Elterngeld
Hi,
Frau X hat im Januar Steuerklasse 5 (ist doch die Schlechte!?)
gehabt, ab Februar 3 (die „Gute“) und hatte bis dahin
einschließlich Mutterschaftsgeld ab August und ElterngeldElterngeld ist in der Einkommensteuererklärung nicht
anzugeben.
so, so
/t/erziehungsgeld-bei-steuererklaerung-anl-av/5100801/2
/t/heirat-kind-steuern/4797999/2
/t/progressionsvorbehalt–6/4604943/3
Schöne Grüße
C.