Wie Auto ohne privaten Stellplatz abmelden?

Hallo,
angenommen man möchte sein Auto nur im abgemeldeten Zustand verkaufen, um möglichen Problemen mit einem Unfall aus dem Weg zu gehen, wie und wann kann mans dann abmelden? Man braucht doch zum abmelden die Schilder und den Fahrzeugbrief. Angenommen man verkauft den Wagen und gibt dem Käufer den Brief und die Schilder damit er den Wagen auf sich ummeldet, steht das Auto für diesen Zeitraum ohne Schilder auf der Strasse. Es ist doch so dass man erst abmelden muss, bevor neu angemeldet werden kann. Erst nachdem abgemeldet wurde und der Wagen rechtswidrig auf der öffentlichen Strasse steht, kann man den Brief an der Käufer weitergeben, der den Wagen wieder anmeldet und sich neue Schilder holt. Selbst wenn man dafür gemeinsam zur Zulassungstelle fährt steht der Wagen aufgrund der ganzen Wartezeiten für einige Stunden ohne Schilder auf der Strasse. Wie macht man das nun ohne Privatgrundstück?

Wie macht man das nun ohne Privatgrundstück?

Moin,

ob es nicht noch ne bessere Methode gibt, will mir im Moment nicht einfallen, aber man braucht ja nur ein Privatgrundstück, es muss nicht das eigene sein. Supermarktparkplatz oder sowas…oder die Zulassungsstelle hat einen eigenen Parkplatz.

Gruß,
-Efchen

Supermarktparkplatz oder sowas…oder die Zulassungsstelle hat
einen eigenen Parkplatz.

Nee, beides gilt nicht als „Privatgrundstück“ in dem Sinne, da öffentlich zugänglich. Insofern musst Du auch an diesen Orten die Zulassungsvorschriften einhalten.

Aber das Ding ist ja zugelassen und versichert… in der Praxis dürfte dann wohl nichts dagegen sprechen, zur Ummeldung die Zul-Stelle aufzusuchen und das Fz. dort - ohne AKZ - kurz zu parken.

Ruf doch da mal an, die müssen doch Auskunft geben können?! Habe selber diese Erfahrung bisher nicht gemacht, von daher nur ein theoretischer Ansatz :smile:

Gruß, M.

Supermarktparkplatz oder sowas…oder die Zulassungsstelle hat
einen eigenen Parkplatz.

Nee, beides gilt nicht als „Privatgrundstück“ in dem Sinne, da
öffentlich zugänglich.

Nur, weil ein Grundstück öffentlich zugänglich ist, ist es aber keine öffentliche Fläche. Wenn ein e Grundstückseinfahrt zu einem Privatgrundstück z.B. oder eine Garagenzufahrt oder auch ein Privatparkplatz auf Privatgrund nicht entsprechend gesichert (Kette, Stange, Tor) ist, so handelt es sich dabei auch um öffentlich zugänglichen Grund, auf dem Du z.B. auch wenden darfst.

Hmmm…aber egal. Das mit dem da anrufen ist wahrscheinlich eh das beste, die sollten sowas wissen! :smile:

Schönen Abend,
-Efchen

Moin,

Supermarktparkplatz oder sowas…oder die Zulassungsstelle hat
einen eigenen Parkplatz.

Supermarktparkplatz fällt weg, da öffentlich zugänglich und in der Regel auch mit Hinweis auf die StVO versehen.

Gruss Jakob

Moin,

Man
braucht doch zum abmelden die Schilder und den Fahrzeugbrief.

Richtig.

Angenommen man verkauft den Wagen und gibt dem Käufer den
Brief und die Schilder damit er den Wagen auf sich ummeldet,
steht das Auto für diesen Zeitraum ohne Schilder auf der
Strasse.

Ja, aber es ist ja zugelassen. In dem Fall reichen Übergangsweise Kennzeichen aus Pappe. Rechtlich zwar Grauzone, aber in der Regel toleriert.

Selbst wenn man dafür
gemeinsam zur Zulassungstelle fährt steht der Wagen aufgrund
der ganzen Wartezeiten für einige Stunden ohne Schilder auf
der Strasse.

Warum? Ich kenne keine Zulassungsstelle ohne Parkplatz. Und dort stehen auch immer reichlich Autos ohne Kennzeichen rum.
Das ist aber völlig legal, da der Wagen zum einen ja zugelassen ist und zum Zwecke der evtl. Umkennzeichnung die Kennzeichen nunmal unabdingbar kurzzeitig vom Fahrzeug entfernt werden müssen.

Gruss Jakob

Supermarktparkplatz fällt weg, da öffentlich zugänglich und in
der Regel auch mit Hinweis auf die StVO versehen.

Der Hinweis auf die StVO ist aber nur eine Richtlinie für die Autofahrer, damit sie nicht ganz regellos da stehen. Auf einem Supermarktparkplatz gilt nämlich grundsätzlich mal nicht die StVO, weil es Privatgeläde ist. Im Zweifelsfalle kommt es aber auf den Einzelfall an.

Nein, ich habe keine Quelle, das habe ich mal im Fernsehen gesehen.

-Efchen

Moin,

Der Hinweis auf die StVO ist aber nur eine Richtlinie für die
Autofahrer, damit sie nicht ganz regellos da stehen. Auf einem
Supermarktparkplatz gilt nämlich grundsätzlich mal nicht die
StVO, weil es Privatgeläde ist.

Sorry, aber das ist falsch.
Ich kann als Eigentümer, per Hausrecht, sagen das selbst in meinem Garten die StVO gilt. Für den Benutzer ist das trotzdem verbindlich.
Ausserdem gilt dort, wo man mit einem Auto fahren darf, immer die StVO.
Die VwV-StVO sagt:

I. Die StVO regelt u lenkt den öffentlichen Verkehr.
II. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung, oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein genutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nur dann nicht-öffentlich, solange diese, z.B. wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken o.ä. wirksame Mittel für alle Verkehrsteilnehmer gesperrt sind.

Also regellos mit dem Auto gibt es nirgends.
Auch ein Supermarktparkplatz ist kein rechtsfreier Raum :wink:

Im Zweifelsfalle kommt es aber
auf den Einzelfall an.

Ja. s.o. Und das Fernsehen kennt scheinbar die Verwaltungsvorschrift zur StVO nicht.

Gruss Jakob

Du fährst am Tage des Verkaufes zur Zulassungsstelle, meldest dein Auto ab und fährst mit den entstempelten Kennzeichen nach Hause.
Später kommt der Käufer und fährt mit dem Auto zur Zulassungstelle und lässt es auf seinen Namen neu zu.
Fahrten von und zur Zulassungstelle sind auch mit entstempelten Kennzeichen erlaubt.

Nur, weil ein Grundstück öffentlich zugänglich ist, ist es
aber keine öffentliche Fläche.

Das stimmt, und im Ergebnis komme ich ja auch zum gleichen Ergebnis :smile:

Den Hinweis wollte ich nur geben, weil viele meinen, sie könnten auf einer solchen „privaten“ Fläche tun was sie wollen… Fahrzeuge müssen aber auch auf dem IKEA-Parkplatz zugelassen und versichert sein, und ohne FS darf man dort auch nicht fahren. Und im Prinzip eben auch kein abgemeldetes Fz abstellen (s. o.)

Grüße, M

Hi Jakob,

das stimmt:

Ich kann als Eigentümer, per Hausrecht, sagen das selbst in
meinem Garten die StVO gilt. Für den Benutzer ist das trotzdem
verbindlich.

Daher ist das hier falsch:

Ausserdem gilt dort, wo man mit einem Auto fahren darf, immer
die StVO.

Denn wenn der Eigentümer nicht… s. o.

Auf Parkplätzen gilt ansonsten die „gegenseitige Rücksichtnahme“.

Die Zulassungsvorschriften gelten aber auf diesem öffentlich zugänglichen Gelände zu 100%.

Grüße, M

PS: der angesprochene Parkplatz fällt nicht unter „nicht gewidmete Straßen“

Fahrten von und zur Zulassungstelle sind auch mit
entstempelten Kennzeichen erlaubt.

Hi,

Du hast völlig recht, ich muss besoffen gewesen sein. Auch die K-Haftpflichtversicherung „kennt“ diese Regelung.

Danke und Grüß, M

Also regellos mit dem Auto gibt es nirgends.

Doch, auf nicht allgemein zugänglichen, privaten Flächen. Ich könnte meine Kinder in meinem eigenen Garten mit meinem Auto fahren lassen, sogar, wenn das Auto nicht angemeldet ist.

Scheitert nur daran, dass ich keinen Garten habe :wink:

Gruß,
-Efchen

Doch, auf nicht allgemein zugänglichen, privaten Flächen.

Na, das ist doch jetzt etwas 100%ig anderes, und nicht mit einem Supermarktparkplatz o. ä. vergleichbar. Du bist ja drollig.

Grüße, M

Doch, auf nicht allgemein zugänglichen, privaten Flächen.

Na, das ist doch jetzt etwas 100%ig anderes, und nicht mit
einem Supermarktparkplatz o. ä. vergleichbar. Du bist ja
drollig.

Hmm? Was hat das jetzt mit Supermarktparkplätzen zu tun? Die Aussage von Jakob war „Also regellos mit dem Auto gibt es nirgends.“, und dem habe ich widersprochen. Es gab keinen Bezug zu vorher gesagtem. Ist doch richtig.

Jakobs Aussage war natürlich ebenfalls unzutreffend… wobei er aber „befahrbare“ Gelände meinte, und da fällt Dein Beispiel nicht mehr drunter :smile:

Echt? Das ist schwer zu glauben, dass ich mit den abgekratzten Kennzeichen Heimfahren und den Wagen dort stehenlassen kann. Die KFZ Stelle sagt folgendes:

„Da ein Fahrzeug im abgemeldeten Zustand nicht auf öffentlichen
Straßenland stehen darf, empfehle ich Ihnen zusammen mit dem
Käufer zwecks Umschreibung des Fahrzeuges eine unserer
Zulassungsbehörden aufzusuchen. Beide Dienststellen verfügen über
einen Parkplatz, auf dem das Abstellen eines Fahrzeuges ohne
Kennzeichen kurzfristig möglich ist.“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

mag sein, dass der Kollege von der Zulassungsstelle das so sagt, ob es richtig ist… ?! Aber Du bist jetzt wieder beim Zulassungsrecht, da tendiere ich mal zu: kann so stimmen.

Mein Hinweis bezog sich auf die Versicherungsdeckung… und die K-Haftpflichtversicherung gilt auch bei Fahrten mit nicht (mehr) zugelassenem Fz auf dem Weg von und zur Zul-Stelle (§ 1 Abs. 3/3a der Vers.-Bed. http://www.gdv.de/Downloads/Bedingungen/SU_001.pdf )

Ob nun zulassungsrechtlich ähnliches gilt… siehe oben. (aber ansonsten ist es schwer vorstellbar, dass die Kfz-Versicherer eine solche Deckung vorsehen)

Gruß, M

ERGÄNZUNG

von

dass ich mit den abgekratzten
Kennzeichen Heimfahren und den Wagen dort stehenlassen kann.

war nicht die Rede, es ging nur um die Fahrten hin und zurück!!

Moin,

ist schon richtig. Wird nur aus Unwissenheit sehr selten praktiziert.
Auf direktem Wege ist das ok.

Gruss Jakob