Hallo
Im Archivbeitrag „Studium Antragsveranlagung“ (/t/studium-ekst-2007/4514861/2
Person Y hat Mitte 2008 sein Studium abgeschlossen und danach eine nichtselbstständige Tätigkeit aufgenommen.
Im Wintersemester 07/08 hat Y regulär an der Hochschule studiert (Zeitabschnitt 1), im Sommersemester 2008 hat Y seine Diplomarbeit in einem Betrieb geschrieben und dafür auch ein „Gehalt“ bekommen (Zeitabschnitt 2).
Er möchte nun die in 2008 angefallenen Kosten für das Studium als Ausbildungskosten unter Sonderausgaben angeben:
Semesterbeiträge
Person Y hat die Überweisungsbelege aufgehoben und wird die Kosten voll ansetzten.
Entfernungspauschale und Verpflegungsmehraufwendungen
Für Zeitabschnitt 1 wird Y die Entfernungspauschale und Verpflegungsmehraufwendungen für die Abwesenheit von zu Hause ansetzen.
Aber wie sieht es für Zeitabschnitt 2 aus? Können hier auch Verpflegungsmehraufwendungen für die Abwesenheit von zu Hause geltend gemacht werden, oder nur die Entfernungspauschale von zu Hause zu dem Betrieb, wo die Diplomarbeit geschrieben wurde?
Sonstige Ausgaben
Person Y hat in 2008 verschiedene kleinere Ausgaben für Schreibmaterialien, Taschenrechner, Druckpatronen, Binden der DA und Fachliteratur gehabt. Diese möchte Y voll ansetzten.
Dann hat sich Y noch ein Notebook für das Verfassen seiner Diplomarbeit gekauft. Wie wird dieses angesetzt? Müssen die Kosten (ca. 900€) auf mehrere Jahre verteilt werden?
Hat Person Y noch etwas vergessen?
Viele Grüße