Handwerkerrechnung

Guten Tag!

Angenommen, eine Badewanne fließt ganz plötzlich nicht mehr ab und die Haushaltsmittel (Pröppel, Rohrfrei) versagen.

Nun bestellt der Vermieter einen Klempner, der das Rohr wieder freibekommt.

Ursächlich kann eigentlich keine über das übliche Maß hinausgehende Verunreinigung des Mieters vorliegen, aber möglicherweise relativ schlecht verlegte Rohre, die selbst bei üblicher Nutzung des Bades zum Verstopfen neigen. Bei der Wohnung oberhalb ist es schon häufiger der Fall gewesen.

Frage: Wenn nach Einsatz des Klempners die Rechnung anfällt und keine klare Ursache vorliegt. Wer bezahlt die Rechnung? Fällt das unter die Kleinreparaturregel?

Gruß

Matthias

Hallo Matthias,

diese Rep. faellt unter die Kleinreperaturen. Dein Vermieter kann dich nun mit einer Summe x belangen. Diese muss aber im Mietvertrag festgehalten sein.
Solltest du aber schon an Kleinreperaturen deine max. jaehrlichen kosten für kleinreperaturen voll haben ( ist glaube 3 % der jahresmiete) so brauchst du nichts mehr zu bezahlen

mfg alex

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und bei Überschreiten des Betrages laut Mietvertrag trägt er komplett, oder bleibt der eigenanteil auf jeden Fall?

und bei Überschreiten des Betrages laut Mietvertrag trägt er
komplett, oder bleibt der eigenanteil auf jeden Fall?

Der Vermieter trägt die Rechnung komplett, wenn der Betrag den im Vertrag übersteigt. (Der Betrag im Vertrag sollte auch nicht höher als 75 Euro sein).

Übrigens ist der Mieter in der Regel für die Rohrzuleitungen bis zum Hauptabflußßrohr zuständig, darüber hinaus der Vermieter.

LG Jutta

Übrigens muss eine doppelte Kostenbegrenzung im Mvertrag stehen sonst sind solche Klauseln ungültig und man braucht Kleinreparatuern nicht zu zahlen.
Z.B. Pro Einzelfall 50Euro jedoch nicht mehr als 6% der Jahreskaltmiete / Jahr.

Jakob

Einzelfall: 76 Euro war meines wissens die bisher höchste Einzelreparatur die als Kleinreparatur erkannt wurde.

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Hallo Jakob,

was meinst du mit doppelte Kostenbegrenzung im Mvertrag?
meinst du damit das die Max. Kostengrenze pro Reperatur drinne stehen muss und die max. Jaehrliche Kostengrenze ( Also bsp. 3% der kaltmiete)

ich habe nur die eine Klausel drinne das ich mit max. 75€ belangt werden darf. aber mehr nicht. Ist diese dann unrechtens?

MFG Alex

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Übrigens muss eine doppelte Kostenbegrenzung im Mvertrag
stehen sonst sind solche Klauseln ungültig und man braucht
Kleinreparatuern nicht zu zahlen.
Z.B. Pro Einzelfall 50Euro jedoch nicht mehr als 6% der
Jahreskaltmiete / Jahr.

Jakob

Einzelfall: 76 Euro war meines wissens die bisher höchste
Einzelreparatur die als Kleinreparatur erkannt wurde.

Guten Tag!

Angenommen, eine Badewanne fließt ganz plötzlich nicht mehr ab
und die Haushaltsmittel (Pröppel, Rohrfrei) versagen.

Nun bestellt der Vermieter einen Klempner, der das Rohr wieder
freibekommt.

Ursächlich kann eigentlich keine über das übliche Maß
hinausgehende Verunreinigung des Mieters vorliegen, aber
möglicherweise relativ schlecht verlegte Rohre, die selbst bei
üblicher Nutzung des Bades zum Verstopfen neigen. Bei der
Wohnung oberhalb ist es schon häufiger der Fall gewesen.

Frage: Wenn nach Einsatz des Klempners die Rechnung anfällt
und keine klare Ursache vorliegt. Wer bezahlt die Rechnung?
Fällt das unter die Kleinreparaturregel?

Gruß

Matthias

Hallo Matthias,

diese Rep. faellt unter die Kleinreperaturen. Dein Vermieter
kann dich nun mit einer Summe x belangen. Diese muss aber im
Mietvertrag festgehalten sein.
Solltest du aber schon an Kleinreperaturen deine max.
jaehrlichen kosten für kleinreperaturen voll haben ( ist
glaube 3 % der jahresmiete) so brauchst du nichts mehr zu
bezahlen

mfg alex

Hallo Jakob,

was meinst du mit doppelte Kostenbegrenzung im Mvertrag?
meinst du damit das die Max. Kostengrenze pro Reperatur drinne
stehen muss und die max. Jaehrliche Kostengrenze ( Also bsp.
3% der kaltmiete)

ich habe nur die eine Klausel drinne das ich mit max. 75€
belangt werden darf. aber mehr nicht. Ist diese dann
unrechtens?

Ist echt eine Frage , weil die Gerichte haben das bisher so gesehen daß dem Mieter, wenn eine Klausel für den Einzelfall steht, immerwieder zur Kasse gebeten wird, mit immerwieder dieser Maximalen Summe, Ihm deswegen ein Überblick nicht möglich ist, so muss eine Summengrenze feststehen.
Hier aber ist, die Gesamtsumme genannt, deren Höhe feststeht die weniger ist, als die sonst für Einzelfälle vorgesehene Summe, so daß man hier wohl davon ausgehen darf diese VE ist gültig.
Weil gleichzeitig die Gesamtsumme für das Jahr feststeht.
Jakob

MFG Alex

und bei Überschreiten des Betrages laut Mietvertrag trägt er
komplett,

Ja

oder bleibt der eigenanteil auf jeden Fall?

Nein

Mfg Jakob