Entfernungspauschale

Von: , Frage gestellt am Do, 13. Nov 2008

Hallo,

kann ein Freiberufler eine Entfernungspauschale geltend machen, wenn er zweimal in der Woche regelmässig bei einem Arbeitgeber tätig ist und dies mit einem Vertrag nachweisen kann?
Gilt das gleiche auch für die Verpflegungskostenpauschale?

Ich habe gehört, dass es bei Freiberuflern nicht möglich sein soll, frage mich aber wieso?!

Danke und Gruß,
Mar

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Entfernungspauschale

    Hallo,

    kann ein Freiberufler eine Entfernungspauschale geltend
    machen, wenn er zweimal in der Woche regelmässig bei einem
    Arbeitgeber tätig ist und dies mit einem Vertrag nachweisen
    kann?
    Das geht! Gilt das gleiche auch für die Verpflegungskostenpauschale?
    dafür gibt es aber keinen Mehraufwand für Verpflegung! Sonst könnte ja jeder, der mehr als 8 stunden von zuhause weg ist, dies machen!
    Ich habe gehört, dass es bei Freiberuflern nicht möglich sein
    soll, frage mich aber wieso?!
    Ich auch, ist ja auch nicht so!
    Danke und Gruß,
    Mar
    Bitte gerne - E.

    • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Entfernungspauschale

      Hallo, Gilt das gleiche auch für die Verpflegungskostenpauschale?
      dafür gibt es aber keinen Mehraufwand für Verpflegung! Sonst
      könnte ja jeder, der mehr als 8 stunden von zuhause weg ist,
      dies machen!
      Gilt hier nicht der VMA bei Dienstreisen?

      Gruß
      Didi

      • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Entfernungspauschale


        Gilt hier nicht der VMA bei Dienstreisen?

        Hallo Didi,

        Nein, denn VMA gibt es, wie du selbst schreibst, nur bei Dienstreisen. In deisem Fall gehts aber um die Entfernungspauschale. Und die gibts nur im Zusammenhang mit Fahrten zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte.

        Gruß
        Lawrence

        • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Entfernungspauschale

          Hallo, Nein, denn VMA gibt es, wie du selbst schreibst, nur bei
          Dienstreisen. In deisem Fall gehts aber um die
          Entfernungspauschale. Und die gibts nur im Zusammenhang mit
          Fahrten zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte.

          Ach so. Ich bin davon ausgegangen, das er Freiberufler = Selbständig ist und wenn er nur 2 Tage/Woche dort arbeitet, seine regelmäßige Arbeitsstätte zuhause oder woanders wäre.

          Danke

          Didi

      • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Entfernungspauschale

        Gilt hier nicht der VMA bei Dienstreisen?
        Entweder es ist eine Dienstreise/Auswärtstätigkeit oder es ist eine regelmäßige Arbeitsstätte wofür es die Entfernungspauschale gibt. Beides geht nicht.

        Jörg

  2. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Entfernungspauschale

    Hi !

    Ab dem Jahr 2008 wurde das Reisekostenrecht geändert. Wurden bisher z.B. Dienstreisen, Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeiten, etc. unterschieden, wird jetzt nur noch zwischen regelmäßiger Tätigkeitsstelle und Auswärtstätigkeit unterschieden.

    Arbeitet ein Selbständiger (Freiberufler oder Gewerbetreibender) bei seinem Auftraggeber handelt es sich nicht um eine regelmäßige Arbeitsstelle des Auftragnehmers (wurde erst kürzlich durch den BFH entschieden). Als Folge kann der Selbständige die volle VMA geltend machen.

    Bei den Fahrten kommt es darauf an, ob ein Kfz im notwendigen Betriebsvermögen ist. Werden bereits die tatsächlichen Kfz-Kosten gelten gemacht, ist ein Ansatz der Pauschalen nicht mehr zulässig. Werden Fahrtkosten nicht mit den tatsächlichen Kosten angesetzt (weil z.B. kein Kfz im Betriebsvermögen ist), dann wird Ansatz der Beträge gem. Entfernungspauschale akzeptiert.

    BARUL76


    .

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Entfernungspauschale

      [MOD] Komplettzitat gelöscht

      Ah ja.. das ist doch mal ne klare Antwort. Danke! :)
      Ich habe gelesen, dass es sich nur dann um eine "regelmässige Arbeitsstelle" handelt, wenn man mehr als 2 Tage die Woche dort arbeitet. Stimmt das so?

      Die Entfernungspauschale kann auch dann ausgewiesen werden, wenn man mit der Bahn / S-Bahn fährt. Gibt es dabei auch die Einschränkung ab dem 21. KM, oder ist das bereits am dem 1. KM gültig?


      Danke schonmal,
      Mar

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Entfernungspauschale + regelmäßige Arbeitsstätte

        [MOD] Komplettzitat gelöscht
        Hi ! Ich habe gelesen, dass es sich nur dann um eine "regelmässige
        Arbeitsstelle" handelt, wenn man mehr als 2 Tage die Woche
        dort arbeitet. Stimmt das so?
        Dies stellt lediglich für Arbeitnehmer eine Faustformel dar. Woher diese allerdings kommt, dürfte wohl den meisten steuerlichen Experten unbekannt sein, da im Rahmen der Neufassung immer wieder betont wurde, dass z.B. ein Montagearbeiter, der auch nur ein mal im Monat "in die Firma" fährt, um dort etwas abzustimmen, seine regelmäßige Arbeitsstätte "bei der Firma" hat.

        Beim Selbständiger kann, so ist die neueste Rechtsprechung auszulegen, ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Arbeitsplatz nicht zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte führen. Die Entfernungspauschale kann auch dann ausgewiesen werden,
        wenn man mit der Bahn / S-Bahn fährt. Gibt es dabei auch die
        Einschränkung ab dem 21. KM, oder ist das bereits am dem 1. KM
        gültig?
        Die Entfernungspauschale gilt ausschließlich für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte.
        Der Selbständige kann allerdings im Rahmen der Anerkennung von Dienstreisen auch Pauschalen für Fahrtkosten geltend machen. Rein zufällig (?) betragen die Kilometersätze für diese Pauschale derzeit auch € 0,30.

        Da es sich bei diesen Pauschalen NICHT um die Entfernungspauschale handelt, ist eine Kürzung um die ersten 20km auch nicht vorzunehmen.

        BARUL76


        .

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re: Entfernungspauschale + regelmäßige Arbeitsstät

          [MOD] Komplettzitat gelöscht

          noch ne kleine frage:
          gilt die Pauschale dann für eine einfache Fahrt oder verdoppelt sie sich bei hin- und rückfahrt zur arbeitsstätte?



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