Guten Tag!
Angenommen, eine Badewanne fließt ganz plötzlich nicht mehr ab und die Haushaltsmittel (Pröppel, Rohrfrei) versagen.
Nun bestellt der Vermieter einen Klempner, der das Rohr wieder freibekommt.
Ursächlich kann eigentlich keine über das übliche Maß hinausgehende Verunreinigung des Mieters vorliegen, aber möglicherweise relativ schlecht verlegte Rohre, die selbst bei üblicher Nutzung des Bades zum Verstopfen neigen. Bei der Wohnung oberhalb ist es schon häufiger der Fall gewesen.
Frage: Wenn nach Einsatz des Klempners die Rechnung anfällt und keine klare Ursache vorliegt. Wer bezahlt die Rechnung? Fällt das unter die Kleinreparaturregel?
Gruß
Matthias