Hausratversicherung - bin ratlos!

Hallo,

wir ziehen nächste Woche um, und unser neuer Vermieter verlangt den Abschluß einer Hausratversicherung inkl. Wasserschadensschutz. Für unsere alte Wohnung hatten wir keine Hausratversicherung, und deshalb bin ich jetzt ratlos… Worauf muß ich denn dabei achten? In den Antragsformularen wird immer nach der Versicherungssumme/Summe pro Quadratmeter Wohnfläche gefragt, was sollte ich denn da so angeben? Ich möchte es nicht übertreiben, sondern im normalen Rahmen bleiben. Die Wohnung liegt übrigens in Leipzig, im Dachgeschoß, und ist 53m² groß, falls das wichtig ist. Wenn sonst noch Fragen sind, würde ich die gerne beantworten!

Ich würde mich über alle Tips freuen!
Danke
Sylvia

Hallo Sylvia,
bitte lies noch mal genau nach, ich denke euer Vermieter verlangt eine Haftpflichtversicherung. Die verlangt er, um Gewißheit zu haben, dass Schäden, die ihr an der Wohnung verursacht abgedeckt sind (sogenannte Mietsachschäden).

Von eurer Hausratversicherung hätte er gar nix.

Zur Frage: gewöhnlich wird Quadratmeter x 1200,-- (DM) für eine Versicherungssumme gerechnet, allerdings dient dies meistens zur Erlangung des Unterversicherungsverzichtes. Wichtig und einzig entscheidend ist, dass die Versicherungssumme dem Neuwert eures Hausrates entspricht.

Andreas

Hallo Andreas,

ich fände eine Haftpflicht auch logischer, aber so stehts in der Email:

„Von Ihnen ist für die Wohnung auch eine Hausratversicherung inkl. Wasserschadenvers. abzuschließen. Den Nachweis hierüber erbringen Sie uns bitte bis zum 31.05.2002.“

Wäre es möglich, daß die sich da verschrieben haben??? Vielleicht wollen sie auch sichergehen, daß im Schadensfall (Wasser) wirklich jemand für den Schaden aufkommen kann, weil wir doch arme Studenten sind ;o) Wär das logisch?

Sylvia

wohl Hausrat, aber…
Hallo,

Wäre es möglich, daß die sich da verschrieben haben???
Vielleicht wollen sie auch sichergehen, daß im Schadensfall
(Wasser) wirklich jemand für den Schaden aufkommen kann, weil
wir doch arme Studenten sind ;o) Wär das logisch?

soweit ich weiß (aber das müßte ich nachschlagen), muß der Vermieter Leitungswasserschäden am Gebäude (d.h. an den Räumlichkeiten und der Bausubstanz) selber tragen. Aus irgendwelchen Gründen hat er dafür keine Versicherung bzw. glaubt, daß Eure Versicherung Schäden tragen würde, die eigentlich auf seine Rechnung entfallen würden.

Nichtsdestowenigertrotz gehört eine Hausratversicherung neben der privaten Haftpflichtversicherung m.E. zu den wenigen Versicherungen, die ein Mensch wirklich braucht. Eine Hausratversicherung, wie Ihr sie für Eure Räumlichkeiten ohnehin abschließen solltet, sollte nicht mehr als 50-70 Euro im Jahr kosten. Sie deckt übrigens nicht nur Schäden durch Diebstahl, Wasserschaden usw. ab, sondern auch Schäden durch Raub ab. Letztendlich die einzige Versicherung, die sich für mich bisher materiell gelohnt hat.

Gruß
Christian

Hallo Sylvia,

Dein Vermieter kann nur eine Haftpflichtversicherung verlangen und in dieser sind dann Mietschäden mit abzudecken. Dies muss jedoch im Mietvertrag vereinbart sein. Er kann also nach Abschluss des Mietvertrages eine solche Versicherung nicht verlangen. Wasserschäden werden in der Haftpflicht nur dann abgedeckt, wenn der Wasserschaden von Euch ausgeht, also z.B. Wasserschaden durch undichten Schlauch an Spül- oder Waschmaschine. Hausrat geht Deinen Vermieter nichts an.

Sinn macht eine Haftpflichtversicherung stets dann, wenn jemand in eine Neubauwohnung einzieht oder in einer Wohnung Parkett oder alles mit teurem Teppichbodenbelag belegt ist. Tiere sind in vielen Versicherungen getrennt zu versichern. Wer Kinder hat, sollte grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung abschliessen.

Gruss Günter

wir ziehen nächste Woche um, und unser neuer Vermieter
verlangt den Abschluß einer Hausratversicherung inkl.
Wasserschadensschutz. Für unsere alte Wohnung hatten wir keine
Hausratversicherung, und deshalb bin ich jetzt ratlos…
Worauf muß ich denn dabei achten? In den Antragsformularen
wird immer nach der Versicherungssumme/Summe pro Quadratmeter
Wohnfläche gefragt, was sollte ich denn da so angeben? Ich
möchte es nicht übertreiben, sondern im normalen Rahmen
bleiben. Die Wohnung liegt übrigens in Leipzig, im
Dachgeschoß, und ist 53m² groß, falls das wichtig ist. Wenn
sonst noch Fragen sind, würde ich die gerne beantworten!

Ich würde mich über alle Tips freuen!
Danke
Sylvia

soweit ich weiß (aber das müßte ich nachschlagen), muß der
Vermieter Leitungswasserschäden am Gebäude (d.h. an den
Räumlichkeiten und der Bausubstanz) selber tragen. Aus
irgendwelchen Gründen hat er dafür keine Versicherung bzw.
glaubt, daß Eure Versicherung Schäden tragen würde, die
eigentlich auf seine Rechnung entfallen würden.

so ist es, der Mieter muß dieses Risiko tragen, schließlich ist es sein Gebäude und er kann ja auch die Gebäudeversicherung über die Nebenkostenabrechnung geltend machen.

Die Hausrat würde ja eh nur den Schaden am Hausrat zahlen.

Andreas

Hallo,

soweit ich weiß (aber das müßte ich nachschlagen), muß der
Vermieter Leitungswasserschäden am Gebäude (d.h. an den
Räumlichkeiten und der Bausubstanz) selber tragen. Aus
irgendwelchen Gründen hat er dafür keine Versicherung bzw.
glaubt, daß Eure Versicherung Schäden tragen würde, die
eigentlich auf seine Rechnung entfallen würden.

so ist es, der Mieter

soll wohl Vermieter heissen

muß dieses Risiko tragen, schließlich

ist es sein Gebäude und er kann ja auch die
Gebäudeversicherung über die Nebenkostenabrechnung geltend
machen.

Hier ein Hinweis an Mieter. Wenn es zu einem Leitungswasserschaden kommt und der Vermieter lässt den Mieter die Versicherungsprämie zahlen, tritt nicht die eigene Hausrat bei Schäden ein, sondern die Versicherung des Vermieters wird eintrittspflichtig, wenn dem Mieter Schäden entstehen. Auch im Brandfall muss dann - wenn der Mieter die Gebäudeversicherung zahlt - diese den Schaden ersetzen.

Gruss Günter

Die Hausrat würde ja eh nur den Schaden am Hausrat zahlen.

Andreas

so ist es, der Mieter muß dieses Risiko tragen, schließlich
ist es sein Gebäude und er kann ja auch die
Gebäudeversicherung über die Nebenkostenabrechnung geltend
machen.

Du meinst Ver mieter?!

Gruß
Christian

Hallo Sylvia ,

ich bin selber Vermieter,nutze die folgende Formulierung :

• Der Mieter ist für die Hausratversicherung selbst verantwortlich, es wird daher dringend empfohlen eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

d.h. kein Zwang aber eine dringende Empfehlung !

Hintergrund :

  1. der berühmte Schlauch an der Waschmaschine ,der abgeht und unter Umständen auch noch darunter liegende Wohnugen in Mitleidenschaft zieht ,… ,das kostet schnell einige Euros

  2. Tatsache - ist bei mir so passiert - in einer Dachgeschoß -Whg implodierte der Fernseher - die Wohnung brannte komplett aus .
    Die Gebäudeversicherung ersetze den Brandschaden am Gebäude - kein Thema ,aber der Mieter hatte jedoch keine ! Hausratversicherung und anschliessend gar nichts mehr.

daher nehme ich seitdem den o.g. Passus in die Mietverträge auf.

und die Kosten einer Hausratversicherung sind im Vergleich zum Risiko wirklich akzeptabel.

Gruß

HC

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Heienr,

ich bin selber Vermieter,nutze die folgende Formulierung :

streichen -----:• Der Mieter ist für die Hausratversicherung selbst

verantwortlich, es wird daher dringend empfohlen eine
entsprechende Versicherung abzuschließen. ---- streichen

Kannst und sollst Du ändern ( Du willst ja Schäden versichert haben, die bei Dir entstehen, am Gebäude oder in einer anderen Mietwohnung wegen eines Mieters) mit.

Der Mieter schliesst auf seine Kosten eine Privathaftpflichtversicherung ab, die auch den Ersatz von Schäden an der Mietsache absichern. Der Mieter weist jährlich nach, dass die Versicherung besteht und die Prämien bezahlt werden.

(Ob Du es kontrollierst ist Deine Sache)

d.h. kein Zwang aber eine dringende Empfehlung !

Hintergrund :

  1. der berühmte Schlauch an der Waschmaschine ,der abgeht und
    unter Umständen auch noch darunter liegende Wohnugen in
    Mitleidenschaft zieht ,… ,das kostet schnell einige Euros

Das aber fällt nicht unter die Hausratversicherung. Hier muss der Mieter eine Haftflichtversicherung haben. „Hausrat“ betrifft Schäden am Hausrat. Der berühmte Schlauch und das Wasser in der Wohnung kann zwar den eigenen Hausrat beschädigen, aber Wasser in der unteren Wohnung ist fremdes Eigentum. Wasserschäden am Gebäude treten an fremdem Eigentum auf.

  1. Tatsache - ist bei mir so passiert - in einer Dachgeschoß
    -Whg implodierte der Fernseher - die Wohnung brannte komplett
    aus .
    Die Gebäudeversicherung ersetze den Brandschaden am Gebäude -
    kein Thema ,aber der Mieter hatte jedoch keine !
    Hausratversicherung und anschliessend gar nichts mehr.

Da erhebt sich die Frage, wann der Brand war und ob der Mieter bei der Umlage der Nebenkosten anteilige Kosten der Gebäudeversicherung zu tragen hatte. Wenn ja, dann hätte der Mieter Ansprüche an die Gebäudebrandversicherung erheben müssen.

Gruss Günter

Hallo EXC ,

Hallo,

Wäre es möglich, daß die sich da verschrieben haben???
Vielleicht wollen sie auch sichergehen, daß im Schadensfall
(Wasser) wirklich jemand für den Schaden aufkommen kann, weil
wir doch arme Studenten sind ;o) Wär das logisch?

soweit ich weiß (aber das müßte ich nachschlagen), muß der
Vermieter Leitungswasserschäden am Gebäude (d.h. an den
Räumlichkeiten und der Bausubstanz) selber tragen. Aus
irgendwelchen Gründen hat er dafür keine Versicherung bzw.
glaubt, daß Eure Versicherung Schäden tragen würde, die
eigentlich auf seine Rechnung entfallen würden.

falsch ! Leitungswasserschäden sind in der obligatorischen Gebäudeversicherung abgedeckt - übergelaufene Badewannen oder ausgelaufene Waschmaschinen , Spülmaschinen und was auch immer - nicht !!

Nichtsdestowenigertrotz gehört eine Hausratversicherung neben
der privaten Haftpflichtversicherung m.E. zu den wenigen
Versicherungen, die ein Mensch wirklich braucht. Eine
Hausratversicherung, wie Ihr sie für Eure Räumlichkeiten
ohnehin abschließen solltet, sollte nicht mehr als 50-70 Euro
im Jahr kosten. Sie deckt übrigens nicht nur Schäden durch
Diebstahl, Wasserschaden usw. ab, sondern auch Schäden durch
Raub ab. Letztendlich die einzige Versicherung, die sich für
mich bisher materiell gelohnt hat.

stimmt absolut !

Gruß

HC

Hallo Heiner,

soweit ich weiß (aber das müßte ich nachschlagen), muß der
Vermieter Leitungswasserschäden am Gebäude (d.h. an den
Räumlichkeiten und der Bausubstanz) selber tragen. Aus
irgendwelchen Gründen hat er dafür keine Versicherung bzw.
glaubt, daß Eure Versicherung Schäden tragen würde, die
eigentlich auf seine Rechnung entfallen würden.

falsch ! Leitungswasserschäden sind in der obligatorischen
Gebäudeversicherung abgedeckt - übergelaufene Badewannen oder
ausgelaufene Waschmaschinen , Spülmaschinen und was auch
immer - nicht !!

Diese Information stimmt nicht. Bei der Gebäudebrandversicherung handelt es sich um eine Elementarversicherung (glaube so ist der Fachbegriff). Da sind Feuer, Sturm oder Hochwasser enthalten aber nicht obligatorisch eine Leitungswasserschadenversicherung. Diese muss stets getrennt abgeschlossen werden.

Nichtsdestowenigertrotz gehört eine Hausratversicherung neben
der privaten Haftpflichtversicherung m.E. zu den wenigen
Versicherungen, die ein Mensch wirklich braucht. Eine
Hausratversicherung, wie Ihr sie für Eure Räumlichkeiten
ohnehin abschließen solltet, sollte nicht mehr als 50-70 Euro
im Jahr kosten. Sie deckt übrigens nicht nur Schäden durch
Diebstahl, Wasserschaden usw. ab, sondern auch Schäden durch
Raub ab. Letztendlich die einzige Versicherung, die sich für
mich bisher materiell gelohnt hat.

Und - sie sollte nicht den Zeitwert versichern sondern den Neuwert.

Gruss Günter

Hallihallo

nachdem ich mir jetzt mal so die Antwortmails durchgelesen habe, denke ich mir einfach mal, dass du die Frage eigentlich anders beantwortet haben wolltest.

Wie unten schon beschrieben, kann man sich gegen Unterversicherung (dringend empfohlen) in der Hausrat versichern. Die liegt je nach Versicherung bei 500 bis 1000 Euro pro qm. Das heißt in deinem Fall eine Versicherungssumme in Höhe von 26500 Euro bis 53000 Euro. Das ist aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Empfehlen würde ich dir entweder die DEBEKA Versicherung in Koblenz. Oder die HUK Versicherung. Die sind beide preisgünstig und liegen bei einem Jahresbeitrag von ca.70 euro (allerdings ohne Gewähr) Ist schon was her, wo ich mich damit genau beschäftigt hatte. Beide Versicherungen haben einen Aussendienst, sodass hier auch eine Betreuung im Schadensfall gewährleistet wäre. Wenn du dir zutraust, Formulare und etwaige Schäden schriftlich mit einer Versicherung abzurechnen, so kannst du auch zu einer Direktversicherung gehen. Hier wäre die Ontos oder die Quelle Versicherung prinzipell nicht schlecht. Im Internet findest du alle versicherungen unter ihrem Eigennamen wie z.B. http://www.ontos.de usw.

Zu Privathaftpflicht: Es ist soweit alles richtig, was unten geschrieben wurde. Eine Privathaftpflicht kostet auch nicht die Welt. Die liegt im günstigen Fall unter 50 Euro pro Jahr. D.h. bei Vierteljährlicher Zahlungsweise bei 13 euro. Eine Privathaftpflicht ist auf jeden Fall zu empfehlen. Die decken auch so Schäden ab wie Einkaufswagen gegen Auto gerollt und so.

Ich hoffe, dir geholfen zu haben.

Gruß Marco

*****
[MOD]
Link klickbar gemacht.
Marco

Hallo Sylvia,

hier ist ja nun schon einiges geschrieben worden, ich will noch etwas hinzufügen.

Fragen: Wenn Ihr studiert und noch keine vorher abgeschlossene
Berufsausbildung habt, gibt es, hoffe ich, eine private
Haftpflicht der Eltern, wo Ihr noch versichert seid -
klären !!
Ansonsten eigene machen kostet für beide incl.
Ausfalldeckung incl. Vers.-Steuer 65-85 € im Jahr.
(Deckungssumme 5 Mi €)

Wenn Euer Hauswirt möchte daß Ihr für Euer Inventar eine Hausratversicherung abschließt, tut EUCH den Gefallen.
Versicherungssumme bei 53qm Wohnfläche 33.000 € incl. 1% Fahrraddiebstahl, Überspannungsschäden bei Blitz etc. 60- 80€ incl. Vers.-Steuer 1/1

Gebäudeversicherung (Feuer,Leitungswasser und Sturm/Hagel etc.) und Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht müßt Ihr eh` über die Nebenkosten mitbezahlen.

MfG Siegfried Nikschick

******

[MOD] Da die Brettbeschreibung und Faq - Beschreibung nicht beachtet wurde, die Prämien geändert.
Marco

Hallo Günter,

soweit ich weiß (aber das müßte ich nachschlagen), muß der
Vermieter Leitungswasserschäden am Gebäude (d.h. an den
Räumlichkeiten und der Bausubstanz) selber tragen. Aus
irgendwelchen Gründen hat er dafür keine Versicherung bzw.
glaubt, daß Eure Versicherung Schäden tragen würde, die
eigentlich auf seine Rechnung entfallen würden.

falsch ! Leitungswasserschäden sind in der obligatorischen
Gebäudeversicherung abgedeckt - übergelaufene Badewannen oder
ausgelaufene Waschmaschinen , Spülmaschinen und was auch
immer - nicht !!

Diese Information stimmt nicht. Bei der
Gebäudebrandversicherung handelt es sich um eine
Elementarversicherung (glaube so ist der Fachbegriff). Da sind
Feuer, Sturm oder Hochwasser enthalten aber nicht
obligatorisch eine Leitungswasserschadenversicherung. Diese
muss stets getrennt abgeschlossen werden.

ich weiß nicht ob es da regionale Unterschiede gibt - aber eine Gebäudebrandversicherung kenne ich nicht ! oder ich habe grundsätzlich „gebündelte“ Versicherungen - was im Bezug auf Überschneidungen bzw. Differenzierungen wohl auch sinnvoller ist,
damit es im Schadens - oder Zweifelsfall nicht eine Versicherung auf die andere abwälzen will .

Ich habe jeweils eine Gebäudeversicherung ! die folgendes beinhaltet :
Feuer ,Sturm , Hagel , Leitungswasser .

wohingegen Hochwasser ,in den infragekommenden Gebieten, wohl seperat zu versichern wäre.

Nichtsdestowenigertrotz gehört eine Hausratversicherung neben
der privaten Haftpflichtversicherung m.E. zu den wenigen
Versicherungen, die ein Mensch wirklich braucht. Eine
Hausratversicherung, wie Ihr sie für Eure Räumlichkeiten
ohnehin abschließen solltet, sollte nicht mehr als 50-70 Euro
im Jahr kosten. Sie deckt übrigens nicht nur Schäden durch
Diebstahl, Wasserschaden usw. ab, sondern auch Schäden durch
Raub ab. Letztendlich die einzige Versicherung, die sich für
mich bisher materiell gelohnt hat.

Und - sie sollte nicht den Zeitwert versichern sondern den
Neuwert.

stimmt !

Gruß

Heiner

Hallo,

Fragen: Wenn Ihr studiert und noch keine vorher abgeschlossene
Berufsausbildung habt, gibt es, hoffe ich, eine
private
Haftpflicht der Eltern, wo Ihr noch versichert seid -
klären !!
Ansonsten eigene machen kostet für beide incl.
Ausfalldeckung incl. Vers.-Steuer 65-85 € im Jahr.
(Deckungssumme 5 Mi €)

Wenn Euer Hauswirt möchte daß Ihr für Euer Inventar eine
Hausratversicherung abschließt, tut EUCH den Gefallen.
Versicherungssumme bei 53qm Wohnfläche 33.000 € incl. 330
Fahrraddiebstahl, Überspannungsschäden bei Blitz etc. 60-80 €
incl. Vers.-Steuer 1/1

Hier liegt wohl das Problem, das im Mietverhältnis zum Tragen kommt: Der Vermieter will mit Sicherheit nicht, dass die Mieter den Hausrat versichern, sondern er möchte, dass Schäden bei ihm, die der Mieter verursacht, versichert sind. Und hierfür muss der Mieter eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen, die Mietschäden beinhaltet. Im übrigen. Bei solchen Anforderungen eines Vermieters sollte man sich das Geld für eine Versicherung für Mietrechtsschutz nicht sparen. Und ein Hinweis aus der Praxis. Die oft bei solchen Vermietern angedachte Situation, über die Versicherung seines Mieters notfalls einen alten Teppichboden teilweise sich ersetzen zu lassen, erweist sich auch meiner Praxis zu 80 % als versuchter Betrug.

Gebäudeversicherung (Feuer,Leitungswasser und Sturm/Hagel
etc.) und Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht müßt Ihr eh`
über die Nebenkosten mitbezahlen.

Nein, diese Kosten müssen nur bezahlt werden, wenn im Mietvertrag „Sach - und Haftpflichtversicherungen“ zu zahlen sind. Und hier gilt ab 01.09.2001 auch, dass man künftig vom Vermieter verlangen kann, dass er die preisgünstigste Versicherung nimmt.

Wenn der Vermieter die Kosten sich vom Mieter zahlen lassen will, hat er wirtschaftlich zu handeln. Wer zu teuer einkauft, bestellt oder abschliesst, muss eben künftig diese Mehrkosten selbst tragen.

Ausserdem hat die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht nichts mit der Privathaftung des Mieters zu tun. Dies wird sehr oft voin allen Seiten verwechselt.

Gruss Günter

[MOD] Prämien aus dem Vorartikel abgeändert.
Marco

Hallo Heiner,

Du hast hier wohl eine „gebündelte Versicherung“, die alles enthält.

Ich kenne mich nun mit den Hintergründen der Gebäudebrand zu wenig aus. Bei uns in Baden-Württemberg war sie bis vor Jahren Pflicht. Wer gebaut hat, musste Gebäudebrandversicherung zahlen.
Wer nicht gezahlt hat, musste mit einér Zwangsvollstreckung rechnen. Diese Art wurde aufgelöst und heute können die Bürger selbst entscheiden, wo und wie sie sich versichern.

ich weiß nicht ob es da regionale Unterschiede gibt - aber
eine Gebäudebrandversicherung kenne ich nicht ! oder ich habe
grundsätzlich „gebündelte“ Versicherungen - was im Bezug auf
Überschneidungen bzw. Differenzierungen wohl auch sinnvoller
ist,
damit es im Schadens - oder Zweifelsfall nicht eine
Versicherung auf die andere abwälzen will .

Ich habe jeweils eine Gebäudeversicherung ! die folgendes
beinhaltet :
Feuer ,Sturm , Hagel , Leitungswasser .

wohingegen Hochwasser ,in den infragekommenden Gebieten, wohl
seperat zu versichern wäre.

Gruss Günter

Hallo Marco,

Die decken
auch so Schäden ab wie Einkaufswagen gegen Auto gerollt und
so.

Nicht ganz richtig, denn hier muss man unterscheiden, ob dies schon bei Nutzung des KFZ eingetreten ist oder in zeitlicher Differenz. Die derzeitige Rechtssprechung tendiert aber immer mehr dazu, dass hier ein Beladevorgang vorliegt (vorausgesetzt man ist selber eben mit einem Auto anwesend) und dieser Schaden ist dann ein Schaden für die Kfz-Haftpflicht-Versicherung.

Gruß
Marco

Hallo Günter,

neben Baden-Württemberg war Niedersachsen eines der letzten Bundesländer in denen die Gebäudebrand Pflicht war. Dies musste
dann bei der jeweiligen öffentlichen Versicherungsanstalt versichert werden.
Dies war im Zuge der Deregulierung des europäischen Versicherungsmarktes nicht mehr zulässig und somit hat man sich davon abgewandt.

Gruß
Marco

PS: zur Geschichte könnte ich ein paar Geschichten erzählen, aber dies ist ja dann doch nicht solch Wissen, was unbedingt hierein passt. :smile:

Hallo Heiner,

ich weiß nicht ob es da regionale Unterschiede gibt - aber
eine Gebäudebrandversicherung kenne ich nicht ! oder ich habe
grundsätzlich „gebündelte“ Versicherungen - was im Bezug auf
Überschneidungen bzw. Differenzierungen wohl auch sinnvoller
ist,
damit es im Schadens - oder Zweifelsfall nicht eine
Versicherung auf die andere abwälzen will .

Ich habe jeweils eine Gebäudeversicherung ! die folgendes
beinhaltet :
Feuer ,Sturm , Hagel , Leitungswasser .

wohingegen Hochwasser ,in den infragekommenden Gebieten, wohl
seperat zu versichern wäre.

Falls ich hier kurz meinen Kommentar ablassen darf :smile:

Genaugenommen besteht eine richtige Gebäudeversicherung für die versicherten Risiken: Leitungswasser, Feuer, Sturm/Hagel und Elementarschäden.

In einer gebündelten Police sind zumindest bis auf das letzte Risiko alle enthalten. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Bausteinversicherung. Das bedeutet, dass der Vermieter für LW, für Brand und für St/H jeweils eine eigenständige Versicherung abschließt.

Es kann sicherlich in Ausnahmefällen Sinn machen, nur einzelne Bausteine abzusichern. Meiner Meinung nach aber eben nur in den seltensten Fällen.
Es gibt dann aber die Vermieter, die eben nur Brand abschließen und das andere durch tricksen irgendwie hinbekommen wollen.
In einer Hausrat sind eben nur die Reparaturkosten für Dekoschäden (Bodenbeläge und Tapeten) mitversichert. Der Rest wird nur von einer Gebäudeversicherung oder einer Privathaftpflicht mit Mietschädendeckung übernommen.

Der Vermieter schneidet sich also hier teilweise ins eigene Fleisch. Wenn der Schaden durch ihn verursacht wurde (z.B. mangelnde Wartung der Rohrleitungen), muss er ihn tragen. Sonst so, wie es Günter beschrieben hat, bei Verschulden des Mieters eben der Mieter.
Daher auch hier meine Empfehlung zu einer PHV. (etvl. über die Eltern bei Erststudium unmittelbar an Schulabschluss und kein Überschreiten der Höchstaltersgrenze).

Gruß
Marco