PKV - Leistungsuebernahme Entbindung im EU Ausland

Ich habe eine Frage zur Leistungsuebernahme der PKV im Ausland bei der Entbindung. Ich bin in Deutschland freiwillig privat krankenversichert, lebe und arbeite aber in UK (Auslandschutz vorhanden im Rahmen des Vertrags). Ich bin schwanger und werde mein Kind im Fruehjahr 2013 auf die Welt bringen, idealerweise in England.

Da das System hier deutlich anders ist als in Deutschland, sind die Kosten der Entbindung in einer Privatklinik sehr hoch - man kommt leicht auf 12-16k EUR. … Ich hatte nun bei meiner PKV angefragt was grds an Kosten fuer die Entbindung in DE uebernommen werden - und nach vielen Nachfragen und hin und her kam die etwas lapidare Antwort „maximal 3.500 EUR“ bei einer normalen Geburt. Das kommt nun ueberhaupt nicht hin mit den anstehenden Kosten hier - gibt es hierzu Beispiele aus der Rechtssprechung oder eine unabhaengige Beratungsstelle die mir Anhaltspunkte liefern koennte bis zu welcher Hoehe eine PKV Kosten im Ausland uebernehmen muss, auch wenn diese deutlich hoeher sind als in Deutschland? Ich kann diese hohen Kosten nicht alleine tragen und kann kaum nachvollziehen dass die Kostenuebernahme in Deutschland so gering so sein … gibt es Erfahrungen von Euch, was an kosten einer Auslandsentbindung uebernommen wurde? Bin ueber jedes Feedback sehr dankbar!

Besten Dank fuer Ihre Rueckmeldung, viele Gruesse, eine irritierte Mutter

Hallo.

In vielen Tarifen deutscher PKVen gibt es eine Begrenzung auf die Sätze der deutschen GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Davon werden mind. 2,3fache Sätze übernommen, bei „etwas besseren“ 3,5fache Sätze und bei guten auch mehr als der 3,5fache Satz.
Bei extrem guten wird auch im Ausland auf die Einhaltung deutsche Gebührensätze verzichtet, was im vorliegenden Fall wohl nicht zutrifft.

Viele Grüße
Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)
http://www.versicherungsmakler-saarland.de

Guten Tag,
der Leistungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen des abgeschlossenen Tarifes bei der PKV.
Bei Unstimmigkeiten können Sie den Ombudsmann einschalten.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

Hallo,

maßgeblich ist, ob Ihr Vertrag die Kosten auf das deutsche Niveau begrenzt oder ob die ortsüblichen Kosten erstattet werden.

Wenn Sie keinen Vertrag haben, der die ortsüblichen kosten übernimmt, dann ist die Höchsterstattung eben auf die in Deutschland anfallenden Kosten begrenzt.

Klare Sache, dafür braucht man keine Gerichtsurteile zu bemühen.

MfG

Thomas Kliem

Hallo
so wie ich es verstehe besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung. Sollte dies so sein, dann sind die 3500,-€ eine reine Kulanz , da die Bedingungen für eine Entbindung nur dann greifen wenn diese nicht geplant, bzw. Überraschend einsetzt.
Tip hier: Erst einmal genau in den Bedingungen lesen was dort steht.

Hallo Nikita,

leider kann man deine Frage nicht pauschal beantworten.

Hier müsste man zuerst einmal wissen welche Tarife Du bei welchem Versicherer abgeschlossen hast.

Außerdem müsste man dann auch noch die entsprechenden Vertragsbedingungen kennen, denn es gibt für den Auslandsaufenthalt mehrere Möglichkeiten.

  1. wird der Versicherungsschutz im Ausland auf die dort üblichen Kosten angepasst ?

  2. werden die Kosten analog des medizinischen Schutzes wie in Deutschland gezahlt ?

Außerdem besteht die Möglichkeit,
dass bei Entbindungen nur eine Pauschale gezahlt wird.

Ergänzend besteht Versicherungsschutz für privatärztliche Versorgung im Krankenhaus (2-Bett-Zimmer)

usw usw.

Also ohne solche Informationen ist keine weitere Auskunft möglich.

Du solltest dich mit deinem Versicherungsvermittler oder Makler in Verbindung setzen, der dir hier sicher weiterhelfen kann.

Gruß Merger

Hallo Herr Riehl-Mueller,

danke fuer Ihre Antwort.

Da ich in UK lebe und arbeite, habe ich mit meiner PKV vereinbart, dass deren Schutz auch im Ausland greift, d.h. es handelt sich nicht um eine Auslandskrankenversicherung sondern um normale PKV wo das Versicherungsgebiet EU Ausland mit abgedeckt ist. Bisher wurden sonstige Behandlungskosten ohne Weiteres uebernommen.

Vielen Dank Merger - in der Tat scheint es hier etwas komplizierter zu sein, ich werde mich mit einem Versicherungsmakler in Verbindung setzen, die Auskunft von der Hauptverwaltung der PKV selber war leider nicht sehr hilfreich …

Mir ist keine PKV bekannt, die eine Entbindung im KHS auf einen Höchstbetrag deckelt. Im Bereich der ambulanten Entbindung (Hausgeburt) hingegen gibts regelmäßig Pauschalen.

Es ist aber möglich, dass der konkrete Vertrag so eine Obergrenze vorsieht. Idealerweise klärt man daher solche Fragen mit dem Betreuer / Vermittler des konkreten Vertrags, denn für eine erschöpfende Antwort sind detaillierte Kenntnisse des konkret bestehenden Vertrags (Tarifs) erforderlich.

Rechtssprechung hierzu ist mir nicht bekannt.

Empf.: beim Versicherer fragen, auf welche Rechtsgrundlage er seine auf 3,5 T€ gekappte Erstattung stützt. (er kann das im allgemeinen nur tun, wenn´s im Vertrag vereinbart ist).

Wenn das alles nix hilft, gibts oft hier Hilfe: http://www.pkv-ombudsmann.de/

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Das kann ganz unterschiedlich geregelt sein und ergibt sich aus dem Tarif und den Versicherungsbedingungen.

Erste Anlaufstelle ist daher schon das PKV Unternehmen, die können zunächst am besten beurteilen, was gezahlt wird. Die Frage muss dann aber nicht lauten was in DE gezahlt würde sondern was konkret in GB gezahlt würde.

Ist man damit nicht einverstanden, kann man sich an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung wenden… www.pkv-ombudsmann.de.

Gruß Dirk

Hallo Mutter,

die Beantwortung im Forum wird nix, sorry, ist abhängig vom Tarif und von den Bedingungen. Mir ist außerdem nicht klar ob Sie die Leistungen über eine Außlandsversicherung oder eine Krankheitskostenvollversicherung abrechnen möchten.

Lösungsmöglichkeiten:

  1. jemanden beauftragen das zu klären
  2. selber die Tarifbedingungen lesen
  3. die Gesellschaft anschreiben und mit einen Kostenvoranschlag der Entbindung konfrontieren und um schriftliche Aussage bitten. nie, nie,niemals per Telefon :smile:
    Gruß
    Und Alles Gute

DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Hallo, Nikita13,

konkrete Beispiele für die Leistung im Ausland habe ich nicht. Jedoch kann ich grundlegende Informationen dazu geben, was Ihnen zusteht.

Die PKV leistet jedenfalls das ganze Jahr über in ganz Europa. Insofern muß in England natürlich auch für Ihre Entbindung gezahlt werden. Es kommt nun allerdings auch darauf an, welchen Schutz Ihr Tarif hat. Sollten Sie nur die allgemeine Klasse (also Mehrbett-Zimmer) abgesichert haben, sind die Arzthonorare (und Medikamente etc.) nicht abgesichert. Es gibt dann nur einen bestimmten Tagessatz, wie er für die allgemeine Klasse in Deutschland üblich wäre.

Ist dagegen auch 2-Bett-Zimmer (oder 1-Bett-Zimmer) mit Chefarzt abgesichert, sind diese Kosten auch in England abgesichert.

Allerdings: Ist in den Bedingungen nichts Anderes geregelt, ist der Versicherer berechtigt, auf die Kosten zu kürzen, die in Deutschland (als PKV-Versicherter) üblich gewesen wäre.
Die Kosten sind für den Versicherer in diesem Fall gar nicht so klar vorhersehbar, denn das hängt ja davon ab, was nötig ist (es könnte ja z.B. Komplikationen geben).

Die Antwort Ihres Versicherers könnte also z.B. gelten, wenn Sie nur die allgemeine Klasse abgesichert haben. Ansonsten ist das nur eine ganz grobe „Hausnummer“.

Notfalls sollten Sie wirklich darüber nachdenken, in Deutschland zu entbinden (auf der Grundlage der allgemeinen Klasse.

Hilft Ihnen das weiter?

Noch mehr Info zum Thema gibt`s auch noch hier:
http://www.pkv-netz.com/besonderheiten.htm

Freundliche Grüße
von M.Rischer
Home: www.pkv-netz.com

Hallo Nikita 13,
die für eine Geburt übernommenen Kosten sind in den Versicherungsbedingungen (im Zusammenhang mit den Regelungen für den Auslandsschutz) festgelegt.
Leider habe ich keine Erfahrungen, wie viel eine Entbindung in Deutschland kostet.
mfgSG

Hallo werdende Mutter,

entscheidend ist natürlich, was laut der Tarifbedingungen Ihrer PKV bei einer Entbindung gezahlt wird. Die Aussage Ihrer PKV ca. 3.500 Euro bei einer NORMALEN Geburt scheint mir angemessen. Ich denke, nachdem eine Schwangerschaft und die Entbindung keine Krankheit ist, die Forderung des KrHauses in GB mit 12-16 TSD extrem überzogen, und würde verschiedene Kliniken kontaktieren. Wenn das in UK allgemein so extrem überteuert ist, dann frage ich mich, warum dann die Erfinder des Plum-Puddings und Bier ohne Schaum, noch nicht ausgestorben sind. Bei mir war damals noch die Hebamme und fertich. Urteile darüber ob solche Kosten übernommen werden, sind mir nicht bekannt-denn jede PKV kocht hier wie immer seinen eigenen Eintopf. Ich sage: Werft diesen Purschen zu Poden!!.

MfG
-,Leo!

Schwere Frage. Da muss man ganz genau die Versicherungsbedingungen lesen. Dort muss eigentlich alles genau drin stehen. Wenn das zu schwierig ist zum Spezialanwalt für Versicherungsrecht.
Gruß
Dennis

Hallo!

Mit Leistungen im Ausland kenne ich mich nicht aus.

Herzliche Grüße und alles Gute

H.C. Sanders

Hallo werdende Mutter,

der Ombudsmann PKV könnte hier helfen!

OMBUDSMANN
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Telefon: 0 18 02 - 55 04 44
(6 ct pro Anruf aus dem dt. Festnetz bzw. 42 ct/m aus den Mobilfunknetzen)
http://www.pkv-ombudsmann.de/

fairsicherungsmakler
pe sturm

Super vielen Dank!

Vielen Dank fuer die Antwort - ich habe die Versicherung um schriftliche Stellungnahme hierzu gebeten und Erlaeuterung welche Annahmen bzw. Vertragsbedingungen zugrunde gelegt wurden.

Vielen Dank fuer die Antwort - ich habe die Versicherung um schriftliche Stellungnahme hierzu gebeten und Erlaeuterung welche Annahmen bzw. Vertragsbedingungen zugrunde gelegt wurden.
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