Re: Austritt aus Kirche - was ist denn das
Hallo Alex,
kommt darauf an, was Dein "Kirchenaustritt" ist.
Kann sein, der ist
1. Austritt aus einer (organisatorischen) Ortskirche/Staatskirche/Kirchgemeinde (des staatlichen Rechtes) u. ä., dann hat das keine kirchenrechtliche Wirkung; der Pfarrer vor Ort darf Dir zwar die Auflage machen, die Sache ins Reine zu bringen, wenigstens wenn er sie als Bruch mit der Gemeinschaft betrachtet, aber streng genommen ist das kein Hindernis, also wenn Du z. B. keine Kirchensteuer gezahlt hast usw., hat das keine kirchenrechtliche Folge. Wenn Du - etwa auf die Aufforderung des Pfarrers hin, dass Du "das in Ordnung zu bringen" habest, die Beichte mit Absolution (ernsthaft, bzw. mit Erörterung aller relevanten Sünden) abgelegt hast, darf auch der Ortspfarrer bzw. Traupriester Dich nicht ablehnen.
2. eine öffentliche Erklärung von Glaubensdifferenzen gegen die Gemeinschaft in dem Sinn, dass Du etwas öffentlich und andauernd für wahr und wichtig erklärst, das die Kirche für falsch hält, oder etwas öffentlich und andauernd für falsch und wichtig erklärst, das die Kirche für wahr hält. Das ist der Fall der "Häresie". In solchen Fällen ist Dein Zugang zu den Sakramenten gesperrt, und Du hast Seelsorgegespräche inkl. Beichte auf Dich zu nehmen, um zu den Sakramenten zugelassen zu werden (siehe Beitrag von Petra); ein Pfarrer oder Traupriester kann Dich allerdings als Trauzeugen zulassen, sofern Du nicht explizit durch die Kirche exkommuniziert worden bist (siehe Beitrag von VIKTOR); im Extremfall könnte das also dazu führen, dass einer Trauzeuge spielt und dann in der gleichen Feier nicht zur Kommunion gehen darf (etwas grotesk aber Recht).
3. ein Glaubensabfall, d. h. eine klare und unüberbrückte Differenz in den Glaubensdingen, die der Kirche wichtig sind und die sie als zentral erachtet; wenn eine solche Differenz öffentlich gemacht und über lange Zeit durchgehalten wird, spricht man von "Apostasie", d. h. dann hast Du Dir die Exkommunikation zugezogen, und zwar so, dass sie gar nicht erklärt werden muss, sondern auf der Hand liegt. Dann bist Du auch als Trauzeuge nicht zugelassen.
Gruss
Mike