Fotograf - geschützte Berufsbezeichnung?

Sorry, hab´s aber nirgendwo gefunden… Gehört die Berufsbezeichnung „Fotograf“ zu den geschützten und darf sich damit nur ein ausgebildeter (und erfolgreich geprüfter - bei der IHK?) Fotograf als solcher bezeichnen?
Danke für die Antworten bereits jetzt!!!
Gruß
Kai

So ist es. Denn Fotograf ist ein Handwerksberuf.
Ausweg: Nenn dich Bild-Journalist (=Freiberufler).
sam2810 (der das weiss, weil er darüber mal mit einem Fotografen diskutiert hat)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was???
Dazu wuerde ich schon gern mal mehr wissen. Wie ist das denn, wenn man Fotografie studiert hat? Ist dann ja ‚kuenstlerisch‘ und nicht handwerksmaessig? Darf man sich dann nicht Fotografin nennen?
Ich lebe im Ausland (Irland), und hier gibt es keine Fotografenlehre. Entweder man lernt durchs Assistieren, oder durchs college, oder beides. Ich habe ein ‚Certificate‘ in ‚Commercial Photography‘ von einem college of art and design, aber auch ohne dies koennte ich mich hier ‚photographer‘ nennen!
Also, wenn Du noch mehr weisst, lass mich mal wissen.
Gruss und danke schon mal,
Isabel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was???
Dazu wuerde ich schon gern mal mehr wissen. Wie ist das denn,
wenn man Fotografie studiert hat? Ist dann ja ‚kuenstlerisch‘
und nicht handwerksmaessig? Darf man sich dann nicht
Fotografin nennen?
Ich lebe im Ausland (Irland), und hier gibt es keine
Fotografenlehre. Entweder man lernt durchs Assistieren, oder
durchs college, oder beides. Ich habe ein ‚Certificate‘ in
‚Commercial Photography‘ von einem college of art and design,
aber auch ohne dies koennte ich mich hier ‚photographer‘
nennen!
Also, wenn Du noch mehr weisst, lass mich mal wissen.
Gruss und danke schon mal,
Isabel

Ich erlaube mir hier zu antworten: Die Ausbildung zum Fotografen erfolgt im Rahmen einer 3-jährigen Lehre. Das ist ein reiner Handwerksberuf. Selbständigkeit ist nur dem Meister erlaubt, der vorher eine Meisterprüfung machen muß.

Die künstlerische Ausbildung zum „Fotografen“ (darf sich nicht so bezeichnen) erfolgt an einigen Kunsthochschulen in Deutschland. Diese dürfen sich auch selbständig machen. Die Eröffnung eines Fotoladens mit zB Anfertigung von Hochzeitsbildern ist nicht erlaubt.

Solltest Du in Deutschland tätig werden wollen, dann in jedem Fall nicht als „Fotografen-Meister“, denn ich kann mir kaum vorstellen, daß unsere Handwerkskammer Deine Ausbildung als gleichwertig einstufen.

Sorry, hab´s aber nirgendwo gefunden… Gehört die
Berufsbezeichnung „Fotograf“ zu den geschützten und darf sich
damit nur ein ausgebildeter (und erfolgreich geprüfter - bei
der IHK?) Fotograf als solcher bezeichnen?
Danke für die Antworten bereits jetzt!!!
Gruß
Kai

So ist es. Denn Fotograf ist ein Handwerksberuf.
Ausweg: Nenn dich Bild-Journalist (=Freiberufler).
sam2810 (der das weiss, weil er darüber mal mit einem
Fotografen diskutiert hat)