G + V oder Bilanz? Freiberufler, IHK-Mitgliedscha

Guten Morgen, Steuerkundige!

Komme mit einer Entscheidung nicht zu Potte. Folgende heutige Situation:

Freiberuflicher Ingenieur, Firmengebäude mit teilweise privater Nutzung, Anlagevermögen in Form von Fertigungseinrichtungen und Labor. Seit 15 Jahren IHK-Mitglied, Vollkaufmann kraft Eintragung, ebenso lange werden jährlich Bilanzen erstellt.
Betreibe eine Fertigung sehr spezieller Meßgeräte, die zwar eines wie das andere sehr ähnlich aufgebaut sind, jedoch in jedem Einzelfall spezielles Wissen für die Fertigstellung und Inbetriebnahme erfordern. Daraus leite ich die Freiberuflichkeit ab. Finanzamt knurrt wg Gewerbesteuer, folgte aber letztlich (zumindest bisher) der Argumentation.

Kommt der Status als Freiberufler in Gefahr, wenn der Exportanteil absehbar heftig steigt? Dabei wird zwar Hardware exportiert, deren Wert ist aber weit überwiegend durch reines know-how bestimmt, also z. B. Materialeinsatz 100 DM, Personalkosten 200 DM, VK 4.000 DM, gerechtfertigt durch besagtes know-how, diffizile Verfahrensschritte und ewige Entwicklung.

Ich möchte mich von Verpflichtungen, soweit irgend machbar, befreien. Von der IHK hatte ich noch keinen erkennbaren Nutzen. Kontakte beschränkten sich auf Postmüll und Beitragsrechnungen. Weshalb erstelle ich überhaupt (zwangsweise) Bilanzen? Reicht nicht eine einfache G+V? Die Buchhaltung einschl. Bilanz und aller möglichen Auswertungen würde ich weitermachen, wie gehabt. Ich will nur aus den Zwängen heraus.

Wie stelle ich es an, daß ich meine Mitgliedschaft bei der IHK kündige? Dort nicht mehr Mitglied (und vor dem Gesetz nur noch Minderkaufmann), brauche ich auch für das FA keine Bilanz mehr. Stimmt das so? Ergeben sich womöglich an anderer Stelle schmerzhafte Nachteile und welche können das sein (z. B. Abschreibungen, steuerliche Berücksichtigung der div. Gebäudekosten, soweit für den Betrieb genutzt)?

Mit der Bitte um Entscheidungshilfe

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

beim Durchlesen deines Postings treten folgende Fragen auf:

  1. Was hat die IHK mit deiner Bilanzierungspflicht zu tun?

  2. Wenn du als Freinberufler anerkannt bist, wieso giltst du als Kaufmann?

Bei der IHK bist du als Kaufmann Mitglied, als Freiberufler aber doch nicht.
Demnach könntest du die Mitgliedschaft bei der IHK mit Hinweis auf deine Tätigkeit als Freiberufler kündigen.
Die Bilanzierungspflicht ergibt sich aufgrund der Bestimmungen der AO. Die IHK hat damit nichts zu tun.
Gesellschaften unterliegen der Bilanzierungspflicht. Als Einzelunternehmen mußt du bilanzieren, wenn dein Betrieb eine bestimmte Größenordnung hat. Die Finanzämter weisen dich darauf hin, wenn du bisher nur Einnahmeüberschußrechnungen erstellt hast und ab dem folgenden Jahr bilanzieren mußt.

Gruß,
Francesco

  1. Was hat die IHK mit deiner Bilanzierungspflicht zu tun?

  2. Wenn du als Freinberufler anerkannt bist, wieso giltst du
    als Kaufmann?

Hallo Francesco,

besten Dank für Deine schnelle Antwort.

Ich wurde vor vielen Jahren von einer Bank zur Eintragung ins Handelsregister gedrängt/genötigt. Hintergrund war angeblich, die damit in Zusammenhang stehende Eigenschaft als Vollkaufmann samt Bilanzpflicht. Ob es diesen Zusammenhang gibt, weiß ich bis heute nicht. Auch das FA argumentierte, daß ich als Einzelunternehmer im HR eingetragen und Vollkaufmann sei, einen kaufmännischen Betrieb führe und deshalb Gewerbesteuerpflichtig sei. Letztlich blieb es doch bei der Anerkennung als Freiberufler.

Wie dem auch sei, will ich diese Fragwürdigkeiten nicht mehr und die Sache als freiberuflicher Ingenieur fortführen, eben ohne HR-Eintrag und ohne Bilanzierungspflicht.

Ein gewerbetreibender Minderkaufmann wird bei Überschreitung bestimmter Umsatzgrößenordnung vom FA zur Bilanzierung angehalten. Bei einem Freiberufler gelten die Umsatzgrenzen m. W. nicht. Stimmt das so?

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

genauso ist es.
Du kannst deine Eintragung im Handelsregister streichen lassen.
Ein formloser Antrag an das Registergericht reicht aus.
Dann bist du nicht mehr als Kaufmann eingetragen und kannst dich ausschließlich auf deine freiberufliche Tätigkeit berufen.

Die Bilanzierungspflicht könntest du mit dem zuständigen Finanzamt klären. Wenn du bis jetzt bilanziert hast, will das Finanzamt deinen Status eventuell prüfen. Demnach müßte das Finanzamt einen Bescheid erteilen, in dem auf die Pflicht zur Bilanzierung verzichtet wird. Dann kannst du deine Steuererklärungen aufgrund einer einfachen Einnahmeüberschußrechnung fertigen.

Gruß,
Francesco

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.

anmerkung

Die Bilanzierungspflicht ergibt sich aufgrund der Bestimmungen
der AO. Die IHK hat damit nichts zu tun.
Gesellschaften unterliegen der Bilanzierungspflicht. Als
Einzelunternehmen mußt du bilanzieren, wenn dein Betrieb eine
bestimmte Größenordnung hat.

hi francesco,

bilanzierung bei ihm kommt etwas anders zustande! du schreibst: „Gesellschaften unterliegen der Bilanzierungspflicht“ - dies gilt nur, wenn du kapitalgesellschaften oder personenhandelsgesellschaften meinst, die GbR fällt nicht drunter.

bilanzierungspflicht entsteht folgenderweise

für kaufleute (eingetragen wie wolfgang, KG, OHG, kap.ges.) nach § 140 AO aus HGB buchführungspflicht. auf irgendwelche grössenmerkmale kommt es bei der buchführungspflicht nicht an!

für nicht-kaufleute (GbR, nicht eingetragenen einzelunternehmen) aus § 141 AO (man überschreitet die dort genannten grenzen), dies gilt aber nicht für freiberufler!

–> durch eintragung ist er bilanzierungspflichtig!

das am rande…

gruss

showbee

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hi wolfgang,

Ich wurde vor vielen Jahren von einer Bank zur Eintragung ins
Handelsregister gedrängt/genötigt. Hintergrund war angeblich,
die damit in Zusammenhang stehende Eigenschaft als
Vollkaufmann samt Bilanzpflicht. Ob es diesen Zusammenhang
gibt, weiß ich bis heute nicht.

da bist du aber einem schlechten bankkaufmann aufgesessen. sicherlich ging es der bank darum, das du bilanzierst und sie dadurch besser prüfen können, wie deine aktiva aussehen. bankbestaende, forderungen etc. werden ja in einer ueberschussermittlung nicht aufgezeigt. dazu haette es aber nicht einer eintragung ins HR bedurft. bilanzieren kann man auch freiwillig! was die bank sonst noch für vorteile aus deiner kfm.-eigenschaft ableiten wollte, ist mir unklar!

gruss

der showbee

nachtrag

Auch das FA argumentierte, daß
ich als Einzelunternehmer im HR eingetragen und Vollkaufmann
sei, einen kaufmännischen Betrieb führe und deshalb
Gewerbesteuerpflichtig sei.

rehi,

das liegt an der kaufmannseigenschaft. seit 1998 kann man dich in folgende varianten einstufen (kann ich anhand der angaben nicht einschätzen!)

mußkaufmann (n. § 1 HGB) - kfm. schon vor eintragung, weil du ein handelsgewerbe betreibt (gewerbebetrieb, der einen nach kaufmaennischer art und weise eingerichteten geschäftsbetrieb erfordert)

oder

kannkaufmann (n. § 2 HGB) - kfm. erst ab eintragung ins HR, weil ein handelsgewerbe vorliegt.

da du dich als „vollkaufmann“ titulierst, denke ich, bist du kaufmann kraft handelsgewerbe —> es liegt ein gewerbebetrieb vor, aus dem man auch die gewerbesteuerpflicht herleiten könnte!

so sehe ich einen zusammenhang zwischen HR und GewSt!

gruss

showbee

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da bist du aber einem schlechten bankkaufmann aufgesessen.
sicherlich ging es der bank darum, das du bilanzierst und sie
dadurch besser prüfen können, wie deine aktiva aussehen.
bankbestaende, forderungen etc. werden ja in einer
ueberschussermittlung nicht aufgezeigt. dazu haette es aber
nicht einer eintragung ins HR bedurft. bilanzieren kann man
auch freiwillig! was die bank sonst noch für vorteile aus
deiner kfm.-eigenschaft ableiten wollte, ist mir unklar!

Hallo,

ja, das sehe ich auch so. Das alles ist aber schon ewig lange her und gehört in eine lange Reihe von Fehlern und Ungeschicklichkeiten, die einem Gründer so oder anders immer unterlaufen. Schließlich führt aber alles zur Summe der Erfahrungen.

Ich kann die Sache ändern und werde es auch tun.

Gruß
Wolfgang

.

Hallo wolfgang,
bitte beachten bei der änderung deines frimenatatus die haftung!!!
wir hatten schon einige mandanten, die im überschwang der begeisterung und dem glauben, dem fiskus ein schnippchen schlagen zu können, eine firemnkonstruktin gewählt haben, die im nachhinein seeeeehr viel geld gekostet hat!
grüße aus münchen
hans-jürgen

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Hallo wolfgang,
bitte beachten bei der änderung deines frimenatatus die haftung!!!
wir hatten schon einige mandanten, die im überschwang der begeisterung und dem glauben, dem fiskus ein schnippchen
schlagen zu können, eine firemnkonstruktin gewählt haben, die im nachhinein seeeeehr viel geld gekostet hat!
grüße aus münchen
hans-jürgen
hab aus versehen den falschen klick gemacht !!

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Hallo Hans-Jürgen,

die Haftungsfrage ist tatsächlich ein extrem wichtiger Aspekt, wenngleich sich wohl zunächst nichts ändert, denn in der Einzelunternehmung hafte ich mit dem letzten Hemd in gleicher Weise wie als Freiberufler.

Bei mir geht es „nur“ um die Produkthaftung. Da werden entsprechende Versicherungen empfehlen. Wenn ich die denkbaren Folgen eines fehlerhaften Produkts aufzeige, fasst das keine Versicherung an und wenn ich die Versicherung im Ungewissen lasse, habe ich keinen Schutz.

Auch das ist einer der Punkte, die ich bei den Entscheidungen zu berücksichtigen habe. Nur diesen Punkt berücksichtigend, käme eine GmbH in Betracht, die im Katastrophenfall das Opferlamm wäre. Aber auch das ist noch nicht zu Ende gedacht und eignet auch nicht für dieses Forum.

Danke für Deine Hilfe
Gruß
Wolfgang

Servus wolfgang,
ich hab da eine idee, die deine probleme lösen könnte.
überleg dir doch mal die gründung einer kleinen ag.
kommt natürlich drauf an wieviel EK fu hast. du würdest aber mit dieser kleinen ag eine menge probleme was die haftung anbelangt lösen können und steuerlich ist sie auch hochinteressant.
auserdem ist die kleine ag natürlich auch im vertreib ein nicht zu unterschätzender faktor.
( und du hast endlich den vorstandsvorsitzenden auf deiner visitenkarten hahahaha)
aber recherche erst mal weiter. wenns tiefergehen soll kannst du mir ja ne mail schicken,.
viel glück und erfolg für dein " startup- unternehmen "
hans-jürgen aus dem dauerberegneten MUC

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kleine AG???
hi hans-jürgen,

ich meine, wenn du dir die unternehmensberatung schon in dei email schreibst, solltest du doch erkennen können, das dieser fall hier vielzuwenig infos hergibt um jd. gleich eine grosse
kap-ges anzubieten. ich meine das „kleine“ bedeutet ja wohl nicht, das es eine AG ist, die man mit einer ein-mann gmbh vergleichen kann!
abgesehen davon, das du sicherlich über ziel hinaus bist, immerhin ging wofgangs erst-posting darauf hinaus, aus dem status e.kfm. herauszukommen und normaler EU zu werden, um der gewerbesteuer zu entkommen, da er wie er denkt, selbständige arbeit macht und nicht gewerblich ist.
du hast zwar sehr wohl einen guten ansatz gebracht (haftung bei umgründungen), jedoch diesen widerum ausser acht gelassen. denn die einbringung eines EU in eine AG ist schon haftungsbedingt sehr gut zu durchdenken. ich denke es wäre eine einbringung, weil hier bestimmt auch eine menge anlagevermögen da wäre. durch den einsatz eine kapitalgesellschaft wäre er aber definitiv der gewerbesteuerpflicht zugelaufen…

abgesehen davon, bin ich wirklich der meinung, das es keiner guten beratung entspricht, die gruendungsaufwendigste, die unterhaltungsaufwendigste gesellschaftsform anzubieten, ohne auch nur etwas über art und umfang des unternehmens zu wissen.

das zu meiner meinung:

ich hab da eine idee, die deine probleme lösen könnte.

der gewerbesteuer zu entfliehen wohl kaum! welche hatte er sonst noch aufgegeben???

überleg dir doch mal die gründung einer kleinen ag.
kommt natürlich drauf an wieviel EK fu hast. du würdest aber
mit dieser kleinen ag eine menge probleme was die haftung
anbelangt lösen können und steuerlich ist sie auch
hochinteressant.

steuerlich interessant? wie willst du das beurteilen? ich sehe nur, das es hier sehr viel beratungsbedarf geben würde, wenn es darum geht, aus einem EU (pers.ges.) eine kapitalgesellschaft zu machen. rechtlich schon enorm, steuerlich unschlagbar! wenn ich nur an folgendes denke:

pers.unternehmen - eink. § 15, gewerbesteuer ev. anrechenbar
kap.gesellschaft - eink. § 19 u. § 20, gewerbesteuerbelastung ab der ersten gewinnmark, halbeinkünfteverfahren bedeutet mehr zu berechnen, ob kap.ges. lohnt als es das anrechnungsverfahren benötigte…

auserdem ist die kleine ag natürlich auch im vertreib ein
nicht zu unterschätzender faktor.

inwieweit? das man AG zu stehen hat? das er an die börse gehen soll??? was soll die gesellschaftsform auf den vertrieb für eine auswirkung haben, als nur den psychologischen des kunden!

( und du hast endlich den vorstandsvorsitzenden auf deiner
visitenkarten hahahaha)
aber recherche erst mal weiter. wenns tiefergehen soll kannst
du mir ja ne mail schicken,.

an wolfgang: frage mal lieber deinen steuerberater oder den rechtsanwalt deines vertrauens und sage konkret was deine motive sind etc. erst mit genauen angaben (zu jedem mist) kann man genauer werden, per email sehe ich da keine chance!

viel glück und erfolg für dein " startup- unternehmen "
hans-jürgen aus dem dauerberegneten MUC

hans, nicht böse sein mit mir, aber, wenn du die sache beruflich verfolgst, sollte dir die problematik bekannt sein!

gruss

vom showbee

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