Situation in Dtl. ab 1945

Von: , Frage gestellt am Sa, 8. Apr 2006

Hallo, Historiker.

Nach meinem Kenntnisstand gab/gibt es in Dtl. keine Verfassung weil wir seit 1945 lediglich einen Waffenstillstand haben. Deshalb "nur" das Grundgesetz. Ich beschäftige mich gerade mit Menschen/Juristen, die offen proklamieren, Bürger des Dt.Reichs (Weim.Rep.) zu sein, da auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (1973/1975) das sog. Dt. Reich nie aufgehört hat zu existieren. Es sei lediglich handlungsunfähig. Die BRD sei völkerrechtlich nur eine Neuorganisation von Teilgebieten des Dt.Reiches, dem angeblich selbst die "Siegermächte" die Existenz in den Grenzen von 1937 bescheinigen.
Ein von mir gelesener 9 Seiten "Bericht" eines Prof.Dr.jur.Bracht sagt mir als Laien nur: ich bin kein Bürger der BRD, sondern des Dt.Reichs.
Gibt es Meinungen, Hinweise auf andere Völkerrechtler, die solche Aussagen jur. fundiert widerlegen ?
Wäre für Hinweise dankbar. M.

55 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 57 Minuten 0 hilfreich
    Re: Situation in Dtl. ab 1945

    Hi Wäre für Hinweise dankbar. M.
    Der Hinweis, daß es im Rechtsbrett schon einen von Dir begonnenen Thread zu diesem Themenkomplex gibt, wäre hilfreich und würde vielleicht die eine oder andere Doppelantwort ersparen bzw. ermöglichen hier auf andere Aspekte einzugehen ;-)

    http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv...

    Gruß
    Edith

  2. Antwort von nach 4 Stunden 2 hilfreich
    Re: Situation in Dtl. ab 1945

    Hallo,

    Fakt ist lediglich, daß es keinen förmlichen Friedensvertrag gibt. Das ist aber auch alles.
    Allerdings gibt es durchaus die Rechtsaufassung, daß spätestens die 4+2 Verhandlungen 1990, in denen die Alliierten ja die Einheit Deutschlands sanktioniert haben, einem Friedensvertrag gleichzusetzen wäre.

    De fakto und de jure hat das Deutsche reich am 8.5. 45 kapituliert. Damit ist die Regierungsgewalt auf die Alliierten übergegangen - das Deutsche Reich hat also aufgehört zu bestehen. Das haben die Allierten ja auch so ähnlich formuliert.
    Statt dessen wurden mit Genehmigung der Alliierten dann die Länder wieder gebildet.

    Für den Osten gab es dann die DDR - und der hat die UdSSR 1954 ausgrücklich die volle Souveränität und Regierungsgewalt übertragen, die sie im Osten ja bis dahin hatte. Und die DDR hatte im Übrigen eine Verfassung.

    Im Wetsen erfolgte mit genehm,igung der Westmächte der Zusammenschluß zur BRD und ich kann da eigentlich keinerlei Spitzfindigkeiten erkennen, die ein Weiterbestehen des Deutschen Reiches begründen könnten. Sicher - es erfolgte keine förmliche Selbstauflösung - aber wann je hat es die in der Geschichte gegeben, wenn ein Staat durch Eroberung aufhörte, zu existieren? Diesen Fall sieht ja keiner vor.

    Das mit dem Grundgesetz ist ne andere Frage. Es ist nämlich so, daß eine Verfassung üblicherweise durch einen Volksentscheid Gültigkeit erlangt - und genau die Frage an das Volk haben offenbar die Regierungen der BRD gefürchtet und fürchten sie heute noch. So einfach ist das.
    Zudem sollte das Grundgesetz 1949 auch die Vorläufigkeit der deutschen Teilung ausdrücken. Es heißt ja da "Dieses gesetz tritt außer Kraft, so bald sich das deutsche Volk..." - und spätestens seid 1990 wäre das deutsche Volk ja auch in der Lage dazu. Aber man will nicht - das warum begreifen wohl nur die Götter und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

    Die grenzen von 1937 sind witzlos. Deutschland hat 1945 BEDINGUNGSLOS kapituliert - die Alliierten hatten danach das Recht, zu tun, was sie wollten. Die brauchtren keinerlei Genehmigung der Deutschen, als sie dann in Potsdam neue Grenzen zogen - mit der bedingungslosen Kaptulation hat sich die letzte Reichsregierung quasi mit allem einverstanden erklärt, was immer auch kommen mag und sich selbst außer Kraft gesetzt.


    Gernot Geyer





    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Situation in Dtl. ab 1945

      Hallo,

      soweit mir erinnerlich, hat nicht Deutschland kapituliert, sondern die Wehrmacht. Diese Kapitulation gab gemäß Kriegsrecht afaik dem Feind keineswegs die Freiheit, zu tun, was immer er möchte.
      Die rechtlich mögliche Maximallösung wäre die Annexion gewesen, damit wären Reich und Reichsregierung plattgemacht. Das aber ist nicht geschehen.

      Gruß

      Ze

      • Antwort von nach 15 Stunden 2 hilfreich
        Re^3: Situation in Dtl. ab 1945

        HAllo,

        und genau das stimmt so nicht.
        Zumindest finde ich in allen Geschichtswerken ausdrücklich die Formulierung der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands - da ist nie expliozit von der Wehrmacht die Rede.
        Das wäre ja auch sinnlos. Kriege werden zwischen Ländern erklärt und geführt - nicht zwischen Armeen. Und 1941 hgat nicht die deutsche Wehrmacht der Roten Armee den Krieg erklärt, sondern Deutschland der Sowjetunion.
        Nun beachte man folgesndes: Im ersten weltkrieg gab es zuerst einen Wafenstillstand. Da wirden die Kriegshandlungen eingestellt und danach wurde über einen Friedensvertrag verhandelt. Dabei bleibt natürlich der Gegner als Rechtssubjekt bestehen.
        Aber 1945 wurde ausdrücklich von bedingungsloser Kapitukation gesprochen - man ergab sich auf Gnade bzw. Ungnade.
        Und tatsächlich wurde ja Deutschland auch vollständig besetzt und die Regierungsgewalt ging auf die Alliierten über. Deutschland war tatsächlich annektiert zu diesem zeitpunkt - also wo liegt da das Problem? Kein Mensch hätte da 1948 nach einem deutschen reich gefragt - es war völlig klar, daß da allein die Besatzungsmächte völkerrechtlich die Vertretungsbefugnis hatten.
        Und die konnten diese ihre Macht weitergeben an wen auch immer sie wollten. Das hätte auch ein Negerhäuptling in Afrika sein können oder die Putzfrau im Kreml.
        Sie haben aber zum Glück (oder Unglück) wieder deutsche Ämter und Regierungen zugelassen - beginnend auf Landesebene. Und sie haben denn dann entstehenden beiden Regierungen die regierungsgewalt wieder übertragen. Und dadurch waren die BRD und die DDR legitimiert. Daher ist auch das gerede von der nichtexistenz der DDR immer Unsinn gewesen. Stalin hätte kraft seines Amtes als herr der OStzone einsätzen können, wen er wollte und wenn es sein Schuhputzer gewesen wäre - es wäre in jedem Fall die rechtmäßige Regierung gewesen, sofern sie nmur durch die Russen bestätigt wurde. Ob sie demokratisch war, ist ne andere Frage.

        Und rein rechtlich werden wir auch heute noch durch die Gnade der Allierten regiert. Die haben zwar 1990 endgültig und unwiederruflich der Bundesrepublik die volle Souverenität zuerkannt und bestätigt - aber sie hätten das nicht tun müssen.
        Das ist nun mal so bei verlorenen kriegen mit bedingungsloser Kapitulation - der Sieger entscheidet, wie es weitergeht. Er kann das Land auf ewig annektieren, kann es durch einen Statthalter regieren lassen, irgendwann in die Unabhängigkeit entlassen oder auch verschenken oder auch die alten Machthaber wieder einsetzen - ganz wie er möchte.

        Ach ja - eine Frage noch: Wer sollte den deiner Meinung nach des Deutsche Reich repräsendieren? Es gibt doch nichts und niemanden mehr, der auch nur mit dem Schatten einer Legitation behaupten könnte, Nchfolger der letzten Reichsregierung zu sein.


        Gernot Geyer



        Gernot Geyer

        • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Situation in Dtl. ab 1945

          HAllo,

          und genau das stimmt so nicht.
          Zumindest finde ich in allen Geschichtswerken ausdrücklich die
          Formulierung der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands -
          da ist nie expliozit von der Wehrmacht die Rede.
          "Kapitulation Deutschlands" ist eine schwammige Wortwahl, es wäre nicht erstaunlich, wenn damit in der Tat nur die Kapitulation der Wehrmacht (von der ich im übrigens schon mehrmals explizit gelesen habe) umschrieben würde. Das wäre ja auch sinnlos. Kriege werden zwischen Ländern
          erklärt und geführt - nicht zwischen Armeen.
          Es erklärt sich möglicherweise damit, daß es zu dem Zeitpunkt keinen Befugten gab, der hätte im Namen des Deutschen Reichs kapitulieren können.
          Meines Wissens hat Keitel für die Wehrmacht als Oberbefehlshaber kapituliert, was er als solcher auch konnte.

          Grüße

          Ostlandreiter

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: Situation in Dtl. ab 1945

            Hallo,

            stimmt. Es waren Keitel für die Wehrmacht und dazu noch je ein vertreter von Luftwaffe und Marine, die die Kapitulation unterschrieben haben. Und bevollmächtuigt dazu waren sie schon,. meines Wissens vom amtierenden letzten reichkanzler, großadmiral Dönitz - denn hatte ja Hitler die Reichgeschäfte noch übertragen.
            Er konnte nur seine Regierung nicht mehr so recht zusammenbekommen - Goebbels als Regierungsmitglied z.B. war ja schon tot.
            Aber Dönitz hatte die 3 in Marsch gesetzt und bevollmächtigtm die Kapitulation zu vollziehen, so weit ich weiß.


            Gernot Geyer

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: Situation in Dtl. ab 1945

              Hallo.

              Hitler hatte Dönitz nicht in allen Eigenschaften als seinen Nachfolger eingesetzt, soweit ich weiß. Ich bin mir jetzt nicht sicher, welche Funktionen es waren - meines Wiessens hatte er aber keine Befugnis, für das Deutsche Reich zu kapitulieren oder kapitulieren zu lassen. Welche Vollmachten er den Generälen gab, weiß ich nicht.


              Grüße

              Ostlandreiter

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^7: Situation in Dtl. ab 1945

              Hallo,

              es gab ein politisches Testament Hitlers, das er kurz vor seinem Selbstmord schrieb.
              In dem wird Dönitz ausdrücklich benannt - ohne Einschränkungen. Diese wären in der gegebenen Situation auch sinnlos gewesen - Hitler wollte ja Selbstmord beghen zu diesem Zeitpunkt - also war von seiner Seite aus eine Beschränkung der Vollmachten sinnlos.

              Natürlich wird das recht zur Kapituklation nicht ausdrücklich genannt - bei Ernennung eines Regierungschefs ist ja von so etwas nie die Rede. Danach hätte ja gar keiner kapitulieren können und dürfen.

              Nur - wie auch immer, spätestens mit der Kapitulation ginbg die regierungsgewalt auf die Alliierten über und das Reich war weg. Und niemand hatte danach mehr die Möglichkeit, eine legitime reichsregierung zu wählen, ernennen oder zu berufen - außer den Aliierten. Und die haben ja keinen Gebrauch von diesem Recht gemacht.



              Gernot Geyer

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re^6: Situation in Dtl. ab 1945

              Hallo,
              Das war die Kapitulation gegenüber den Sowjetrussen.
              Laut einem Geschichtsbuch von 1953 lief die Kapitulation wie folgt ab:
              Großadmiral Dönitz in Plön, nunmehriger Reichspräsident leitet die Kapitulation.
              Dönitz löst NSDAP auf.
              2.Mai 1945 kapitulation von Generaladmiral v. Friedeburg für die deutschen Streitkräfte an der britischen Front bei Lüneburg ebenso für Streitkräfte der südlichen Westfront bei München.
              7.Mai 1945 2.41Uhr unterzeichnete Generaloberst Jodl zu Reims, im Hauptquartier von Eisenhower die Gesamtkapitulation der DEUTSCHEN WEHRMACHT.
              Am 8.Mai 1945 Gesamtkapitulation durch Keitel, v. Friedeburg und Generalobers Stumpff gegenüber den Sowjetrussen im russischen Hauptquartier zu Karlshorst.

              Alte Geschichtsbücher berichten oft recht genau.
              mfg
              grey [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!