Anlage U rückwirkend geltend machen ?

Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Dez 2000

Hallo,
bei der Frage nach der Unterschrift für die Anlage U habe ich mich vor ein paar Jahren leichtfertig abspeisen lassen. Meine Ex - Frau sagte, Sie unterschreibt sie nicht. Mittlerweile weiss ich, dass Sie dazu vepflichtet ist. Für die vorangegangenen Jahre sind die Steuerbescheide schon abgerechnet. Besteht trotzdem die Möglichkeit, das nochmal durch das FA aufzuarbeiten ?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
    Kommt darauf an...

    ...ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Müßtest mal die Jahre angeben, um die es geht. Wenn keine Verjährung eingetreten ist, können die alten Bescheide gem. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO berichtigt werden. Die nachträgliche Zustimmung des Ehepartners zum Realsplitting (so heißt die Geschichte mit der Anlage U) stellt ein rückwirkendes Ereignis im Sinne der o.g. Vorschrift dar. Der unterhaltsempfangende Ehepartner muß dann entsprechend nachträglich den Unterhalt versteuern. Zu dem Realsplitting kann der Unterhaltsempfänger nur gezwungen werden, wenn sich der Unterhaltszahlende verpflichtet, die Steuern des anderen aus dem Realsplitting zu übernehmen.

    Raúl Rivaldo

    • Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
      Re: Kommt darauf an...

      ...ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Müßtest mal die
      Jahre angeben, um die es geht.
      Raúl Rivaldo
      Im Grunde die Jahre bis ca. 1993
      Danke!
      Arne

      • Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
        Re^2: Kommt darauf an...

        Habe gerade gesehen, daß für diese Vorschrift eine besondere Verjährungsregelung gilt. Die Verjährungsfrist (vier Jahre) beginnt demnach mit Ablauf des Jahres, in dem die Anlage U von beiden unterschrieben wird. Allerdings habe ich zu Hause keine aktuelle Ausgabe dieses Gesetzes. Werde morgen nochmal prüfen, ob sich an der Verjährungsregelung etwas geändert hat. Ansonsten stünde einer Berichtigung auch der Altjahre nichts im Wege.

        Hasta mañana,

        Raúl Rivaldo
        http://www.kukurukuku.de

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