Kabelfernsehen - Gebühren

Hallo !

Nachdem ich mich in meiner neuen Wohnung eingelebt habe, habe ich auch mal nach den Koaxialkabeln Ausschau gehalten.
Und siehe da: Auf einem der beiden in meiner neuen Wohnung aus dem Keller ankommenden Kabeln ist „Kabelfernsehen drauf“.
Im Mietvertrag dazu steht nichts.
Im Keller hängt ein Verteiler von ish. Die haben sich bei mir aber bislang noch nicht gemeldet. Ich aber auch noch nicht bei denen.

Weiss hier jemand, wie das jetzt mit den Kabelfernsehgebühren aussieht? Ist es legitim, dass ich das Kabelfernsehen jetzt nutze, ohne bei ish eine Gebühr zu entrichten?

Mein Vormieter sagte mir, er wüsste nicht, ob Kabelfernsehen da wäre oder nicht, da er keinen Fernseher besessen hätte.

Vielleicht kann mir jemand bei dieser Fragestellung weiter helfen,

Olaf K.

Hallo,
dies habe ich im Net gefunden:
http://www.ish.de/verfuegbarkeit/
und
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/compiled/Kabel…
oder
http://www.bmgev.de/recht/sonstige/kabel.htm

Hoffe, dass etwas dabei ist.

Kermit

ein bekannter war vor einigen jahren mal techniker bei einer firma, die kabelfernsehen anbot. laut seiner aussage gabe es damals eine interessante rechtliche situation: da der kabelanschluss quasi fix mit dem haus verbunden ist, geht es automatisch in das eigentum des hausbesitzers über. folge: wenn ein mieter den schaltschrank aufbricht und sich selbst ans kabelfernsehen anklemmt, kann ihn bestenfalls der hausbesitzer wegen sachbeschädigung klagen. kommt die kabelfirma und trennt die verbindung wieder, kann der mieter theoretisch auch auf schadenersatz klagen, sofern eigentum des mieters beim entfernen beschädigt wurde (z.b. kabel durchgetrennt). die kabelgesellschaft kann zwar versuchen, gebühren fürs schwarzsehen einzuklagen, nur hat sie damit keinen erfolg, da der mieter ja keinen vertrag mit der gesellschaft hat. sofern der mieter den fernseher korrekt angemeldet hat und der hausbesitzer wenig interesse an einer klage wegen sachbeschädigung hat, kann der mieter also völlig legal gratis kabelfernsehen.

diese info ist aber schon einige jahre alt und stammt wie gesagt von einem ehemaligen techniker und nicht von einem juristen. ausserdem gilt das ganze für österreich und nicht für deutschland. da die rechtslage in deutschland und österreich normalerweise sehr ähnlich ist, könnte es sein, dass das oben beschriebene auch in deiner wohnung gilt…

rein gefühlsmässig würde ich in deinem fall also behaupten, dass du nichts zu beführchten hast, wenn du das gratis-angebot nutzt.

erwin

Doppelposting mit Brett Allgemeine Rechtsfragen
Hallo,

davon abgesehen, daß Doppelpostings hier nicht gerne gesehen sind, hast Du im Brett Allgemeine Rechtsfragen die korrekte Antwort bekommen: Du begehst eine strafbare Leistungserschleichung vergleichbar mit Schwarzfahren in der Bahn.

Gruß,
Tommy