Hallo,
ich weiß, das es möglich ist, die letzten 4 Jahre nachzuholen. Ich habe aber gehört, das es nicht möglich bis zum 31.12.2008, die Steuer für das Jahr 2004 einzureichen, sondern erst ab 2009 4 Jahre zurückzugehen. Stimmt das ?
Gruß
Lothar
Hallo,
ich weiß, das es möglich ist, die letzten 4 Jahre nachzuholen. Ich habe aber gehört, das es nicht möglich bis zum 31.12.2008, die Steuer für das Jahr 2004 einzureichen, sondern erst ab 2009 4 Jahre zurückzugehen. Stimmt das ?
Gruß
Lothar
Nach Neuregelung durch Jahressteuergesetz 2008 kann man für 2005 die Steuererklärung noch bis Ende 2009 abgeben. Die Steuererklärung 2004 hätte aber bis 27.12.2007 beim Finanzamt eingehen müssen. Das gilt für Antragsveranlagungen. Wenn aus welchen Gründen auch immer Pflichtveranlagung besteht, haben wie noch eine andere Berechnung der Festsetzungsfrist, hier kann dann maximal bis zu 7 Jahre Rückwirkend noch abgegeben werden.
Hallo,
Die
Steuererklärung 2004 hätte aber bis 27.12.2007 beim Finanzamt
eingehen müssen. Das gilt für Antragsveranlagungen.
Haufe Professional hat unter aktuelle Nachrichten zum Jahressteuergesetz 2008, dass für 2004 bis Ende 2008 noch eine Antragsveranlagung durchgeführt werden kann.
Außerdem seien entsprechende Anträge für die Jahre vor 2004 ebenfalls noch möglich, wenn diese vor dem 1.1.2008 gestellt worden sind, das Finanzamt diese Anträge jedoch abgelehnt und der Steuerpflichtige gegen den Ablehnungsbescheid Einspruch eingelegt hat.
Neuere Verwaltungsanweisungen dazu sind mir nicht bekannt. Die sind wohl noch im Werden.
Schöne Grüße
C