Kleine Instandhaltungen - ist so viel üblich?

Hallo,

in einem Mietvertrag steht folgender Passus:

Die kleinen Instandhaltungskosten sind vom Mieter zu tragen, soweit die Schäden nicht vom anderen Vertragspartner zu vertreten sind.
Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an Teilen der Wohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Die Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Mieter besteht nur bis zu EUR 100 je Einzelreparatur und für eine jährliche Gesamtsumme aller Einzelreparaturen von bis zu 8% der Jahresmiete, höchstens jedoch EUR 700 pro Jahr.

Das kommt mir ziemlich einseitig Vermieter-orientiert vor, zumal bei diesen hohen Beträgen. 700 Euro pro Jahr!

Ist das überhaupt zulässig oder sogar üblich?

Im Vertrag sind einige Beispiele genannt, z.B. Schalter, Armaturen, Bad-Einrichtungen, Fensterläden etc.pp. Gehören hierzu auch Schäden an den Rohrleitung o.ä.? Kann der Vermieter da alles möglich vom Mieter bezahlen lassen?

Ich dachte immer, Schönheitsreparaturen sind Mietersache, aber die Instandhaltung der Mietsache ist Vermietersache, weil die Abnutzung bzw. Risiko von Schäden ja in der Miete enthalten sind.

Wie sind Eure Erfahrungen?

Danke!

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

mit Deiner Vermutung hast Du durchaus recht.

Der von Dir zitierte Passus ist ueblich und durchaus akzeptabel.
Wichtig ist der Hinweis, dass davon Dinge betroffen sind, die dem unmittelbaren Zugriff des M unterliegen. Rohre sind meistens in der Wand versteckt. Und z.B. bei einem Rohrbruch kommst Du im Einzelfall schnell ueber 100 Euro (alleine die Monteurkosten :wink:.

Ein Hinweis:
Im Schadensfall unmittelbar Absprache mit dem VM, Bereitschaft zur Reparatur auf eigene Kosten bei kleinen Schaeden zeigen.

Gruss
G

ist so viel üblich? Nein
je Einzelreparatur und für eine jährliche Gesamtsumme

aller Einzelreparaturen von bis zu 8% der Jahresmiete,
höchstens jedoch EUR 700 pro Jahr.

Ist mehr als jemals von Gerichten geduldet wurde
6% der Jahresnettomiete ist Üblich und nicht mehr als 75 Euro sind gerichtsfest.
Eine doppelte Kostenbegrenzung muss genannt sein wie vor die Summen erscheinen mir zu hoch.

Recht ist wandelbar

Instandhaltung der Mietsache ist Vermietersache
Aber damit Mieter mit der Mietsache nicht ruppig umgehen, kann er die Sachen, die er dem Mieter übergeben hat, mit der Kleinreparaturklausel belegen.

Wolfgang

Das kommt mir ziemlich einseitig Vermieter-orientiert vor,
zumal bei diesen hohen Beträgen. 700 Euro pro Jahr!

Ist das überhaupt zulässig oder sogar üblich?

Im Vertrag sind einige Beispiele genannt, z.B. Schalter,
Armaturen, Bad-Einrichtungen, Fensterläden etc.pp. Gehören
hierzu auch Schäden an den Rohrleitung o.ä.? Kann der
Vermieter da alles möglich vom Mieter bezahlen lassen?

Ich dachte immer, Schönheitsreparaturen sind Mietersache, aber
die Instandhaltung der Mietsache ist Vermietersache, weil die
Abnutzung bzw. Risiko von Schäden ja in der Miete enthalten
sind.

Wie sind Eure Erfahrungen?

Danke!

Viele Grüße
Frank

/t/handwerkerrechnung–3/2573919/8

/t/mietwohnung-reparaturkosten-fuer-mieter–2/1241940

Durch die 6%Grenze dürfte hier alles so bleiben

Also definitiv zu viel

Wolfgang

Vielen Dank für die Antworten!

Da muss auf jeden Fall vor Unterzeichnung nochmal mit dem Vermieter nachverhandelt werden…

Obwohl er behauptet, er habe die Klauseln aus einem Standardmietvertrag des Haufe Verlages und da stünden die Werte so drin.

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

die Regelung ist grundsätzlich so in Ordnung. Allerdings sind die 700 € m. E. zu hoch.

Vor dem € waren 150 DM im Einzelfall und 8 % der Nettojahresmiete höchstens aber 300 DM/Jahr ok.

Inzwischen ist von 100 € im Einzelfall und 10 % der Nettojahresmiete höchstens aber 300 €/Jahr auszugehen.

700 € finde ich eindeutig zu hoch und könnte m. E. dazu führen, dass im Streitfall der gesamte Passus hinfällig wird und die gesetzliche Regelung eintritt, d. h. der Mieter zahlt gar nichts.

Gruß Reni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Frank,

welche Ausgabe/Erscheinungsdatum hat der Vertrag von Haufe denn?! :wink:

Und nachverhandeln ist eine gute Idee. Sicherlich ist es dem VM ja auch lieber, die 6% sind hieb- und stichfest, als das bei dem ersten Vorfall er alle Kosten tragen muss, da die Vereinbarung rechtlich ungueltig ist.

Gruss
G

Wenn der Mieter was kaputtmacht…
Da fällt mir noch ein:

Aber damit Mieter mit der Mietsache nicht ruppig umgehen, kann
er die Sachen, die er dem Mieter übergeben hat, mit der
Kleinreparaturklausel belegen.

Aber ist es nicht normalerweise so, dass wenn der Mieter etwas kaputtmacht (Spiegel zerdeppert, WC-Deckel zerbricht etc.) er dann dafür sowieso ersatzpflichtig ist?

Wozu dann nochmal diese Instandhaltungs-Regelung?

Oder mache ich da einen Denkfehler?

Viele Grüße
Frank

Hi Frank,

Da fällt mir noch ein:

Aber damit Mieter mit der Mietsache nicht ruppig umgehen, kann
er die Sachen, die er dem Mieter übergeben hat, mit der
Kleinreparaturklausel belegen.

Aber ist es nicht normalerweise so, dass wenn der Mieter etwas
kaputtmacht (Spiegel zerdeppert, WC-Deckel zerbricht etc.) er
dann dafür sowieso ersatzpflichtig ist?

Wozu dann nochmal diese Instandhaltungs-Regelung?

Oder mache ich da einen Denkfehler?

Zwischen kaputt machen und kaputt gehen ist nun mal ein kleiner Unterschied. Geht die Herdplatte kaputt weil mir der Topf draufgefallen ist, hab ichs kaputt gemacht. Brennt die Herdplatte durch - natürlich ohne dass ich Hand an die Anschlüsse gelegt habe - isses halt kaputt gegangen.

Gibt sicher noch mehr und bessere Beispiele, ad hoc fallen mir aber keine ein :wink:

Viele Grüße
Frank

Gruß Reni

Hi Reni,

Zwischen kaputt machen und kaputt gehen ist nun mal ein
kleiner Unterschied. Geht die Herdplatte kaputt weil mir der
Topf draufgefallen ist, hab ichs kaputt gemacht. Brennt die
Herdplatte durch - natürlich ohne dass ich Hand an die
Anschlüsse gelegt habe - isses halt kaputt gegangen.

Dann verstehe ich als Mieter nicht, weshalb ich neben dem Ersatz von Dingen, die ich kaputtgemacht habe (deren Ersatz ist selbstverständlich) auch noch kleinere Instandhaltungen bezahlen soll, für deren Notwendigkeit ich ja dann gar nix kann.

Insbesondere wenn diese Klausel damit begründet wird (wie oben), dass

Aber damit Mieter mit der Mietsache nicht ruppig umgehen, kann
er die Sachen, die er dem Mieter übergeben hat, mit der
Kleinreparaturklausel belegen.

Ich denke, Instandhaltung sollte Vermietersache sein.

Mal sehen, der Mietvertrag muss ja eh nochmal nachverhandelt werden.

Viele Grüße
Frank

Hi Frank,

Hi Reni,

Zwischen kaputt machen und kaputt gehen ist nun mal ein
kleiner Unterschied. Geht die Herdplatte kaputt weil mir der
Topf draufgefallen ist, hab ichs kaputt gemacht. Brennt die
Herdplatte durch - natürlich ohne dass ich Hand an die
Anschlüsse gelegt habe - isses halt kaputt gegangen.

Dann verstehe ich als Mieter nicht, weshalb ich neben dem
Ersatz von Dingen, die ich kaputtgemacht habe (deren Ersatz
ist selbstverständlich) auch noch kleinere Instandhaltungen
bezahlen soll, für deren Notwendigkeit ich ja dann gar nix
kann.

Insbesondere wenn diese Klausel damit begründet wird (wie
oben), dass

Aber damit Mieter mit der Mietsache nicht ruppig umgehen, kann
er die Sachen, die er dem Mieter übergeben hat, mit der
Kleinreparaturklausel belegen.

Ich denke, Instandhaltung sollte Vermietersache sein.

Hm, wir haben einige Mietverträge, die die Kleinstreparaturenklausel nicht beinhalten. Das führt inzwischen dazu, dass sich die Mieter sogar die Zahnputzbecher bezahlen lassen. Nicht mal Dichtungen werden mehr selbst ausgewechselt. Da finde ich die Klausel schon in Ordnung. Größere Reparaturen kriegste heute sowieso nicht für 100 € gemacht, das kostet ja teilweise schon die Anfahrt :wink:

Mal sehen, der Mietvertrag muss ja eh nochmal nachverhandelt
werden.

Viele Grüße
Frank

Gruß Reni