Mietwohnung / Reparaturkosten für Mieter

Hallo!

In meinem Mietvertag wurde u.a. vereinbart, daß ich als Mieter für Reparaturmaßnahmen an Teilen, die ich ständig benutze (Türen, Rollaäden) etc. selbst aufkommen muß, wenn der Betrag die Höhe von 100 Euro oder im Jahr 400 Euro nicht übersteigt.
Habe jetzt aber was von 75 Euro bzw. 200 Euro im Jahr im Netz in einem Mustermeitvertrag gelesen. Ist gesetzlich eine bestimmte Höchstgrenze für solche Reparaturen bestimmt?
Bei mir ist nä,lich der Rolladen kaputt und ich habe es selbst probiert zu reparieren, was aber nicht ging. Muß es jetzt machen lassen und mein Vermieter will sich drum kümmern, daß das jetzt ne Firma macht.
Was passiert darüber hinaus, wenn der Betrag knapp über der Grenze liegt? Muß ich dann trotzdem bis zu der Grenze zahlen?

Besten Dank für Eure Hilfe.

Frank

Hallo,

In meinem Mietvertag wurde u.a. vereinbart, daß ich als Mieter
für Reparaturmaßnahmen an Teilen, die ich ständig benutze
(Türen, Rollaäden) etc. selbst aufkommen muß, wenn der Betrag
die Höhe von 100 Euro oder im Jahr 400 Euro nicht übersteigt.
Habe jetzt aber was von 75 Euro bzw. 200 Euro im Jahr im Netz
in einem Mustermeitvertrag gelesen. Ist gesetzlich eine
bestimmte Höchstgrenze für solche Reparaturen bestimmt?

Der BGH hat in der Vergangenheit verschiedene Anpassungen vorgenommen. Zuletzt 1992 hat der BGH (BGHZ118, S. 194 (197))entschieden dass für eine einzelne Reparatur die Einzelreparatur 75 EURO nicht überschreiten darf, den Jahresbeitrag von 150 EURO. Heute dürfte ein Betrag pro Jahr mit 400 EURO oder höher als 6 % der Jahreskaltmiete keine Zustimmung des BGH finden, jedoch eine Anpassung auf jährlich 200 EURO, wenn 6 % der Jahresmiete nicht überschritten werden, dürften anerkannt werden. In der Praxis geht man davon aus, dass eine Kleinreparatur, die mehr als 75 EUR kostet kaum noch als Kleinreparatur zu betrachten ist, sondern entweder handelt es sich um eine Sachbeschädigungung oder um eine echte Reparatur.

Bei mir ist nä,lich der Rolladen kaputt und ich habe es selbst
probiert zu reparieren, was aber nicht ging. Muß es jetzt
machen lassen und mein Vermieter will sich drum kümmern, daß
das jetzt ne Firma macht.
Was passiert darüber hinaus, wenn der Betrag knapp über der
Grenze liegt? Muß ich dann trotzdem bis zu der Grenze zahlen?

Der Betrag von mehr als 100 EURO ist vom Vermieter zu zahlen. Es handelt sich um die Einzelrechnung. Bei dem umstrittenen Betrag von 400 EURO handelt es sich um die Position, die innerhalb des Jahres bei verschiedenen Arbeiten bezahlt werden muss. Für Dich gilt bei dieser Leistung nur der Betrag für eine einzelne Rechnung. Eine Aufforderung, alles zu bezahlen, wenn über 100 EURO mit dem Hinweis, es sei für das Jahr mehr vereinbart trifft also nicht zu.

russ Günter