Lieferschein oder Frachtbrief - was ist bindend?

Folgendes Szenario:
Kunde „Muster GmbH“ beauftragt Logistiker „ABC“ mit einer Lieferung von A („Muster GmbH“) nach B („Fa. Beispiel“). „ABC“ fungiert jedoch ausschließlich als Disponent und vergibt den Auftrag an einen Diensleitungspartner weiter „Spedition X“.

Nun ist doch meines Wissens nach, der Lieferschein für die Geschäftsbeziehung zwischen der „Muster GmbH“ und „Fa. Beispiel“ entscheidend. Denn der Lieferschein gibt Auskunft darüber was geliefert wird.
Der Frachtbrief ist allerdings für den Transport der Ware selbst entscheidend, sprich: Der Lieferschein liegt möglicherweise bei der Ware, auf welche der Frachtführer u.U. gar keinen Zugriff hat, weil die Sendung möglicherweise verplombt ist. Der Frachtbrief hingegen ist im Besitz des Fahrers, weil er darauf die Bestätigung des Absenders und des Empfängers erhält.

Was ist nun aber wenn der Fahrer, sagen wir, 20 Paletten entgegennimmt und dafür auch quittiert, aber es werden bei der Anlieferung nur 19 Paletten gezählt?!
Wer haftet für den vermeintlichen Verlust, wenn der Fahrer die Fehlmenge auf dem Lieferschein quittiert?
Hätte sich der Fahrer vor Abfahrt bei „Muster GmbH“ versichern müssen, dass auch wirklich 20 Paletten geladen sind? Wenn ja, wie soll er dieses tun, wenn die Ladung gesichert/verplombt ist?

Was ist in dem Fall, wenn auf dem Lieferschein eine Abschreibung (Fehlmenge, Beschädigung, etc.) vermerkt ist, aber der Frachtbrief keine Eintragungen/Beanstandungen hat? Was ist in diesem Fall bindend?

Moin,

Nun ist doch meines Wissens nach, der Lieferschein für die
Geschäftsbeziehung zwischen der „Muster GmbH“ und „Fa.
Beispiel“ entscheidend. Denn der Lieferschein gibt Auskunft
darüber was geliefert wird.

Zunächst richtig, aber für den Spediteur uninteressant.
Der Spediteur weiss nicht, was für Ware auf den Paletten ist und kann es auch nicht prüfen. Daher unterschreiben die Fahrer nie auf den Lieferscheinen, sondern auf den Frachtbriefen oder Speditionsübergabescheinen für die Anzahl der Colli.

Der Frachtbrief ist allerdings für den Transport der Ware
selbst entscheidend, sprich: Der Lieferschein liegt
möglicherweise bei der Ware, auf welche der Frachtführer u.U.
gar keinen Zugriff hat, weil die Sendung möglicherweise
verplombt ist. Der Frachtbrief hingegen ist im Besitz des
Fahrers, weil er darauf die Bestätigung des Absenders und des
Empfängers erhält.

Und letztlich auch das Gewicht. Diese Angabe ist zum einen für die Berechnung des Transportes wichtig, zum anderen dafür das überhaupt die Beladung des Fahrzeugs unter Einhaltung der Höchstgrenzen erfolgen kann.

Was ist nun aber wenn der Fahrer, sagen wir, 20 Paletten
entgegennimmt und dafür auch quittiert, aber es werden bei der
Anlieferung nur 19 Paletten gezählt?!

Dann ist wohl eine Palette zunächst abgängig. Kann eine Fehlroutung sein, aber auch ein Verlust.

Wer haftet für den vermeintlichen Verlust, wenn der Fahrer die
Fehlmenge auf dem Lieferschein quittiert?

Der Frachtführer.
Allerdings quittiert er das in der Regel auf dem Frachtbrief.
Immer wieder verwunderlich, denn beim Beladen hätte die Differenz schon auffallen müssen. Dafür werden ja alle Packstücke mit einem Barcode versehen und gescannt.

Hätte sich der Fahrer vor Abfahrt bei „Muster GmbH“ versichern
müssen, dass auch wirklich 20 Paletten geladen sind?

Ja.

Wenn ja, wie soll er dieses tun, wenn die Ladung gesichert/verplombt
ist?

Ein verplombter Container/Brücke? Nun, dann ist er mutig (ich würde eher sagen fahrlässig) wenn er für 20 Paletten unterschreibt ohne den Inhalt des Containers/der Brücke zu prüfen.

Was ist in dem Fall, wenn auf dem Lieferschein eine
Abschreibung (Fehlmenge, Beschädigung, etc.) vermerkt ist,
aber der Frachtbrief keine Eintragungen/Beanstandungen hat?
Was ist in diesem Fall bindend?

Wer hat wann eine Abschreibung vorgenommen? Aufgrund welcher Tatsache?

Gruss Jakob

Hallo,

der Frachtführer muss in diesem Fall mit seiner Transportversicherung haften.
Folgender Fehler ist dem Fahrer vorzuwerfen: er hätte die Ladung nur mit dem Zusatz „unter Vorbehalt der Menge“ unterschreiben dürfen
, da er die verplombte Einheit nicht überprüfen kann!
Der Fahrer könnte vom Frachtführer in Haftung genommen werden, wenn dieser klare Arbeitsanweisungen über diesen Ablauf gegeben hat.
Ansprechpartner des Warenempfängers ist aber in jedem Fall der Frachtführer!

Gruß
Sascha

Es gibt aber auch die KOnstellation wo die Fahrer kein Zutritt haben ins Lager und gar nicht wirklich wissen ob die nun 10, 15 oder 18 Paletten geladen bekommen und nur die Daten auf dem Speditionsauftrag haben…In solchen Fällen sollte der Fahrer vermerken das seine übernomme Ware nicht zählbar war der er bei Verladung kein Zutritt hatte und parralel seinen Disponenten informieren.