Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Anlage AV:
an welcher Stelle der Anlage AV ist das Erziehungsgeld anzugeben (Ehefrau):
Zählt das Erziehungsgeld zu den beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne der Rentenversicherung, was bedeuten würde, dass es in Zeile 5 einzutrgen wäre, oder zählt das Erziehungsgeld zu den Entgeltersatzleistungen (Zeile 7)?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hinweise.
Gruß
Erziehungsgeld Elterngeld
Hi,
ich habe eine Frage zur Anlage AV:
an welcher Stelle der Anlage AV ist das Erziehungsgeld
anzugeben (Ehefrau):
Erziehungsgeld ist das falsche Suchwort. Bei Kindern, die nach dem 31.12.2006 gboren wurden, heißt die Zahlung Elterngeld. Dieses ist steuerfrei (§ 3 Nr. 67 EStG) und unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32 b Abs. 1 Buchstabe J EStG), aber ist weder in Zeile 5 noch in Zeile 7 einzutragen (laut Anleitung zur Anlage AV auf dem amtlichen Vordruck).
Schöne Grüße
C.
Zählt das Erziehungsgeld zu den beitragspflichtigen Einnahmen
im Sinne der Rentenversicherung, was bedeuten würde, dass es
in Zeile 5 einzutrgen wäre, oder zählt das Erziehungsgeld zu
den Entgeltersatzleistungen (Zeile 7)?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hinweise.
Gruß
Hallo Cirwalda,
danke für Deine Antwort.
Es handelt sich in diesem hypothetischen Fall um ein Kind, das vor 2007 geboren wurde.
Gruß
Hi,
Es handelt sich in diesem hypothetischen Fall um ein Kind, das
vor 2007 geboren wurde.
aha
so alte Vordrucke habe ich nicht
Ich würde vorschlagen, das Erziehungsgeld wie das Elterngeld zu behandeln und einfach wegzulassen. Eine mit Elster erstellte Steuererklärung wird da keine Probleme machen.
Schöne Grüße
C.
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