Erziehungsgeld bei Steuererklärung Anl. AV

Erziehungsgeld Elterngeld
Hi,

ich habe eine Frage zur Anlage AV:
an welcher Stelle der Anlage AV ist das Erziehungsgeld
anzugeben (Ehefrau):

Erziehungsgeld ist das falsche Suchwort. Bei Kindern, die nach dem 31.12.2006 gboren wurden, heißt die Zahlung Elterngeld. Dieses ist steuerfrei (§ 3 Nr. 67 EStG) und unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32 b Abs. 1 Buchstabe J EStG), aber ist weder in Zeile 5 noch in Zeile 7 einzutragen (laut Anleitung zur Anlage AV auf dem amtlichen Vordruck).

Schöne Grüße
C.

Zählt das Erziehungsgeld zu den beitragspflichtigen Einnahmen
im Sinne der Rentenversicherung, was bedeuten würde, dass es
in Zeile 5 einzutrgen wäre, oder zählt das Erziehungsgeld zu
den Entgeltersatzleistungen (Zeile 7)?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hinweise.

Gruß