Vorfahrt im Kreisverkehr - Führerscheinfragen

Guten Abend zusammen,

auf Grund des unteren Postings habe ich auch mal wieder mein Führerscheinwissen getestet. Bin grundsätzlich schon mal nicht so schlecht. :smile:

Jetzt kam ich zu diesem Bild:

Die Frage:
Welches Verhalten ist richtig?
a)Der gelbe Pkw muss warten
b)Ich muss warten

Ich habe mich für a entschieden, dies ist laut Test falsch. Da werden jetzt auch sicherlich alle denken, klar, ist doch ein Kreisverkehr. Aber ich vermisse das „Vorfahrt achten“-Schild.

Ein Kreisverkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss
an jeder Zufahrt durch eine blaue Ronde mit drei sich
verfolgenden weißen Pfeilen sowie einem
" Vorfahrt gewähren" - Schild gekennzeichnet werden.
Ansonsten handelt es sich um eine normale Kreuzung und es gilt
die Rechts-vor-Links-Regel!

Quelle (http://www.avd.de/startseite/recht-wissen/recht/urte…)

Demnach wäre meine Antwort korrekt, oder verstehe ich da was falsch??

Ich bin gespannt,

vielen Dank, Tina

Wo ist da ein Kreisverkehr?Ich seh keinen.

Grüße

Hallo!

Sehe ich so wie du.

Gruß
Tom

Hallo!

und was würde das ändern?

Gruß
Tom

Hallo!

und was würde das ändern?

Das „Kreisel-Zeichen“, Nr. 215: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Zeic…

Guten Abend,

Jetzt kam ich zu diesem Bild:

Die Frage:
Welches Verhalten ist richtig?
a)Der gelbe Pkw muss warten
b)Ich muss warten

Ich habe mich für a entschieden, dies ist laut Test falsch.

ich hatte beim Testen heute nachmittag auch diese Frage
und bei mir war Antwort a) richtig.

Demnach wäre meine Antwort korrekt, oder verstehe ich da was
falsch??

Es kann nur a) richtig sein, weil kein Kreisverkehr und dann rechts vor links gilt.

Gruß G.

Jetzt versteh ich die Frage nicht so ganz…
Es ist doch wohl ein Unterschied bezüglich der Vorfahrt ob Kreisverkehr oder kein Kreisverkehr?

Grüße

Guten Morgen,

vielleicht war ich auch nur schusselig und hab das falsche angeklickt.
Wollte nur sicher gehen, dass es wirklich so ist, wie ich es mir in der Fahrschule gemerkt hatte.

Grüße,
Tina

Hallo!

Nein, es sei denn es wird ausdrücklich durch das (unten zitierte) Kreiselzeichen angeordnet.

Gruß
Tom

Hallo!

Ein Kreisverkehr entsteht aber nicht durch dieses Kreiselzeichen. Dieses ändert nur die Vorfahrt im Kreisverkehr, also im Prinzip ändert dieses Verkehrszeichen den Rechtsvorrang in einen Linksvorrang.

Gruß
Tom

Hallo!

Ein Kreisverkehr entsteht aber nicht durch dieses
Kreiselzeichen.
Gruß
Tom

Wie denn sonst?Was ist Rechtsvorrang/Linksvorrang?

Grüße

Hallo!

Ein Kreisverkehr entsteht aber nicht durch dieses
Kreiselzeichen.

Es zeigt dir die Fahrtrichtung im Kreisverkehr an und somit würde ich auch sagen, den Kreisverkehr an sich.

Dieses ändert nur die Vorfahrt im
Kreisverkehr, also im Prinzip ändert dieses Verkehrszeichen
den Rechtsvorrang in einen Linksvorrang.

Mit der Vorfahrt hat Zeichen 215 überhaupt nichts zu tun. Die Vorfahrt im Kreisel wird nur durch Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) gegeben.
Würde man das auf oben genanntes Bild beziehen, hieße das, würde Zeichen 215 da stehen, aber Zeichen 205 nicht, wäre das ganz klar ein Kreisverkehr in dem rechts vor links herrscht.

Gruß
Tom

Gruß
Tina

Wie denn sonst?Was ist Rechtsvorrang/Linksvorrang?

Hallo

Zeichen 215 sagt nur, es ist ein Kreisverkehr. Zeichen 205 ( Vorfahrt achten ) und Zeichen 306 ( Vorfahrtstraße ) regeln die Vorfahrt. Ohne die Zeichen 205 306 ist rechts vor links, und due Fahrzeuge im Kreisel müssen warten.

§ 8 Abs. 1a Kreisverkehr
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorfahrtsregel

Gruß

Nostra

Guten Morgen,

vielleicht war ich auch nur schusselig und hab das falsche
angeklickt.
Wollte nur sicher gehen, dass es wirklich so ist, wie ich es
mir in der Fahrschule gemerkt hatte.

ich hab mich aus Spaß durch ca. 10 Runden durchgeklickt
(hatte nüscht besseres zu tun :wink:), um einen Screenshot machen zu können, aber leider diese Frage nicht erneut erwischt.

Zu meiner Fahrschulzeit waren Kreisel nur so geregelt: rechts vor links/einfahrendes Kfz hat Vorfahrt, deswegen konnte ich mich an die Frage gut erinnern.

Gruß G.

Es kann nur a) richtig sein, weil kein Kreisverkehr und dann
rechts vor links gilt.

hallo erstmal,

man unterscheidet in Kreisverkehr vz 215 gepaart mit vz 205.
beim einfahren vorfahrt gewähren im kreis vorfahrt haben und beim verlassen blinken und den vorrang gegenüber anderen vt einräumen. es sei denn, die anderen werden über furten mit eigenen vz zb 205 geführt. da vz 205 nur für fahrzeuge gilt, muss besonders auf fussgänger kinder und ältere vt acht gegeben werden.

dann gibt es noch den kreisförmigen verkehr. angezeigt durch vz 209.
das vz verpflichtet zum blinken. also bei der einfahrt blinken, da ich von rechts komme habe ich vorfahrt. im kreisförmigen verkehr gilt rechts vor links , wenn nichts anderes ausgeschildert ist. die ausfahrt regelt sich wie im kreisverkehr.

hauptmann

Hallo!

Mit der Vorfahrt hat Zeichen 215 überhaupt nichts zu tun. Die
Vorfahrt im Kreisel wird nur durch Zeichen 205 (Vorfahrt
gewähren) gegeben.

Ja das stimmt, da stimme ich dir zu.

Würde man das auf oben genanntes Bild beziehen, hieße das,
würde Zeichen 215 da stehen, aber Zeichen 205 nicht, wäre das
ganz klar ein Kreisverkehr in dem rechts vor links herrscht.

Ok, aber damit ändert sich ja durch den Kreisverkehr nichts. Wenn der Vorrang nicht anders geregelt ist, gilt rechts vor links, egal ob mit oder ohne Kreisverkehr.

Gruß
Tom

Moin,

Zu meiner Fahrschulzeit waren Kreisel nur so geregelt: rechts
vor links/einfahrendes Kfz hat Vorfahrt, deswegen konnte ich
mich an die Frage gut erinnern.

Ja, das ist schon eine ganze Weile her :smile:

Entscheidend ist das Zeichen 215. Lt. VwV-StVO ist Zeichen 215 immer mit Zeichen 205 zu paaren, weswegen die Fahrzeuge im Kreis Vorfahrt haben.
Sollte das anders sein, soll Zeichen 209 das Zeichen 215 ersetzen, damit wäre die Vorfahrt anders geregelt.

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat215.htm

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

Zu meiner Fahrschulzeit waren Kreisel nur so geregelt: rechts
vor links/einfahrendes Kfz hat Vorfahrt, deswegen konnte ich
mich an die Frage gut erinnern.

Ja, das ist schon eine ganze Weile her :smile:

Richtig, meine Fahrschulzeit ist auch schon etwas länger her.

Entscheidend ist das Zeichen 215. Lt. VwV-StVO ist Zeichen 215
immer mit Zeichen 205 zu paaren, weswegen die Fahrzeuge im
Kreis Vorfahrt haben.
Sollte das anders sein, soll Zeichen 209 das Zeichen 215
ersetzen, damit wäre die Vorfahrt anders geregelt.

Toll, aber wozu erklärst Du mir das?
Achso, Du meinst es nur gut!
(Gut gemeint ist selten gut gemacht.)

Diesen Link

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat215.htm

wolltest Du ganz bestimmt nicht mir, sondern demjenigen schicken, der was von Hafengebiet erzählt hat in Sachen „Schienenfahrzeuge haben Vorrang“ oder so ähnlich (ich habe jetzt keine Lust zum Suchen!).

Gruß G

Hallo,

ich kann nicht erkennen, etwas Falsches geschrieben zu haben - trotzdem krieg’ ich Nachhilfe.

Das kann ich nicht nachvollziehen und finde es merkwürdig.

Gruß G.

man unterscheidet in Kreisverkehr vz 215 gepaart mit vz 205.
beim einfahren vorfahrt gewähren im kreis vorfahrt haben und
beim verlassen blinken und den vorrang gegenüber anderen vt
einräumen. es sei denn, die anderen werden über furten mit
eigenen vz zb 205 geführt. da vz 205 nur für fahrzeuge gilt,
muss besonders auf fussgänger kinder und ältere vt acht
gegeben werden.

dann gibt es noch den kreisförmigen verkehr. angezeigt durch
vz 209.
das vz verpflichtet zum blinken. also bei der einfahrt
blinken, da ich von rechts komme habe ich vorfahrt. im
kreisförmigen verkehr gilt rechts vor links , wenn nichts
anderes ausgeschildert ist. die ausfahrt regelt sich wie im
kreisverkehr.

hauptmann

Hallo.
Der gelbe PKW muss warten, ich komme von rechts und habe Vorfahrt.
Die Strasse vorn ist eine Strasse mit vorgeschriebener Fahrtrichtung, Einbahnstrasse (nach rechts) mit Kurve und abzweigenden / einmündenten Strassen.
Eine Beschilderung „Kreisverkehr“ ist nicht ersichtlich.
Die Strasse aus der der gelbe PKW kommt, kann eine Strasse mit geteilter Fahrbahn / Grünstreifen sein, der durch den gelben PKW verdeckt ist.
Gruss Peter