Hi,
ich habe versucht das zu verstehen, aber irgendwie finde ich im Internet auch nichts Richtiges:
Es gibt 400 Euro-Jobs, Gleitzohnenjobs 400,01 - 800,00 Euro und 2 Tätigkeiten mit je 400 Euro Verdienst.
Allerdings bin ich mir nicht im Klaren welche Steuerklasse man mit 2 400-Euro-Jobs hat, 5 oder 1 (in meinem Fall)? Oder zählt es gar als Gleitzone? Bekommt man bei der Lohnsteuererklärung dann auch wieder was zurück? Muss man überhaupt Steuern in dem Fall als Arbeitnehmer zahlen?
Über Informationen diesbezüglich würde ich mich sehr freuen!
lg, Counter
Minijobs
Hi,
Es gibt 400 Euro-Jobs, Gleitzohnenjobs 400,01 - 800,00 Euro
und 2 Tätigkeiten mit je 400 Euro Verdienst.
Infos gibt es bei der Minijob-Zentrale
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1__AN/Nod…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1 AN/Node.html? nnn=true)
Allerdings bin ich mir nicht im Klaren welche Steuerklasse man
mit 2 400-Euro-Jobs hat, 5 oder 1 (in meinem Fall)?
das hat nichts mit Steuerklassen zu tun
Bekommt man bei der Lohnsteuererklärung
dann auch wieder was zurück?
Minijobs werden in der Steuererklärung nicht aufgeführt und dafür bekommt man auch nichts zurück.
Muss man überhaupt Steuern in dem
Fall als Arbeitnehmer zahlen?
Minijobber zahlen in der Regel keine Abgaben: Sie erhalten normalerweise Ihren Bruttoverdienst ohne einen Euro Abzug, im Höchstfall die gesamten 400 Euro.
Schöne Grüße
C.
Hallöchen,
danke für die Antwort, auch wenn sie falsch war.
Ich habe mittlerweile beim Finanzamt angerufen und mir wurde erklärt,
dass wenn man zwei 400 Euro Jobs hat, ohne Hauptbeschäftigung, einer ohne Versteuerung bleibt (seitens Arbeitnehmer) und der zweite 400 Euro Job mit, in meinem Fall, Steuerklasse I versteuert wird.
lg, Counter
Hi
danke für die Antwort, auch wenn sie falsch war.
nur langsam mit den Pferdchen
Ich habe mittlerweile beim Finanzamt angerufen und mir wurde
erklärt,
dass wenn man zwei 400 Euro Jobs hat, ohne Hauptbeschäftigung,
einer ohne Versteuerung bleibt (seitens Arbeitnehmer) und der
zweite 400 Euro Job mit, in meinem Fall, Steuerklasse I
versteuert wird.
Das ist eine mögliche Lösung, aber du hast ausdrücklich nach der Möglichkeit von 2 Minijobs gefragt (und das Fehlen einer Hauptbeschäftigung nicht erwähnt).
Diese werden zusammengerechnet und das steht auf der offiziellen Seite der Minijob-Zentrale.
Aber der Fragende hat immer Recht…
Schöne Grüße
C.
hallo cirwalda,
tut mir leid dass ich mich gestern so doof ausgedrückt habe.
interessant, dass mir das finanzamt nach mehrmaligem nachfragen ob es denn so richtig sei wie ich es verstanden habe, bestätigt hat, dass es das sei. bei der minijob zentrale steht es tatsächlich drin.
bis denn und sorry nochmal