Hallo,
ich implementiere gerade bei mir das papierlose Büro und wollte fragen, ob du weisst, wie die Rechtslage beim deutschen und österreichischen Finanzamt bezüglich elektronischer Speicherung von Rechnungen, usw. definiert ist.
Reichen dem FA elektronisch gespeicherte Beweismittel, z.B. gescannte Rechnungen?
Viele Anbieter wie die Telekom und Direktbanken gehen dazu über, Abrechnungen nur mehr per email zu verschicken. Wie ist es damit bezüglich FA beschaffen.
Danke, lg, igis
servus igis,
der momentane stand ist bei deutschen finanzämtern:
belege müssen in papierform geordnet nach ausgaben, bzw. einnahmen bis zu zehn jahren aufgehoben werden. es besteht aber die möglichkeit von jedem beleg einen microfish ( sprich eine photograpische aufnahme vereinfacht gesagt) zu erstellen. rate dir aber davon ab, denn es ist sauteuer.
ausserdem bracht dein steuerberater oder die buchhaltung eh die originalbelege. und sie dann zu microfishen ist sehr zeitaufwändig und umständlich und teuer.
hoffe hab dir weiter geholfen.
ps. den traum vom papierlosen büro haben vor 15 jahren schon ein paar witschaftwissenschaftler geträumt. seit der einführung des pc ist der papierverbrauch um jeweils 35 % pro jahr gestiegen. soweit die wirklichkeit.
schönen sonntag asu muc
hans-jürgen
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Hi,
ab dem 01.01.2002 sollen auch digitale Dokumente mit Signatur gelten. Nähere Vorschriften sind dazu aber noch nicht ergangen.
Gruß
Cirwalda