beschränkte/unbeschränkte Steuerpflicht

Hi,

Fragestellung
Prüfen Sie folgenden Fall

klingt nach Hausaufgaben, w-w-w unterstützt jedoch nicht, dass diese einfach hier eingestellt werden.

a) die persönliche Steuerpflicht der ganannten Personen
b) (falls notwendig) die sachliche Steuerpflicht und bestimmen
Sie die einkunftsart

Frage: der amerikanische Sänger M ist bei seiner Welttournee
fpr neun Monate in Deutschland. Während dieser Zeit wohnt er
in einem Hotel in Köln

a) hier habe ich unbeschränkt steuerpflichtig in Deu. da er
mehr als 6 monate hier ist also hier einen gewöhnlichen
Wohnort hat.

gewöhnlicher Aufenthalt => siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__9.html

Ergebnis jedoch richtig

Meine frage ist, was ist in der USA ist der dort dann NICHT
mehr steuerpflichtig wenn er dort sonst keine Einkünfte hat?

Die USA hat die sog. saving clause, wonach sie ihre Staatsbürger immer besteuern. Das ist aber ein rein amerikanisches Steuerrechtsproblem.
/t/auslandseinkuenfte/4521367

http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&c…

Zu klären ist auch noch, welcher Staat als Ansässigkeitsstaat i.S.d. DBA USA gilt. Bei nur 9 Monaten Aufenthalt in Deutschland muss die Ansässigkeit nicht zwingend gewechselt sein.

allgemein zum Thema
Leitfaden zur Besteuerung ausländischer Einkünfte bei unbeschränkter Steuerpflicht und Künstlerleitfaden
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&r…
selber lesen macht schlau :wink:

b) seine sachliche steuerpflicht was ist das?

ja Einkunftsart und bei beschränkter Steuerpflicht wäre § 49 EStG zu prüfen

einkuftsart ist aus selbstständiger arbeit oder?

jo

aber
Künstlerleitfaden lesen

Problem ist noch die feste Einrichtung für die Ausübung der künstlerischen Tätigkeit. Wobei bei unbeschränkter Steuerpflicht würde ich die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit einfach mal als steuerpflichtig ansetzen und es auf ein Klageverfahren ankommen lassen :wink:

Zu prüfen ist noch Art 7 und Art 17 DBA USA.

Schöne Grüße
C.