahrten von Eltern zum Studium wird kein Mehraufwand für Verpflegung anerkannt.

Was für einen Anteil kann man hier als Faustwert annehmen?

Während der Diplomarbeit ist ein Rechner ja fast
ausschließlich dem Studium zuzuordnen, ist das Studium aber
erstmal abgeschlossen, kann dieser natürlich nur noch privat
verwendet werden.

Ich würde erst mal die ausschließliche Verwendung für die Diplomarbeit betonen und sehen, was rauskommt. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass da Probleme auftauchen könnten.

Und die Erklärung per Elster zu verschicken, kann auch hilfreich sein…

Schöne Grüße
C.

Nochmal vielen Dank!