Reisekosten: Besteuerung Frühstücksanteil
Von: , Frage gestellt am Di, 23. Sep 2008
Hallo Zusammen,
eine Frage zum Reisekostenrecht.
Es ist ja so, dass bei Auslandsübernachtungen 20% der Verpflegungspauschale aus dem Preis der Hotelübernachtung herausgerechnet werden müssen und diese nicht steuerpflichtig erstattet werden können.
Wie ist das nun nach Ablauf der 3-Monatsfrist (Ab diesem Zeitpunkt dürfen ja keine steuerfreien Verpflegungsmehraufwände mehr ausbezahlt werden?) Gilt auch zu diesem Zeitpunkt noch diese Frühstücksregelung? Diese würde ja den Arbeitnehmer auf Dienstreise gravierend benachteiligen. Gibt es hierzu einen Gesetztestext?
Danke für jede Info.
eine Frage zum Reisekostenrecht.
Es ist ja so, dass bei Auslandsübernachtungen 20% der Verpflegungspauschale aus dem Preis der Hotelübernachtung herausgerechnet werden müssen und diese nicht steuerpflichtig erstattet werden können.
Wie ist das nun nach Ablauf der 3-Monatsfrist (Ab diesem Zeitpunkt dürfen ja keine steuerfreien Verpflegungsmehraufwände mehr ausbezahlt werden?) Gilt auch zu diesem Zeitpunkt noch diese Frühstücksregelung? Diese würde ja den Arbeitnehmer auf Dienstreise gravierend benachteiligen. Gibt es hierzu einen Gesetztestext?
Danke für jede Info.
