Hallo Birgit,
wir haben auch nur ein Grundstück auf Erbpachtbasis. Wir sind derzeit am bauen auf diesem Grundstück. Wir haben bezahlt: die Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbssteuer, die Erschliessungskosten (die der Eigentümer vorgestreckt hatte)und die Pacht ab dem Tag des Notarvertrages. Vielleicht sind diese Zahlungen als
Pachtkaufpreis gemeint. Wenn da schon ein Haus drauf ist, hast du jeweils 2 Verträge: mit dem Eigentümer des Grundstückst siehe oben und dan nochmal ein Kaufvertrag mit dem Eigentümer des Hauses mit den entsprechenden Nebenkosten (d. h. insgesamt zweimal Grundbuchkosten, Notar, evtl. Ablösen vom Haus) evtl. sparst du dir die Erschliessungskosten, aber das ist was, was man sich gut durchrechnen sollte!
Im übrigen gibt es ein Erbpachtgesetz, das solltest du dir vorher auch durchlesen und mit dem Notarvertrag vergleichen, im Zweifel gilt aber das was im Notarvertrag steht!
grüsse
drgonkidd
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