Hallo,
in einem Mietvertrag steht folgender Passus:
Die kleinen Instandhaltungskosten sind vom Mieter zu tragen, soweit die Schäden nicht vom anderen Vertragspartner zu vertreten sind.
Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an Teilen der Wohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Die Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Mieter besteht nur bis zu EUR 100 je Einzelreparatur und für eine jährliche Gesamtsumme aller Einzelreparaturen von bis zu 8% der Jahresmiete, höchstens jedoch EUR 700 pro Jahr.
Das kommt mir ziemlich einseitig Vermieter-orientiert vor, zumal bei diesen hohen Beträgen. 700 Euro pro Jahr!
Ist das überhaupt zulässig oder sogar üblich?
Im Vertrag sind einige Beispiele genannt, z.B. Schalter, Armaturen, Bad-Einrichtungen, Fensterläden etc.pp. Gehören hierzu auch Schäden an den Rohrleitung o.ä.? Kann der Vermieter da alles möglich vom Mieter bezahlen lassen?
Ich dachte immer, Schönheitsreparaturen sind Mietersache, aber die Instandhaltung der Mietsache ist Vermietersache, weil die Abnutzung bzw. Risiko von Schäden ja in der Miete enthalten sind.
Wie sind Eure Erfahrungen?
Danke!
Viele Grüße
Frank