Jobben als Student, Minijob, 2te Lohnsteuerkarte

geringfügige Beschäftigung
Hallo,

mal angenommen jemand hat eine geringfügige Beschäftigungen
bis 400 EUR.

Da kann er auf Steuerkarte mit Steuerklasse I machen oder als Minijob. Beim Minijob wird das nicht in der Steuererklärung erfasst.
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1__AN/Nod…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1 AN/Node.html? nnn=true)

Er studiert, bekommet weder Bafög noch Kindergeld oder soetwas
und in der Krankenversicherung muss er schon den vollen
Beitrag bezahlen.

Darf er noch einen weiteren Job annehmen?

verboten ist das nicht
Bei einem zweiten Minijob werden die beiden zusammengerechnet und die Vergünstigungen werden vermindert, siehe Minijob-Zentrale.

Wenn das zweite Arbeitsverhältnis auf der ersten (neben Minijob) oder einer zweiten Lohnsteuerkarte (neben erster Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte) ausgeführt wird, ist dies grundsätzlich erlaubt.

Die Grenze, die du meinst ist 7.664,-€

/t/zwei-400-euro-jobs/4523006/2

Wieviel darf er insgesammt arbeiten und verdienen?

soviel er nur kriegen kann…

Hab mal davon gehört, dass man mit ner zweiten Lohnsteuerkarte
in ner
schlechteren Steuerklasse ist, aber dass man trotzdem
irgendwie
steuergünstig arbeiten kann wenn ein gewisser
Gesamt-Freibetrag nicht
überschritten wird.

Grundfreibetrag 7.664,-€
/t/honorar-versteuern/4536089/2

Schöne Grüße
C.