Anlage U rückwirkend geltend machen ?
Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Dez 2000
Hallo,
bei der Frage nach der Unterschrift für die Anlage U habe ich mich vor ein paar Jahren leichtfertig abspeisen lassen. Meine Ex - Frau sagte, Sie unterschreibt sie nicht. Mittlerweile weiss ich, dass Sie dazu vepflichtet ist. Für die vorangegangenen Jahre sind die Steuerbescheide schon abgerechnet. Besteht trotzdem die Möglichkeit, das nochmal durch das FA aufzuarbeiten ?
