Progressionsvorbehalt

Hallo zusammen,

ich habe das System des Progressionsvorbehalts noch nicht ganz verstanden.

Wenn jemand z.B. in zwei Ländern Einkünfte hat, dann muss er das Einkommen aus Land1 in Land1 versteuern. Zusätzlich wird ihm das Einkommen aus Land2 hinzugerechnet, sodass er in eine höhere Steuerklasse fällt. Er muss also mehr Steuern auf das Einkommen in Land1 bezahlen.
Soweit so gut.
Wenn derjenige dann seine Steuern für das Einkommen aus Land2 in Land2 bezahlt, dann wird ihm aber auch wieder das Einkommen des Landes1 hinzugerechnet und er fällt wieder in eine höhere Steuerklasse.
Das bedeutet, dass derjenige bei einer gewissen Höhe seines Einkommens nirgends von den niedriegen unteren Zinstufen profitieren kann?
Oder wirde der Progressionsvorbehalt in nur einem der beiden Länder angewandt?

Danke
Tom

Hallo Tom,

Der Progressionsvorbehalt bedeutet in der Tat, dass ein Staat Einkommen, das nicht der Besteuerung unterliegt, bei der Berechnung des auf das zu versteuernde Einkommen anwendbaren Steuersatzes hinzurechnen darf. Der Staat behaelt sich also eine Progression vor.

Andererseits soll grundsaetzlich ein und dasselbe Einkommen nicht doppelt besteuert werden. Es gibt deshalb verschiedene internationale Abkommen, umgesetzt in nationales Recht, die eine solche Doppelbesteuerung verhindern.

Gruss
Christoph

Hallo,

Ein Konflikt ergibt sich nur, wenn die Person in zwei Ländern unbeschränkt steuerpflichtig ist, denn die unbeschränkte Steuerpflicht beinhaltet, dass in der Steuererklärung die Welteinkünfte zu versteuern sind.

Wenden zwei Staaten diesen Grundsatz an, dann entsteht wirklich eine Doppelbesteuerung.

Deutschland hat mit so ca 72 Staaten deshalb ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Darin wird grundsätzlich geregelt, welcher Staat als Ansässigkeitsstaat die größeren Rechte hat (wer also das Prinzip Welteinkünfte anwendet) und welcher Staat nur als Quellenstaat oder Tätigkeitsstaat fungiert.
Danach werden für alle einzelnen Einkünfte geregelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht für die jeweiligen Einkünfte hat oder ob es beide sind und schließlich wird geregelt, wie die Doppelbesteuerung vermieden wird.

Dazu gibt es im Wesentlichen zwei Methoden: entweder sind die Einkünfte im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig mit Anrechnung der ausländischen Steuer oder sie werden als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt.

Progressionsvorbehalt wird wie folgt berechnet:
laufende inländische Einkünfte, so dass sich ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 € ergibt
ausländische Einkünfte 10.000 €

Dann wird der Steuersatz, der sich bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 € ergibt, auf das inländische zu versteuernde Einkommen von 50.000 € angewendet. Dies gibt eine höhere Steuerfestsetzung als ohne Progressionsvorbehalt.

Die Begründung für den Progressionsvorbehalt ist, dass derjenige, der die beiden Einkommensteile erzielt, wirtschaftlich leistungsfähiger ist, als derjenige, der die ausländischen Einkünfte nicht hat.

Schöne Grüße
C.