Online Kontoauszüge gültig vor Ämtern?

Hallo,

sind online- Kontoauszüge auch vor Ämtern und Behörden verbindlich? Habe von meiner Bank gehört, dass dies nicht der Fall ist.

Danke für Eure Antworten im Voraus

LG
pauline

Hallo.

für was sollen Kontoauszüge verbindlich sein ???

Gruß

Hallo,

für was sollen Kontoauszüge verbindlich sein ???

Na, für irgendwelche Ämter das man irgendwas, irgendwann (Datum) bezahlt hat. Die Frau von der (z. B. Sparkasse) hat gesagt, dass die Kontoauszüge nicht rechtsverbindlich seinen. Oder so ähnlich.

LG
pauline

Da hat die nette Mitarbeiterin der Sparkasse recht.

Man kann ja schließlich eine Abbuchung wieder stornieren lassen.

Gruß

… was nun? Sind die online- Auszüge verbindlich oder nicht? Was hat das mit stornierten Abbuchungen zu tun?

pauline

Hallo,

soweit ich weiß sind Online-Kontoauszüge genau so viel oder wenig verbindlich wie normale Kontoauszüge.

Gruß
Nils

1 Like

Hallo Pauline,

vllt. hilft nachstehender Link weiter

www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u

LG
H.

… was nun? Sind die online- Auszüge verbindlich oder nicht?

nein, sie sind nicht verbindlich!

Was hat das mit stornierten Abbuchungen zu tun?

man nehme an: eine Abbuchung wurde getätigt über 50 €
dieser Konto-Auszug wird dann einer Behörde vorgelegt,
als Nachweis für die Abbuchung.
3 Tage später wird die Abbuchung widerrufen!

pauline

Gruß

Hallo pauline,

um die Frage mal zu konkretisieren:

Gegenüber dem Finanzamt muss ich nachweisen, dass ich bestimmte Zahlungen (per Überweisung) getätigt habe (z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen), bzw. bestimmte Gutschriften erhalten habe (z.B. Mieteinnahmen von nahen Angehörigen).

In beiden Fällen wird meines Wissens ein Online-Auszug nicht anerkannt! Wenn es jemand besser weiß, bitte hier posten (mit konkreter Quellenangabe!)

Gruß
Werner

Hallo,

Gegenüber dem Finanzamt muss ich nachweisen, dass ich
bestimmte Zahlungen (per Überweisung) getätigt habe (z.B.
haushaltsnahe Dienstleistungen), bzw. bestimmte Gutschriften
erhalten habe (z.B. Mieteinnahmen von nahen Angehörigen).

In beiden Fällen wird meines Wissens ein Online-Auszug nicht
anerkannt! Wenn es jemand besser weiß, bitte hier posten (mit
konkreter Quellenangabe!)

Ich habe keine Quellenangabe, aber es gibt Onlinebanken, von denen Du keine Papierauszüge bekommst. Das muss ja wohl auch gehen. Am besten beim Finanzamt fragen.

Cheers, Felix

… was nun? Sind die online- Auszüge verbindlich oder nicht?

nein, sie sind nicht verbindlich!

Was hat das mit stornierten Abbuchungen zu tun?

man nehme an: eine Abbuchung wurde getätigt über 50 €
dieser Konto-Auszug wird dann einer Behörde vorgelegt,
als Nachweis für die Abbuchung.
3 Tage später wird die Abbuchung widerrufen!

Und wenn man einen Papierauszug vom 02.06.2011 aus dem Automaten gezogen hat, dann kann man 03.06.2011 eine Abbuchung nicht wieder rückgängig machen?
Ich kann jetzt nur aus persönlicher Erfahrung sagen, dass ich noch bei keinem Amt Probleme mit Onlineauszügen hatte. Die Kontoazszüge vom Automaten oder per Post haben die selbe Gültigkeit, wie die online ausgedruckten. Der Drucker in der Bank greift doch selber online auf die selbe Datenbank zu, wie ich zu Hause. Und die sehen auch genauso aus. Im Gegensatz zu Umsatzübersichten kann man da auch nicht willkürlich Zeiträume angeben.
Bei manchen Sparkassen lebt man noch ein bißchen hinter dem Mond und man will vielleicht auch Leichtgläubigen ein wenig Angst machen.
Wenn etwa vom Finanzamt nur „echte“ Kontoauszüge anerkannt würden, dann wären die Onlinebanken auch verpflichtet solche auszustellen.
Ich hatte jedenfall nicht mal mit den online abgerufenen und selbst ausgedruckten Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge Probleme.
Wer eine anderslautende Vorschrift im Steuer-, Sozial- oder sonstwelchem recht kennt, darf die hier gerne verlinken.

Grüße

Hallo ElBuffo,

hier irren Sie. Abbuchungen kann man immer in einem gewissen Zeitraum widerrufen. Können Sie sich vorstellen, dass auch Abbuchungen auf einem Konto erfolgen, wo man überhaupt keine Einzugsermächtigung erteilt hat ? Meist kann man erst nach Erhalt eines Kontoauszuges die Falschabbuchungen feststellen.

Viele Grüße!

Nun, ich sehe keinen Unterschied zwischen Onlineauszugen oder denen aus dem Drucker.
Nach meiner Ansicht sind beide mit genügend krimineller Energie zu fälschen.

ml.

Hallo,

hier irren Sie. Abbuchungen kann man immer in einem gewissen

Zeitraum widerrufen.
Wurde das bestritten?
Und was ändern daran Kontoauszüge, die online abgerufen werden?

Können Sie sich vorstellen, dass auch Abbuchungen auf einem Konto erfolgen, wo man überhaupt keine Einzugsermächtigung erteilt hat?

Ja. Was hat das mit dem Thema zu tun?

Meist kann man erst nach Erhalt eines Kontoauszuges die Falschabbuchungen feststellen.

Also ich kann online jederzeit die Kontobewegungen nachvollziehen und Falschabbuchungen auch sofort rückgängig machen lassen. Dafür muss ich nicht erst warten bis mir Kontoasuzüge zugechickt werden.
Das alles ändert auch nichts an der Beweiskraft von Onlineauszügen, was hier das Thema ist. Die zeigen genau das Gleiche wie solche, die per Post zugeschickt oder am Automaten abgeholt werden.

Grüße

na dann sind wir doch einer Meinung.

Und dies ist auch der Grund, weshalb Kontoauszüge als Beweis nicht von der Behörde anerkannt werden.

Gruß

Und dies ist auch der Grund, weshalb Kontoauszüge als Beweis
nicht von der Behörde anerkannt werden.

Komischerweise werden Kontoauszüge und Zahlungsbelege bei manchen Gelegenheiten von Behörden verlangt - und denen ist dann auch egal, ob das Ausdrucke aus dem heimischen PC/Drucker oder Originalbelege vom Kreditinstitut sind.

und womit wird hier begründet, dass die vorgelegten Kontoauszüge
von den Behörden anerkannt werden ?

Vor Jahren war ich selbst bei einer Behörde tätig,
und habe die Kontoauszüge bei den Banken überprüfen müssen,
ob sie korrekt sind.
Eine Vollmacht lag natürlich von dem Kontoinhaber dafür vor.

und womit wird hier begründet, dass die vorgelegten
Kontoauszüge
von den Behörden anerkannt werden ?

Ich würde sagen, daß es eher notwendig wäre, zu begründen, warum man sie nicht anerkennt. Kontoauszüge sind Belege wie alle anderen auch. Wo sollte das enden, wenn alle Belege gegenbestätigt werden würden? Die Bestätigungen müßten ja auch wieder bestätigt werden usw.

Hallo,

Ich würde sagen, daß es eher notwendig wäre, zu begründen, warum man sie nicht anerkennt. Kontoauszüge sind Belege wie alle anderen auch. Wo sollte das enden, wenn alle Belege gegenbestätigt werden würden? Die Bestätigungen müßten ja auch wieder bestätigt werden usw.

Genau, wo und in welchem Gesetz soll stehen, wie Kontoauszüge auszusehen haben? Da wiehert wahrscheinlich der Amtsschimmel ganz gehörig, da man wohl davon ausgeht, dass alles was keine eigenhändige Unterschrift und Dienstsiegel trägt eine Fälschung vom Bürger sein muss. Beim hiesigen FA und anderen Behörden ist das zum Glück (nicht mehr/noch nicht) so.
Ich frage mich wirklich, was die Millionen ALG-II-Empfänger machen, wenn die ihre Kontoauszüge vorlegen. Müssen die damit vorher zum Bundespräsidenten, um die beglaubigen zu lassen, damit die auch der Kommunalbeamte im bayrischen Hinterwald anerkennt?

Grüße

Ich habe keine Quellenangabe, aber es gibt Onlinebanken, von
denen Du keine Papierauszüge bekommst. Das muss ja wohl auch
gehen. Am besten beim Finanzamt fragen.

Cheers, Felix

Sehe ich im Grunde genauso. Selbst bei „normalen“ Banken ist manchmal das benutzte Papier das Einzige,was einen Onlineausdruck von dem aus dem Kontoauszugsdrucker unterscheidet. Als wir früher bei der Deutschen Bank war,war das „Druckbild“ der Auszüge vom Auszugsdrucker in der Bank identisch mit dem,was man daheim via Onlinebanking ausdrucken konnte. Lediglich das Logo auf dem Papier verriet,daß man den Auszug nicht selbst ausgedruckt hatte.