Progressionsvorbehalt

Was genau unterliegt dem Progressionsvorbehalt …

Im Fall des Elterngelds zb. Es werden 67% des letzten durschn. NettoEK gezahlt.

Unterliegt das NettoEK dem Progressionsvorbehalt?
Oder doch das BruttoEK?
Wenn das BruttoEK - dann die vollen 100% oder dort nur die 67%.

Vielen Dank

Gini

Was genau unterliegt dem Progressionsvorbehalt …

die erhaltenene lohnersatzleistung in genau der gezahlten höhe.

gruß inder

Die Begriffe Brutto- oder Nettoelterngeld gibt es nicht. Das Elterngeld entspricht 67% des letzten Nettogehalts (durchschn. letzten 12 Monate).

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/

Das was an Elterngeld gezahlt wird, ist das Elterngeld und das ist in der Anlage N oder wenn diese ansonsten nicht notwendig ist, auf Seite 2 des Mantelbogens einzutragen. Nachweise sollten beigelegt werden, die Elterngeldstellen stellen extra Nachweise (kostenlos) für das Finanzamt aus.

Elterngeld
Hi,

für Archivsuche aussagekräftiger Titel eingefügt.

Schöne Grüße
C.