Unterstützung der Bedürftigen im Ausland

Hallo liebe Experten,

angenommen, man unterstützt Grosseltern im Ausland mit 4000 EUR im Jahr. Das FA macht dies geltend, rechnet allerdings folgendermassen:

Grossmutter: 2000 EUR
Anzahl der Personen im Haushalt: 2 (da der unterstützte Grossvater natürlich auch dort lebt)
also kürze den Betrag um die Hälfte, setze 1000 an

Grossvater: 2000 EUR
gleiche Rechnung,
also setze 1000 an

Gesamt: 2000 EUR

Diese Rechnung wäre wohl falsch, oder? Wenn ja, womit könnte man in diesem abstarkten Fall beim Widerspruch argumentieren? Eine Gerichtsentscheidung wird es dazu wohl kaum geben…

Danke,
Polina

Ländergruppeneinteilung
Hi,

nach der Ländergruppeneinteilung, siehe BMF, 17.11.2003, IV C 4 - S 2285 - 54/03
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/nn_302…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/nn_302/nsc_true/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/084,templateId=renderPrint.html)

werden bei einigen Ländern die Beträge jeweils auf 1/2 gekürzt. Eventuell liegt es daran.

Für die Unterstützung bedürftiger Personen im Ausland gibt es das BMF Schreiben vom 9.2.2006, IV C 4 - S 2285 - 5/06
http://www.pkf.de/news/steuern_mehr.php?id=1726&limi…

http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp…

Schöne Grüße
C.

Der Betragwird sogar auf 1/4 gekürzt, es ist aber in der Ausführunf schon berücksichtigt. Vielen Dank für Deine Links, die Infos sind aber zu allgemein. Kennt jemand, wie es konkrett in einem Fall vorgegangen wird, wenn mehrere Personen im Unterstütztem Haushalt leben?

Bei der unterstützung von Angehörigen im Ausland gibt es eine Opfergrenze. Diese wird anhand des Nettoeinkommens errechnet und kürzt den Betrag. Daneben muss die Zahlung der geltend gemachten Beträge auch nachgewiesen werden. Das bedeutet bei mehreren Personen im unterstütztem Haushalt und bei der Mitnahme von Bargeld im Rahmen einer Heimfahrt tritt praktisch immmer eine Kürzung ein.

Hallo

Der Betragwird sogar auf 1/4 gekürzt, es ist aber in der
Ausführunf schon berücksichtigt.

klare Sachverhalte ergeben konkrete Ergebnisse => damit will ich sagen, dein Sachverhalt ist so lückenhaft, dass man damit definitiv nichts anfangen kann. Um dir mitzuteilen, auf welche Einzelheiten es ankommt, habe ich dir die Links gegeben. So wie der Sachverhalt in deinem Ausgangsposting steht, ist er vollkommener Quatsch und die Kürzung ist nicht nachvollziehbar.

Vielen Dank für Deine Links,
die Infos sind aber zu allgemein.

etwas mitdenken, kann nicht schaden

Kennt jemand, wie es
konkrett in einem Fall vorgegangen wird, wenn mehrere Personen
im Unterstütztem Haushalt leben?

Da das Einspruchsverfahren kostenlos ist, kann man auch einfach im Einspruch sagen, dass man die Kürzung nicht nachvollziehen kann und dafür eine Begründung möchte.

Schöne Grüße
C.