Minijobs
Hi,
Es gibt 400 Euro-Jobs, Gleitzohnenjobs 400,01 - 800,00 Euro
und 2 Tätigkeiten mit je 400 Euro Verdienst.
Infos gibt es bei der Minijob-Zentrale
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1__AN/Nod…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1 AN/Node.html? nnn=true)
Allerdings bin ich mir nicht im Klaren welche Steuerklasse man
mit 2 400-Euro-Jobs hat, 5 oder 1 (in meinem Fall)?
das hat nichts mit Steuerklassen zu tun
Bekommt man bei der Lohnsteuererklärung
dann auch wieder was zurück?
Minijobs werden in der Steuererklärung nicht aufgeführt und dafür bekommt man auch nichts zurück.
Muss man überhaupt Steuern in dem
Fall als Arbeitnehmer zahlen?
Minijobber zahlen in der Regel keine Abgaben: Sie erhalten normalerweise Ihren Bruttoverdienst ohne einen Euro Abzug, im Höchstfall die gesamten 400 Euro.
Schöne Grüße
C.