saving clause USA
Hallo,
nehmen wir an eine Person ist in Deutschland seit Jahresanfang
beschaeftigt,
daraus folgt, dass er in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, § 2 Abs. 7 EStG, unabhängig davon, ob er seinen Wohnsitz ab Juli in Deutschland beibehält oder aufgibt
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
und geht am 28.6. in die USA um dort fuer die
selbe Firma bis 12. August zu arbeiten.
Tätigkeitsstaat ist dann die USA. Der Arbeitslohn wird im Ansässigkeitsstaat versteuert, wenn die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:
1.nicht mehr als 183 Tage
2.nicht für einen Arbeitgeber dort und
3.nicht zu Lasten einer Betriebsstätte dort.
Der Sachverhalt gibt keine Angaben, ob der Lohn zu Lasten einer dortigen Betriebsstätte gebucht wird. Es gibt auch Firmen, die in den USA ihre Zentrale haben und dann wird immer jeder Lohn in den USA versteuert (z.B. John Deere).
Ab 13. August wechselt
sie zu einer amerikanischen Firma und arbeitet dort bis zum
Jahresende.
das Besteuerungsrecht liegt hier eindeutig bei den USA, da die Tätigkeit für einen Arbeitgeber dort ausgeführt wird.
Soweit der Arbeitslohn in den USA versteuert wird, ist er in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt, d.h. er erhöht den Steuersatz der aus das übrige inländische Einkommen anzuwenden ist. Die Versteuerung des Arbeitslohns in den USA muss gegenüber dem deutschen Finanzamt nachgewiesen werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50d.html
Wie laeuft nun die Lohnsteuererklaerung in beiden
Laendern ab?
In beiden Staaten ist eine Steuererklärung abzugeben. Die USA wendet bei Staatsangehörigen und Greencardbesitzern den saving clause an. Das bedeutet, dass die USA die Besteuerung umfassend und über das Doppelbesteuerungsabkommen hinausgehend vornimmt.
http://209.85.135.104/search?q=cache:gyS-N__YROAJ:ww…
dort Seite 18
Der Ausgleich erfolgt durch den amerikanischen Staat und hat keine Auswirkung auf die deutsche Veranlagung. Ich bin nur darauf gestoßen, da die Betroffenen versuchen, beim deutschen Staat eine Ermäßgung zu erreichen.
Muss das deutsche Einkommen in den USA versteuert
werden, oder das amerikanische Einkommen in D?
Dafür gibt es ja das Doppelbesteuerungsabkommen. In Deutschland ist der amerikanische Lohn zu erklären, wird aber als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt.
Theoretisch
befindet sie sich ja mehr als die Haelfte des Jahres im
Ausland (USA).
Wie muesste man in so einem Fall vorgehen?
Ein guter Arbeitgeber hilft auch bei der amerikanischen Steuererklärung…
Schöne Grüße
C.