Austritt aus Kirche - was darf ich dann noch dort?

Von: , Frage gestellt am Do, 19. Aug 2010

Hallo zusammen,

wenn ich aus der Kirche austrete, darf ich dann noch Trauzeuge, Firmpate oder Taufpate sein?

Ich möchte niemanden zu nahe treten, aber mich interessiert das.

Gruß

37 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 55 Minuten 2 hilfreich
    Re: Austritt aus Kirche - was darf ich dann noch d

    Hallo, wenn ich aus der Kirche austrete, darf ich dann noch
    Trauzeuge, Firmpate oder Taufpate sein?
    Nein, darfst du (natürlich) nicht. ... Du darfst einen Gottesdienst besuchen, bist aber von den Sakramenten ausgeschlossen. Also nicht zur Kommunion gehen.

    Schöne Grüße

    Petra

  2. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Austritt aus Kirche - was darf ich dann noch d

    hi,
    vor allem solltest du dir ganz ganz sicher sein dass du dich nie bei einem kirchlichen Träger bewerben wirst.
    Wenn du ausgetretet bist dürfen die dich für 99% aller Tätigkeiten nicht mehr einstellen. Besonders bei sozialen Berufen kann es dann sehr problematisch werden überhaupt einen Job zu finden.

    Viele Grüße
    Susanne

  3. Antwort von nach 2 Stunden 2 hilfreich
    Was die Kirche mit der Mafia und Prinz Charles zu

    tun hat...
    Moin Alex wenn ich aus der Kirche austrete, darf ich dann noch
    Trauzeuge, Firmpate oder Taufpate sein?
    Nee, du darfst höchstens noch Pate bei der Mafia werden.
    Aber da muss man sich entweder hochdienen wie zur Bundeskanzlerin oder die Sache erben wie Prinz Charles. Und letzteres ist auch unsicher, wie man ja bei Prinz Charles sieht.
    Gruß,
    Branden

  4. Antwort von nach 4 Stunden 2 hilfreich
    Re: Austritt aus Kirche - was darf ich dann noch d

    Hi,

    Firm- und Taufpate wird schwer, denn du sollst dein Patenkind ja eigentlich helfen bzw. im christlichen Glauben erziehen.

    Trauzeuge schon eher, allerdings könnte der eine oder andere Pfarrer damit ein Problem haben....

    Wobei (ich will dir auch nicht zu nahe treten) ich nicht verstehe, warum du austreten willst, aber immer noch mitspielen willst...?

    Grüße

  5. Antwort von nach 4 Stunden 2 hilfreich
    Re: Austritt aus Kirche - was darf ich dann noch d

    Hallo wenn ich aus der Kirche austrete,
    kath. Kirche ? darf ich dann noch
    Trauzeuge,
    ja (sehr wahrscheinlich) Firmpate oder Taufpate sein?
    nein.
    Gruß VIKTOR

  6. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Austritt aus Kirche - was ist denn das

    Hallo Alex,

    kommt darauf an, was Dein "Kirchenaustritt" ist.
    Kann sein, der ist
    1. Austritt aus einer (organisatorischen) Ortskirche/Staatskirche/Kirchgemeinde (des staatlichen Rechtes) u. ä., dann hat das keine kirchenrechtliche Wirkung; der Pfarrer vor Ort darf Dir zwar die Auflage machen, die Sache ins Reine zu bringen, wenigstens wenn er sie als Bruch mit der Gemeinschaft betrachtet, aber streng genommen ist das kein Hindernis, also wenn Du z. B. keine Kirchensteuer gezahlt hast usw., hat das keine kirchenrechtliche Folge. Wenn Du - etwa auf die Aufforderung des Pfarrers hin, dass Du "das in Ordnung zu bringen" habest, die Beichte mit Absolution (ernsthaft, bzw. mit Erörterung aller relevanten Sünden) abgelegt hast, darf auch der Ortspfarrer bzw. Traupriester Dich nicht ablehnen.
    2. eine öffentliche Erklärung von Glaubensdifferenzen gegen die Gemeinschaft in dem Sinn, dass Du etwas öffentlich und andauernd für wahr und wichtig erklärst, das die Kirche für falsch hält, oder etwas öffentlich und andauernd für falsch und wichtig erklärst, das die Kirche für wahr hält. Das ist der Fall der "Häresie". In solchen Fällen ist Dein Zugang zu den Sakramenten gesperrt, und Du hast Seelsorgegespräche inkl. Beichte auf Dich zu nehmen, um zu den Sakramenten zugelassen zu werden (siehe Beitrag von Petra); ein Pfarrer oder Traupriester kann Dich allerdings als Trauzeugen zulassen, sofern Du nicht explizit durch die Kirche exkommuniziert worden bist (siehe Beitrag von VIKTOR); im Extremfall könnte das also dazu führen, dass einer Trauzeuge spielt und dann in der gleichen Feier nicht zur Kommunion gehen darf (etwas grotesk aber Recht).
    3. ein Glaubensabfall, d. h. eine klare und unüberbrückte Differenz in den Glaubensdingen, die der Kirche wichtig sind und die sie als zentral erachtet; wenn eine solche Differenz öffentlich gemacht und über lange Zeit durchgehalten wird, spricht man von "Apostasie", d. h. dann hast Du Dir die Exkommunikation zugezogen, und zwar so, dass sie gar nicht erklärt werden muss, sondern auf der Hand liegt. Dann bist Du auch als Trauzeuge nicht zugelassen.

    Gruss
    Mike

    • Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
      Nur zur Sicherheit...

      Die Aussage... 1. Austritt aus einer (organisatorischen)
      Ortskirche/Staatskirche/Kirchgemeinde (des staatlichen
      Rechtes) u. ä., dann hat das keine kirchenrechtliche Wirkung;
      ...trifft in Deutschland nicht auf die evangelische Kirche zu. Hier gelten die unten bereits genannten Einschränkungen bzw. Folgen.

      Davon abgesehen meine ich mich dunkel zu erinnern, daß genau dieser Punkt zwar zur Zeit innerkatholisch diskutiert wird, daß es aber noch keine kirchenrechtlich verbindliche Aussage dazu gibt. Üblicherweise hat im Moment auch der Austritt aus der Organisation römisch-katholische Kirche die bereits genannten Folgen.

      Gruß, Martinus

      P.S. Vielleicht hatte ich es übersehen, aber für Ausgetretene ist eine evangelische Trauung nur noch im Ausnahmefall möglich (katholisch geht einfacher); eine Bestattung ist in der Regel weder katholisch noch evangelisch möglich.

      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re: Nur zur Sicherheit...

        Hallo, Davon abgesehen meine ich mich dunkel zu erinnern, daß genau
        dieser Punkt zwar zur Zeit innerkatholisch diskutiert wird,
        daß es aber noch keine kirchenrechtlich verbindliche Aussage
        dazu gibt. Üblicherweise hat im Moment auch der Austritt aus
        der Organisation römisch-katholische Kirche die bereits
        genannten Folgen.
        Vgl. dazu http://www.wer-weiss-was.de/article/4820087

        Freundliche Grüße,
        Ralf

        • Antwort von nach 15 Stunden 1 hilfreich
          Re^2: Nur zur Sicherheit...

          Mit anderen Worten (um sicherzugehen, daß ich das richtig verstanden habe) in Kurzform:

          Papst: Wer auf dem Standesamt aus der Kirche austritt, ist noch Katholik, da er seinen Abfall nicht vor einer kirchlichen Stelle erklärt hat. (13. 3. 2006)

          Deutsche Bischofskonferenz: Austritt auf dem Standesamt ist Austritt vor kirchlicher Stelle gleichzusetzen. (24. 4. 2006)

          Richtig?

          Martinus



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